12 Monate Gefängnis bedingt
16.09.2025 BaselbietJugendpfarrer muss Opfern je 4000 Franken Genugtuung zahlen
Zwölf Monate Gefängnis bedingt und fünf Jahre Berufsverbot – so lautet das Urteil gegen den Jugendpfarrer, der wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen vor Gericht stand.
Thomas ...
Jugendpfarrer muss Opfern je 4000 Franken Genugtuung zahlen
Zwölf Monate Gefängnis bedingt und fünf Jahre Berufsverbot – so lautet das Urteil gegen den Jugendpfarrer, der wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen vor Gericht stand.
Thomas Immoos
Der Angeklagte war bei der Urteilseröffnung nicht anwesend: Ein Arztzeugnis bescheinigte ihm, er sei nicht in der Lage, das Urteil entgegenzunehmen. Das Gericht kam zum Schluss, dass der Mann mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern schuldig ist. Obwohl seit den Taten mehr als zehn Jahre vergangen sind, waren die Aussagen der beiden Opfer schlüssig. «Die Aussagen waren nie taktisch, sondern klar und zurückhaltend und sehr glaubwürdig», so der Gerichtspräsident. Die Opfer seien sogar selbstkritisch gewesen.
Ganz anders der Angeklagte, der in der Verhandlung wesentlich von seinen Aussagen bei der ersten Befragung nach der Verhaftung vor rund zwei Jahren abgewichen sei. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der reformierte Jugendpfarrer, der im Oberbaselbiet tätig war, unter fiktiven Namen das Vertrauen der Opfer erschlichen habe. Zwar habe er sie für telefonische Beratungsgespräche für Jugendliche rekrutiert; die meisten dieser Gespräche seien jedoch fingiert gewesen. Dabei veranlasste er die Frauen, intime Fotos von sich zu zeigen – auch bei der Selbstbefriedigung. «Was der Angeklagte getan hat, war jenseits», sagte der Gerichtspräsident.
Er räumte auch ein, dass es schwierig sei, bei einigen Delikten festzustellen, ob sie nicht bereits verjährt sind. Dies nahm er für das ältere der beiden Opfer an. Hier erfolgte ein Freispruch von der Anklage der sexuellen Handlungen mit Minderjährigen. Auch die Anklagepunkte der Pornografie sind verjährt, auch wenn der Tatbestand der Pornografie erfüllt sei.
Vertrauen missbraucht
Die Aussage des Angeklagten, das Geständnis unter Schock gemacht zu haben, sei nicht plausibel. Denn die Aussagen damals seien zu detailliert gewesen. «Der Täter ist zu sehr auf sich fokussiert und kann für sich nicht zulassen, die Taten begangen zu haben», so der Gerichtspräsident.
Die Taten des Mannes seien verwerflich, weil er als Jugendpfarrer das Vertrauen der beiden jungen Frauen missbraucht habe, zumal man üblicherweise einem Pfarrer ohnehin grosses Vertrauen entgegenbringe. Für die Taten wären 19 Monate angemessen. Wegen der Verjährungen in einigen Fällen und wegen des kooperativen Verhaltens des Angeklagten bei der Voruntersuchung werden davon sieben Monate abgezogen, womit das Urteil lautete: 12 Monate bedingt. Ausserdem muss er den beiden Opfern eine Genugtuung von je 4000 Franken bezahlen. Auch einen Drittel der Untersuchungs-, Verfahrens- und Anwaltskosten hat der Mann zu übernehmen; die anderen zwei Drittel gehen zulasten des Staates. Ausserdem wurde ein Berufsverbot für fünf Jahre verhängt. Dieses dürfte sich aber kaum auswirken, da der Verurteilte kurz vor der Pensionierung steht.
Dass die Strafe verhältnismässig milde ausgefallen ist, hängt, so der Gerichtspräsident, auch damit zusammen, dass der Mann durch die Publizität, die der Fall erfahren hat, mehr bestraft sei, «als dies ein Urteil zu tun vermag». Damit folgte das Gericht einem Argument, das der Verteidiger in der Verhandlung vorgebracht hatte.
