Einigung über Nachtzuschläge
28.02.2014 Baselbiet, Wirtschaft, Gesellschaft
Die Lösung sei in intensiven Gesprächen mit allen Sozialpartnern erarbeitet worden, heisst es in der Mitteilung. Sie umfasse eine Regelung für die in der Vergangenheit seit Anfang 2012 geleistete Nachtarbeit als auch eine Übergangslösung für künftige Nachtarbeit bis zum Zustandekommen eines GAV.
Demnach soll rückwirkend per 1. Januar 2012 für alle dem Arbeitsgesetz unterstehenden Mitarbeitenden ein Zeitzuschlag für Nachtarbeit zwischen 23 und 6 Uhr von zehn Prozent ausgerichtet werden. Die dazu erforderliche technische Lösung werde im Laufe des Frühlings erarbeitet.
Den gleichen Zeitzuschlag erhalten die dem Arbeitsgesetz unterstehenden Mitarbeitenden auch im Rahmen der Übergangslösung ab 1. Januar 2014 bis zum Abschluss eines GAV. Die Mitarbeitenden bis und mit Stufe Assistenzärzte erhalten dabei zudem eine Zulage von zehn Franken pro Stunde für Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr. (sda.)

