Bei Alterskosten Riegel schieben
27.04.2018 BaselbietKostenkontrolle dank Obergrenze bei Ergänzungsleistungen
vs. Wie kürzlich die Einwohner von Sissach sollen noch weitere Oberbaselbieter Gemeinden neue Bestimmungen beschliessen, die eine Obergrenze für Ergänzungsleistungen festlegen. Damit sollen ...
Kostenkontrolle dank Obergrenze bei Ergänzungsleistungen
vs. Wie kürzlich die Einwohner von Sissach sollen noch weitere Oberbaselbieter Gemeinden neue Bestimmungen beschliessen, die eine Obergrenze für Ergänzungsleistungen festlegen. Damit sollen ihre steigenden Kosten, die im Bereich der Altersbetreuung anfallen, eingedämmt werden, auch wenn dadurch die Wahlfreiheit des Einzelnen eingeschränkt wird. Zudem soll das Gesetz dazu beitragen, bei Altersfragen die Regionenbildung zu stärken.
Mit der Einführung der Ergänzungsleistungs-Obergrenze geraten die Gemeinden in Zugzwang, ein kommunales Reglement zur Begrenzung von Zusatzbeiträgen zu den Ergänzungsleistungen zu verabschieden. In Sissach nutzt man die Gelegenheit, das Ganze etwas umfassender zu betrachten.
Beat Ermel
Wie unseren Gesetzen zu entnehmen ist, galt bisher Folgendes: Ist das Einkommen aus Rente und Vermögen zu klein, um die Taxe eines Alters- und Pflegeheims zu decken, so wird dies durch die von den Gemeinden getragenen Ergänzungsleistungen (EL) finanziert. Die Sachlage hat sich inzwischen geändert. Seit Anfang Jahr gilt nun auch im Kanton Basel-Landschaft die sogenannte Ergänzungsleistungs-Obergrenze. Das bedeutet, dass die EL unabhängig von der effektiven Höhe der Tagestaxe eines Pflegeheims nur noch bis zu einem Limit von derzeit 200 Franken pro Tag und Person geleistet werden kann. Bis ins Jahr 2021 wird diese sukzessive auf 170 Franken reduziert.
Damit es wegen der EL-Obergrenze nicht zu einer Sozialhilfeabhängigkeit kommt, werden die Gemeinden verpflichtet, ihren Einwohnern sogenannte Zusatzbeiträge für die Unterbringung in einem Pflegeheim auszurichten. Das hat zur Folge, dass die Gemeinden ein Reglement zur Begrenzung von Zusatzbeiträgen zu den EL verabschieden müssen.
Richtung: Versorgungsregion
Um den Gemeinden diese Aufgabe ein wenig zu erleichtern, hat der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden ein Musterreglement erarbeitet. Dieses ermöglicht den Gemeinden, die Zusatzbeiträge zu begrenzen, und in bestimmten Fällen als rückzahlbar zu erklären. Ohne Reglement müssten die Gemeinden die volle Differenz zwischen EL-Obergrenze und den jeweiligen Heimtaxen bezahlen, sofern eine Finanzierungslücke besteht.
In etlichen Gemeinden des Oberbaselbiets passierten entsprechende Reglemente die jeweiligen Gemeindeversammlungen bereits problemlos. So zum Beispiel in Sissach, Langenbruck, Waldenburg und Oberdorf, wo sich rückwirkend per Januar dieses Jahres die Zusatzbeiträge nach den Taxen definierter Altersheime richten. Die Gemeinde Sissach nutzt die Situation, um in Sachen Versorgungsregion vorwärtszumachen. Der Sissacher Finanzchef Lars Mazzucchelli sagt auf Anfrage: «Im Oberbaselbiet soll ganz im Sinne der Regionenbildung eine grosse Versorgungsregion für die ambulante und stationäre Betreuung unserer älterer Mitmenschen gebildet werden.» Diese soll die Gemeinden der beiden Sekundarschulbezirke Gelterkinden und Sissach umfassen.
Die Gemeinderäte von Sissach und Gelterkinden haben beschlossen, einen ersten Schritt in diese Richtung zu machen. Sie haben ein Reglement erarbeitet, das im Kern übereinstimmend daherkommt und für die Einwohner beider Gemeinden in Bezug auf die Zusatzbeiträge einheitliche Grundlagen bildet. Das Sissacher Reglement wurde zudem allen anderen Gemeinden der beiden Sekundarschulbezirke zugestellt. «Wer weiss, vielleicht werden sie sich unserer Lösung anschliessen», sagt Gemeinderat Mazzucchelli.
Neben der Vereinheitlichung der Rechtssituation gelte es, den zukünftigen Heimbewohnern eine gewisse Freiheit bei der Wahl des Altersheims zu ermöglichen. Es soll also jemand aus Sissach auch in die Heime in Thürnen, Ormalingen oder Gelterkinden gehen können, auch wenn das etwas teurer wird. Die Hoffnung sei, die Diskussion zwischen den Heimen sowie den Betreibern dieser Heime zu fördern, gerade auch im Hinblick auf eine zukünftige Versorgungsregion.