Die Meliorations-Pläne liegen auf
21.09.2018 Nusshof2,8 Millionen soll das Grossprojekt kosten
vs. 172 Hektaren weist der Gemeindebann von Nusshof auf, 127 davon umfasst der Beizugsperimeter der Melioration, welche die Gemeinde durchführen will. Die Pläne liegen nun auf. Bis zum 12. Oktober sind Einsprachen möglich. Geben ...
2,8 Millionen soll das Grossprojekt kosten
vs. 172 Hektaren weist der Gemeindebann von Nusshof auf, 127 davon umfasst der Beizugsperimeter der Melioration, welche die Gemeinde durchführen will. Die Pläne liegen nun auf. Bis zum 12. Oktober sind Einsprachen möglich. Geben die Grundeigentümer grünes Licht, kann die mit 2,8 Millionen Franken veranschlagte Melioration umgesetzt werden.
Die Melioration wurde wegen des schlechten Zustands des Wegnetzes bereits 2013 zum Thema. 2016 sprachen sich die Nusshöfer dafür aus, das Projekt unter Führung der Gemeinde statt einer Genossenschaft durchzuführen.
Kleine Gemeinde hat Grosses vor
Die Melioration nimmt Fahrt auf
Mit der öffentlichen Planauflage des Beizugsperimeters tritt die Gesamtmelioration Nusshof in die entscheidende Phase. Geben die Grundeigentümer grünes Licht, kann das mit 2,8 Millionen Franken veranschlagte Grossprojekt umgesetzt werden.
Otto Graf
Seit 2013 ist die Gesamtmelioration in der Gemeinde Nusshof angesichts des schlechten Zustands des kommunalen Wegnetzes ein Thema. Die Gemeinde hat dem Büro Koch und Partner, Laufenburg, entsprechend den Auftrag erteilt, eine Vorstudie und ein Entwicklungskonzept der Landwirtschaft und der Landschaft zu erarbeiten. Ziel ist es, einerseits die Betriebe zu arrondieren und so die Produktionskosten zu senken.Andererseits soll auch die Infrastruktur mit baulichen Massnahmen verbessert und die Landschaft ökologisch aufgewertet werden.
Im Juni 2016 sprach sich die Gemeindeversammlung in einer konsultativen Abstimmung deutlich dafür aus, die Melioration rechtlich als Projekt der Gemeinde und nicht unter der Federführung einer Genossenschaft abzuwickeln. Gestützt auf die Vorstudie beantragte die Gemeinde am 1. März 2017 dem Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain (LZE), die Gesamtmelioration (GM) Nusshof als Gemeindeverfahren einzuleiten.
Planauflage läuft
Nach weiteren Abklärungen und Vorbereitungsarbeiten legte der Gemeinderat im Einvernehmen mit dem LZE am 13. August dieses Jahres den Beizugsperimeter fest und ordnete die öffentliche Planauflage vom 11. September bis zum 12. Oktober an. Aufgelegt sind das Grundsatzprotokoll über das Beizugsgebiet, der Plan im Massstab 1:2500, das Eigentümer- und Flächenverzeichnis sowie, zur Orientierung, der Zonenplan Siedlung der Gemeinde Nusshof. Innert der Auflagefrist können Berechtigte Einsprache gegen den Beizugsperimeter erheben. Die Einsprachen sind schriftlich an den Regierungsrat zu richten.
Der Gemeindebann Nusshof weist eine Fläche von 172 Hektaren auf, wovon 97 Hektaren auf landwirtschaftliche Nutzflächen, 67 Hektaren auf Wald und 8 Hektaren auf Siedlungsgebiet entfallen. Der Beizugsperimeter misst rund 127 Hektaren, nämlich 92 Hektaren Landwirtschaftsgebiet mit 352 Parzellen und 35 Hektaren Wald mit 133 Parzellen. Die durchschnittliche Fläche einer Kulturlandparzelle beträgt 26 Aren. 72 Eigentümer besitzen Kulturland, während sich der Wald auf 48 Eigentümer verteilt. Nusshof zählt derzeit drei Landwirtschaftsbetriebe. Dazu kommen neun Betriebe in angrenzenden Gemeinden, die in Nusshof eigenes oder zugepachtetes Land bewirtschaften.
Während die innere Perimeterabgrenzung mit der Baugebietsgrenze praktisch identisch ist, folgt die äussere Perimetergrenze mehrheitlich dem Gemeindebann. Einige Grundstücke liegen im Gemeindebann von Wintersingen, werden aber von einem Landwirt aus Nusshof bewirtschaftet. Ausserdem ist eine an der Gemeindegrenze zu Wintersingen liegende Parzelle von der GM ausgenommen, da dieses Areal bereits arrondiert ist und zum Wirtschaftsgebiet von Wintersingen gehört. Auch ein grosser Teil des Waldes der Bürgergemeinde Nusshof ist von der GM ausgeklammert, weil er ausreichend erschlossen ist. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist für die GM Nusshof nicht erforderlich, da die Fläche des Beizugsperimeters deutlich unter dem Limit von 400 Hektaren liegt.
Gemeinde statt Genossenschaft
Hat der Regierungsrat den Beizugsperimeter als rechtsgültig erklärt, kann die Gemeinde das eigentliche Meliorationsverfahren einleiten. Stimmt eine Mehrheit der Grundeigentümer oder die Anzahl der Eigentümer, denen mehr als die Hälfte des Bodens gehört, der GM zu, gilt diese im Sinn von Paragraf 28 des Landwirtschaftsgesetzes als beschlossen. Dabei gelten die Nichtstimmenden nach Art. 203 ZGB als Ja-Stimmen.
Gemeindepräsident Paul Richener bestätigt, dass die GM wie geplant als Projekt der Gemeinde über die Bühne gehen soll. Die Gesamtkosten dürften sich laut der Vorstudie auf 2,8 Millionen Franken belaufen. Hiervon übernehmen Bund und der Kanton drei Viertel. Den Rest teilen sich die Gemeinde und die Grundeigentümer nach einem noch festzulegenden Schlüssel.
Die Kosten für die baulichen Massnahmen, namentlich am Flurweg- und am Entwässerungsnetz, sowie für die planerischen und vermessungstechnischen Arbeiten stehen mit rund 2,5 Millionen Franken zu Buche. 150 000 Franken sind für Biodiversitätsprojekte vorgesehen. Das weitere Vorgehen ist gesetzlich genau geregelt. Die GM befindet sich erst in der Startphase und dürfte die 260 Seelen zählende Gemeinde in den nächsten Jahren intensiv auf Trab halten. Wie lange das Verfahren dauert, sei offen und hänge stark von den Einsprachen gegen die noch zu treffenden Entscheide ab, sagt der Präsident.