Lausanne | Der vom Bundesstrafgericht zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilte Dieter Behring hat den Entscheid ans Bundesgericht weitergezogen. Das Bundesstrafgericht publizierte gestern die schriftliche Urteilsbegründung. Das Bundesstrafgericht ...
Lausanne | Der vom Bundesstrafgericht zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilte Dieter Behring hat den Entscheid ans Bundesgericht weitergezogen. Das Bundesstrafgericht publizierte gestern die schriftliche Urteilsbegründung. Das Bundesstrafgericht hatte Behring Ende September 2016 des gewerbsmässigen Betrugs für schuldig erklärt. Das Gericht hält es für erwiesen, dass Behring ein «Schneeballsystem» schuf, und rund 2000 Anleger schädigte. Gut 800 Millionen Franken gingen dabei verloren. In einem zweiten Schritt eröffnete das Bundesstrafgericht Ende März vergangenen Jahres sein Urteil bezüglich der Zivilforderungen. Es sprach Schadensersatzansprüche von rund 207 Millionen Franken gut. sda.