Parlament will externe Beratungen besser regeln

  28.01.2016 Baselbiet, Politik

Die Empfehlungen beinhalten etwa, dass die Verwaltung detailliert nachweisen muss, weshalb eine Problemlösung nicht intern möglich ist. Werden bei einem Projekt dennoch externe Berater in Betracht gezogen, müsse zuvor konsequent nach vergleichbaren Lösungen in anderen Direktionen, Kantonen und beim Bund gesucht werden.

Aufträge dürften zudem nur nach klar definierten Regeln und Abläufen vergeben werden. Bringen sie keine Nutzen, seien Konsequenzen zu ziehen. Im Weiteren brauche es eine konsequente Umsetzung der Reglemente bei der täglichen Arbeit in der Verwaltung.

Neue zentrale Datenbank

Die Regierung begrüsste in ihrer Stellungsnahme mehrheitlich die Empfehlung von GPK und Finanzkontrolle. Künftig soll etwa die Zentrale Beschaffungsstelle externe Aufträge zentral in einer Datenbank erfassen und überwachen.

Die Regierung war indes dagegen, dass die Kosten eines Projekts in die Definition der Projektgrösse einbezogen werden: Die Gefahr eines Scheiterns ergebe sich primär aus der Anzahl involvierter Personen und nicht aus der Höhe der Auftragssumme. Der Landrat hielt jedoch an der betreffenden Empfehlung fest und verlangte hierzu eine weitere Stellungnahme der Regierung.

Mit dem Landratsentscheid wird die Regierung zudem beauftragt, dem Landrat über die Umsetzung der Empfehlungen Bericht zu erstatten. Sie hat dazu ein Jahr Zeit. (sda.)


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