Polizei warnt vor Gefahren mit Feuerwerk

  31.07.2014 Baselbiet, Polizei, Gesellschaft

Die Polizei erinnert auch daran, dass Feuer- werke ab der Kategorie 4 nur durch Personen mit Fachkenntnissen und der entsprechenden Bewilligung verwendet werden dürfen. Zudem appelliert sie daran, Mitmenschen und Tiere nicht unnötig mit dem Abbrennen von Feuerwerk zu erschrecken. In der Nähe von Häusern sollte deshalb – insbesondere zu vorgerückter Stunde – möglichst kein Lärm verursacht werden. Grundsätzlich sollte beim Abbrennen von Feuerwerks- körpern genügend Abstand zu Gebäuden, Wäldern und Menschen eingehalten werden.


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