Überwachung von Versicherten
13.11.2018 PolitikGesetzliche Grundlage für gängige Praxis
Seien wir ehrlich: Wenn jemand in unserem Bekanntenkreis aufgrund einer ausgeprägten Schmerzsymptomatik und daraus resultierenden massiven körperlichen Einschränkung eine volle IV-Rente bezieht, dann ...
Gesetzliche Grundlage für gängige Praxis
Seien wir ehrlich: Wenn jemand in unserem Bekanntenkreis aufgrund einer ausgeprägten Schmerzsymptomatik und daraus resultierenden massiven körperlichen Einschränkung eine volle IV-Rente bezieht, dann hegen wir Mitgefühl. Nicht mehr arbeitsfähig und ständig von Schmerzen geplagt zu sein, wird die Lebensqualität des Betroffenen gewiss negativ beeinflussen. Gut, gibt es da unser Sozialversicherungssystem, auf das wir uns verlassen können. Die Existenz wird gesichert und Schmerzlinderung zugestanden. So weit, so gut.
Nehmen wir nun an, wir sehen diesen Bekannten plötzlich beim Gartenumbau. Er gräbt Löcher in den Boden, schleppt schwere Steine herum und ist über längere Zeit täglich mehrere Stunden damit beschäftigt, den Garten neu zu gestalten. Werden wir da als ehrliche Prämienzahler nicht stutzig? Fragen wir uns nicht, ob die IV-Leistungen hier gerechtfertigt sind? Wäre es nicht sinnvoll zu überprüfen, ob ein Fall von Sozialmissbrauch vorliegt?
Damit wir uns richtig verstehen: Die Überwachung von Personen ist ein heikles Thema. Aber die zur Abstimmung gelangende Gesetzesrevision schafft lediglich die längst notwendige rechtliche Grundlage zu einer bereits gängigen Praxis. Es soll endlich definiert werden, mit welchen Mitteln und unter welchen Bedingungen Observationen von Personen durchführbar sind und angeordnet werden können. Bild- und Tonaufnahmen im Innern eines Hauses sind nicht erlaubt. Der Innenraum einer Wohnung gehört zur Privatsphäre, die durch die Rechtsprechung des Bundesgerichts geschützt ist. Auch zu dem von den Gegnern monierten Einsatz von Drohnen, Wärmebildkameras und Richtmikrofonen hat der Bundesrat klar Stellung bezogen.
Die vorliegenden Zahlen zum Sozialversicherungsmissbrauch bei der Invaliden- und Unfallversicherung sprechen eine deutlich Sprache. Durch den Einsatz von Sozialdetektiven konnten die Versicherungen in den vergangenen Jahren jährlich 80 Millionen Franken einsparen. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Sozialversicherungen kann künftig mit einem Instrument gestärkt und gefestigt werden, das zugleich abschreckend und dadurch präventiv wirkt. Die Vorlage ist sinnvoll, die geplanten Änderungen sind pragmatisch und zielgerichtet.
Ihre Unterstützung am 25. November ist wichtig. Denn soziale Sicherheit verpflichtet uns alle in diesem Land.
Manuela Schällibaum, Vizepräsidentin Sozialhilfebehörde, Landratskandidatin FDP, Gelterkinden