1500 Unterschriften seit 1863
10.04.2026 BaselbietDie tiefe Unterschriftenzahl im Baselbiet ist fast schon Kult
Sind 1500 Unterschriften für eine Volksinitiative noch zeitgemäss? Der Binninger Landrat Marc Schinzel (FDP) will die Hürde per Motion verdoppeln. Doch Experten und Geschichte sprechen gegen ihn.
...Die tiefe Unterschriftenzahl im Baselbiet ist fast schon Kult
Sind 1500 Unterschriften für eine Volksinitiative noch zeitgemäss? Der Binninger Landrat Marc Schinzel (FDP) will die Hürde per Motion verdoppeln. Doch Experten und Geschichte sprechen gegen ihn.
Thomas Gubler
Mit nicht weniger als 16 Volksinitiativen hat die Wirtschaftskammer Baselland (Wika) im vergangenen Jahr die kantonale Verwaltung förmlich «geflutet». Nicht alle waren «stubenrein»; einige konnten nicht oder nur teilweise für rechtmässig erklärt werden. Und so manch einer, dem die Verfassung und die Volksrechte ein Anliegen sind, stellte sich die Frage, ob so etwas wirklich der Sinn eines Volksrechts ist, oder ob das Initiativrecht auf diese Weise nicht eigentlich missbraucht wird.
Im Sinn der Verfassungsväter und -mütter ist es bestimmt nicht, wenn ein Wirtschaftsverband 16 Volksinitiativen einreicht, um damit entweder seinem Unmut Ausdruck zu verleihen oder der Verwaltung «Beine zu machen». Und so verwundert es auch nicht, dass unter diesen Umständen die Frage auftaucht, ob die 1500 Unterschriften, die im Baselbiet innerhalb von zwei Jahren für eine Initiative beizubringen sind, noch zeitgemäss sind. Oder ob man vielleicht doch einmal etwas an der Unterschriftenschraube nach oben drehen müsste? Die notwendige Unterschriftenzahl für ein Referendum ist übrigens gleich hoch, die Unterschriften müssen aber innerhalb von acht Wochen gesammelt werden.
Erfolglose diesbezügliche Versuche hat es mitunter gegeben. Jetzt wagt der freisinnige Binninger Landrat Marc Schinzel mit seiner jüngst eingereichten Motion einen neuen Versuch. Der Vorstoss strebt eine Verdoppelung der Unterschriftenzahl auf 3000 an. Ein Versuch, der es, wie ein Blick in die Vergangenheit zeigt, schwer haben dürfte.
Stephan Mathis, jahrzehntelang Generalsekretär in der Sicherheitsdirektion (SiD) und mit Verfassungsfragen quasi permanent konfrontiert, ist jedenfalls überzeugt: «Eine Erhöhung der Unterschriftenzahlen für Initiativen und Referenden hat im Kanton Baselland nicht den Hauch einer Chance.» Die vergleichsweise sehr tiefe Unterschriftenzahl im Baselbiet sei nämlich fast schon so etwas wie «Kult».
1500 seit 1892
Und Mathis weiss, wovon er spricht. Denn anders als auf eidgenössischer Ebene, wo die nötige Unterschriftenzahl für Initiativen 1977 von 50 000 auf 100 000 verdoppelt worden war, hat sich diesbezüglich im Baselbiet, wie Marc Schinzel in der Begründung seiner Motion schreibt, seit 1863 nichts mehr verändert. Auch nicht im Zuge der total revidierten Kantonsverfassung von 1984.
Dass die Zahl der notwendigen Unterschriften bei der Totalrevision nicht angepasst wurde, spricht für sich. Verzeichnete der Kanton Basel-Landschaft 1863 eine Bevölkerungszahl von circa 53 000, so war sie am 31. Dezember 1984 mehr als viermal so hoch. 226 284 Einwohner zählte der Kanton damals. Und mit der Einführung des Frauenstimmrechts – im Baselbiet 1968, schweizweit 1971 – hatten sich die Stimmberechtigten erst noch verdoppelt.
Gut 40 Jahre später, am 31. Dezember 2025, wohnten «nur» etwa ein Drittel mehr Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton Baselland als bei Inkraftsetzung der neuen Verfassung von 1984, nämlich 305 663. Und das dürfte für hiesige Verhältnisse kaum ein Grund für eine dringliche Erhöhung der Unterschriftenzahlen sein.
Wie sehr die niedrige Hürde im Baselbiet sozusagen «Kult» ist, zeigt auch ein Blick in den Nachbarkanton Basel-Stadt. Dort müssen für eine Volksinitiative doppelt so viele Unterschriften, nämlich 3000, gesammelt werden – und dies innerhalb von 18 Monaten. Dabei hat Basel mit 210 529 (am 31. Dezember vergangenen Jahres) doch wesentlich weniger Einwohner als Baselland. Im Kanton Solothurn müssen ebenfalls 3000 Unterschriften innert 18 Monaten gesammelt werden.
Gemäss einem der grossen Spezialisten für Volksrechte in der Schweiz, dem Politologen und ehemaligen SP-Nationalrat Andreas «Andi» Gross, spricht gleichwohl nichts für eine Erhöhung der Unterschriftenzahlen im Baselbiet. Dies auch deshalb, weil das Unterschriftensammeln ohnehin schwieriger geworden sei, seit die Leute per Post abstimmen und nicht mehr an der Urne: Denn der Urnengang war früher eine beliebte Gelegenheit zum Unterschriftensammeln.
«Das Recht wurde geschaffen, damit sich Minderheiten politisch artikulieren können», so Andi Gross. Im Übrigen vermöge die Unterschriftenzahl die «Vernünftigkeit» oder «Unvernünftigkeit» von Volksinitiativen in keiner Weise zu beeinflussen. «Eine Erhöhung der Unterschriftenzahl bringt daher unter den gegenwärtigen Bedingungen einzig eine Selektion zugunsten der Mächtigen.» «Denn», so Gross, «die Wirtschaftskammer kann mit ihren Mitteln problemlos auch doppelt so viele Unterschriften für ein Volksbegehren aufbringen.»
