Weil das Vortrittsrecht bei der Einmündug aus dem Talweg auf die Kantonsstrasse in Rothenfluh nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, muss die Gemeinde dort Änderungen vornehmen. Wie der Gemeinderat Ende vergangenen Jahres mitgeteilt hat, wird er im laufenden Jahr mit der ...
Weil das Vortrittsrecht bei der Einmündug aus dem Talweg auf die Kantonsstrasse in Rothenfluh nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, muss die Gemeinde dort Änderungen vornehmen. Wie der Gemeinderat Ende vergangenen Jahres mitgeteilt hat, wird er im laufenden Jahr mit der Einbringung des Deckbelags am Talweg die notwendige Signalisation und Markierung ergänzen. Vorgesehen ist aufgrund der Sichtverhältnisse eine Regelung mittels «Kein Vortritt». vs.