Kommission geht von «tiefem Unrechtsgehalt» aus
vs. Die Immunitätskommission des Nationalrats hat es abgelehnt, die Immunität von alt-Nationalrat Christian Miesch aufzuheben. Dies hatte die Bundesanwaltschaft gefordert, die ein Verfahren gegen den ...
Kommission geht von «tiefem Unrechtsgehalt» aus
vs. Die Immunitätskommission des Nationalrats hat es abgelehnt, die Immunität von alt-Nationalrat Christian Miesch aufzuheben. Dies hatte die Bundesanwaltschaft gefordert, die ein Verfahren gegen den Titterter eröffnen möchte, wie der «Tagesanzeiger» vermeldet. Der Entscheid sei mit einem Verhältnis von fünf zu drei Stimmen relativ knapp ausgefallen. Im Verfahren geht es um eine Zahlung von 4635 Franken, die Miesch 2015 von Ex-Botschafter Thomas Borer erhalten hat, der damals für das kasachische Justizministerium tätig war. Miesch hatte im Nationalrat eine Interpellation eingereicht, die «ganz im Sinne» von Borers Auftraggeber war. Dafür erhielt er vom Ex-Botschafter Geld, das er fast zwei Jahre später zurückgezahlt hat.
Die Immunitätskommission des Nationalrats kommt zum Schluss, die Aufhebung der Immunität sei «unverhältnismässig», da man «angesichts der Höhe der infrage stehenden Rechnung» von einem «tiefen Unrechtsgehalt des Verhaltens» von Miesch ausgehe. Die Zürcher Zeitung schliesst daraus, es sei wohl zu wenig Geld geflossen für eine Aufhebung der Immunität. Für Miesch wie auch Borer gilt die Unschuldsvermutung.
Im August befasst sich die Rechtskommission des Ständerats mit dem Gesuch der Bundesanwaltschaft. Käme sie zu einem anderen Schluss, ginge der Fall zurück an die Immunitätskommission des Nationalrats, die abschliessend entscheiden würde.