ZAK muss Schwarzarbeitskontrollen selber durchführen

  28.06.2016 Baselbiet, Wirtschaft, Politik

Der Konflikt um die ZAK sorgt seit Monaten für rote Köpfe. Die Gewerkschaft Unia wirft der Wirtschaftskammer Baselland als Arbeitgeber-Vertreterin mangelnde Transparenz und Unregelmässigkeiten bei der ZAK-Führung vor. Die Regierung betrachtet die ZAK jedoch «als handlungsfähig», wie sie am mitteilt.

Auf der Basis kantonalen Rechts hat die ZAK einen Leistungsauftrag für die Periode 2014 bis 2016. Für das Geschäftsjahr 2015 attestiert die Regierung der ZAK zwar, der Zielvorgabe im Baugewerbe näher gekommen zu sein; erfüllt habe sie diese aber immer noch nicht. Künftig müsse die Vereinbarung dazu präziser gefasst sein.

SECO-Segen zu Lohnfragen

Trotz einer Verbesserung scheint der Regierung aber das Verhältnis zwischen Lohn- und anderen Kosten «nach wie vor zu wenig plausibel», wie sie weiter mitteilte. Das angefragte Bundes-Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) sehe Fragen zu den Lohnkosten ausreichend geklärt; Whistleblower-Vorwürfe hätten sich nicht belegen lassen.

SECO und Kanton haben nun zwecks unabhängiger Klärung der schlagzeilenträchtigen Kontroverse einen gemeinsamen Auftrag an ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen erteilt. Dessen Ergebnisse sollen nach den Sommerferien vorliegen.

Laut einem Sprecher der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion wird anhand dieses Berichts über eine allfällige Rückforderung des Kantons entschieden. Die Regierung hatte Ende 2015 angekündigt, für 2014 von der ZAK wegen ungenügender Arbeit 380\'000 Franken zurückfordern zu wollen.

ZAK braucht eigenes Personal

Mit dem Gutachten des Rechtsdienstes von Regierung und Landrat vom Juni stellt die Regierung fest, «dass die ZAK ihre Kontrollaufgaben gesamthaft an die AMS AG ausgelagert hat» und es sich nicht bloss um ein Personalverleih handle. Dies widerspreche dem Grundgedanken einer sozialpartnerschaftlich getragenen Kontrolle im Gesetz.

Die AMS AG erfülle die speziellen Anforderungen des Gesetzes an ein Kontrollorgan nicht. Wolle die ZAK die Bau-Schwarzarbeitskontrollen auch in Zukunft durchführen, müsse sie sich neu organisieren, eigene Infrastruktur bereit stellen und eigenes Personal anstellen, heisst es mit Verweis auf künftige Leistungsaufträge.

Zum inzwischen offen ausgebrochenen Streit zwischen den beiden Arbeitnehmerverbänden Travail.Suisse/Syna und Gewerkschaftsbund BL/Unia fordert die Regierung die Kontrahenten auf, sich zu einigen. Die massgeblichen Dachverbände im Bauhaupt- und Nebengewerbe sollten bei der Kontrollfrage einbezogen werden.

Im ZAK-Fall ist überdies auch eine Strafuntersuchung der Baselbieter Staatsanwaltschaft gegen Unbekannt hängig. Ergebnisse seien frühestens im September zu erwarten, war dort zu erfahren. Dabei geht es um ungetreue Geschäftsbesorgung zum Nachteil der ZAK sowie einen möglichen Leistungsbetrug zum Nachteil des Kantons Baselland. sda.

 

 

 

 


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