Wird ein Gebiet, das zuvor nicht bebaubar war, neu als Bauzone ausgeschieden, verursacht das beim Kanton und den Gemeinden (aber vor allem bei den Gemeinden) Kosten. Dasselbe gilt, wenn eine nicht dicht bebaubare Bauzone «aufgezont» wird, also dichter bebaubar wird. Bereits die ...
Wird ein Gebiet, das zuvor nicht bebaubar war, neu als Bauzone ausgeschieden, verursacht das beim Kanton und den Gemeinden (aber vor allem bei den Gemeinden) Kosten. Dasselbe gilt, wenn eine nicht dicht bebaubare Bauzone «aufgezont» wird, also dichter bebaubar wird. Bereits die Raumplanung an sich ist aufwendig, indirekt tragen gerade die Gemeinden häufig durch den Ausbau verursachte Zusatzkosten für die Infrastruktur.
Auf der anderen Seite entstehen bei den Grundeigentümern Gewinne ohne Leistung. Deswegen ist es nur logisch, dass der Bund die Kantone verpflichtet, einen Teil (nur einen Teil!) dieser Gewinne abzuschöpfen und zweckgebunden für die Wohnbauförderung und für die Raumplanung zu verwenden. Nun hat der Bund vorgeschrieben, dass mindestens 20 Prozent der Gewinne bei neuen Einzonungen abgeschöpft werden müssen. Weitergehende Regelungen hat er im Sinne des Föderalismus und der Diversität den Kantonen überlassen. Solange die Kantone keine Regelung treffen, dürfen sogar die Gemeinden autonom handeln.
Ironischerweise lösen solche flexible Vorgaben im Kanton Baselland jeweils den Ehrgeiz von FDP, Wirtschaftskammer und SVP aus, nicht die beste, sondern die minimalste Lösung mit möglichst hohem eigenem Profit zu suchen. Die Mehrheit im Landrat (also FDP und SVP) hat sich also an das gerade noch zulässige Minimum gehalten. Während alle anderen Parteien nach Kompromissen gesucht haben, war auf dieser Seite immer klar, dass die absolute Mehrheit keine Kompromisse braucht und will. Das war Verantwortungslosigkeit Nummer 1. Die Diskussionen im Landrat waren eine Farce, weshalb ein breites Komitee von Parteien dieses Gesetz ablehnt.
Ironie und Verantwortungslosigkeit Nummer 2 funktioniert so: Nachdem der Bund Föderalismus und Subsidiarität hochgehalten und die detaillierte Regelung den Kantonen überlassen hat, verbietet der Kanton den Gemeinden, die Sache selber zu regeln, verbietet ihnen, die Aufzonungen zu regeln und beteiligt sie am absolut unangemessenen Betrag, den er bei Einzonungen einnimmt, mit lächerlichen 25 Prozent. Damit führt der Landrat das Ganze ad absurdum, denn er missachtet die in der Verfassung garantierte Autonomie der basel-landschaftlichen Gemeinden und stellt sich gegen die Subsidiarität. Für uns Grüne ist deshalb klar: Zurück zum Absender oder besser zum neuen Landrat, der nach den Wahlen hoffentlich ausgewogener und grüner zusammengesetzt ist.