Zwischen Tradition und Lärmschutz
05.11.2026 SchweizFeuerwerk soll nur noch mit Bewilligung an besonderen Anlässen erlaubt sein
Am 29. November entscheidet das Stimmvolk über ein Verbot von Verkauf und Verwendung lärmerzeugender Feuerwerkskörper, wobei für besondere Anlässe Ausnahmen möglich sein sollen. ...
Feuerwerk soll nur noch mit Bewilligung an besonderen Anlässen erlaubt sein
Am 29. November entscheidet das Stimmvolk über ein Verbot von Verkauf und Verwendung lärmerzeugender Feuerwerkskörper, wobei für besondere Anlässe Ausnahmen möglich sein sollen. Bundesrat und Parlament lehnen die Vorlage ab.
Christian Horisberger
Es beginnt oft schon am frühen Nachmittag. Zunächst sind vereinzelt Knalle zu hören. Gegen Abend mehren sich die Explosionen, immer häufiger ist zuvor ein Zischen zu hören. Sobald es dunkel ist, steigen immer mehr Raketen oder ganze Staffeln in den Nachthimmel, um sich knallend und farbenfroh zu entladen. Bis nach Mitternacht sind die Raketen jeweils zu hören und zu sehen. Dieses Szenario gehört in den meisten Dörfern und Städten zur Bundesfeier wie die Wurst vom Grill und der Lampion mit dem Schweizer Kreuz. Noch.
Am 29. November stimmen Volk und Stände über die eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» ab. Sie will den Verkauf und die Verwendung lärmerzeugender Feuerwerkskörper in der ganzen Schweiz grundsätzlich verbieten. Nur noch für besondere Gelegenheiten soll Feuerwerk erlaubt werden können.
Initiative aus Tierschutzkreisen
Im November 2023 wurde die Initiative mit 137 000 gültigen Unterschriften eingereicht. Zu den Organisationen hinter dem Anliegen gehören der Schweizer Tierschutz STS, die Stiftung für das Tier im Recht, Vier Pfoten und die Fondation Franz Weber. Die Initianten wollen Menschen und Tiere vor Feuerwerkslärm schützen sowie Umweltbelastungen, Unfälle und Brände vermindern. Verboten wären insbesondere laute Knallkörper und Raketen. Lärmarme Feuerwerkskörper wie herkömmliche Vulkane und bengalische Feuer sollen hingegen weiterhin verkauft und abgebrannt werden dürfen.
Auch grosse Feuerwerke müssten nicht verschwinden. Der Initiativtext erlaubt den Kantonen, für Anlässe von «überregionaler Bedeutung» Ausnahmebewilligungen zu erteilen. Als möglicher Ausnahmefall kommt etwa ein grosses öffentliches Feuerwerk infrage wie jenes am Vorabend des Bundesfeiertags in Basel am Rhein. Die Veranstaltung zieht gewöhnlich weit mehr als 100 000 Menschen an und hätte damit einen deutlich überregionalen Charakter. Welche Anlässe bedeutend genug sind, ist noch nicht abschliessend geregelt. Die Ausführungsbestimmungen müssten spätestens zwei Jahre nach einer Annahme in Kraft treten.
Links sagt Ja, Mitte-Rechts Nein
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Im Nationalrat fiel die Ablehnungsempfehlung mit 131 zu 50 Stimmen, im Ständerat mit 40 zu 3 Stimmen. Gegen die Vorlage stellen sich auch SVP, FDP, «Mitte» und EDU sowie der Schweizerische Gewerbeverband und der Verein Pro Feuerwerk.
Die Gegner argumentieren, Feuerwerk gehöre zum Brauchtum und die Belastung beschränke sich weitgehend auf wenige Tage im Jahr. Ein nationales Verbot beschneide ausserdem die persönliche Freiheit und gefährde Arbeitsplätze. Die Baselbieter SVP-Nationalrätin Sandra Sollberger, Mitglied des Nein-Komitees, hat Verständnis dafür, «dass Feuerwerk nicht alle gleichermassen begeistert und gerade für Tiere belastend sein kann». Doch dafür brauche es kein schweizweites Verbot, sagt sie auf Anfrage der «Volksstimme». Kantone und Gemeinden könnten bereits heute dort Einschränkungen beschliessen, wo sie nötig seien. «Ob am 1. August, an Silvester oder bei einem Dorffest: Feuerwerk gehört für viele Menschen zu unseren Traditionen», findet die Politikerin. Anstatt auf neue Verbote setze sie auf Rücksichtnahme, Eigenverantwortung und vernünftige Regeln vor Ort.
Auf der anderen Seite stehen unter anderem SP, Grüne, GLP und EVP sowie Tierschutzorganisationen. Sie verweisen auf verängstigte Tiere, lärmempfindliche Menschen, Feinstaub und Abfälle. Die heutigen kommunalen und kantonalen Vorschriften seien uneinheitlich. Ein landesweites Verbot würde vor allem das unkoordinierte private Feuerwerk einschränken.
Fortura kompensiert mit Süssem
Das erste SRG-Abstimmungsbarometer vom 23. Oktober zeigt eine deutliche Zustimmung: 69 Prozent der befragten Teilnahmewilligen wollten die Initiative annehmen, 29 Prozent lehnten sie ab. 2 Prozent waren unentschlossen. Das Forschungsinstitut gfs.bern befragte dafür vom 5. bis 18. Oktober knapp 15 000 Stimmberechtigte.
Aufgrund dieser Werte geht Roberto Papini, Geschäftsführer der Zunzger Fortura AG, eher davon aus, dass sein Unternehmen den Handel mit Feuerwerk wird einstellen müssen. Er hadert nicht damit: «Wenn die Bevölkerung das will, dann ist das eben so und wir richten uns danach.» In diesem Fall werde sich seine Firma mit der Frage befassen müssen, wie mit den Feuerwerkskörpern umgegangen werden solle, die noch an Lager seien.
Noch vor zehn Jahren war das Geschäft mit Feuerwerkskörpern für die Fortura, die mit Partyzubehör, Spielwaren und Süssigkeiten handelt, ein wichtiges Standbein. Damals betrieb sie jeweils vor der Bundesfeier und der Silvesternacht an bis zu sechs Standorten – drei im Baselbiet, drei ausserkantonal – Verkaufsstände. Mit zunehmend strengeren Auflagen fürs Lagern der explosiven Ware habe man die Aussenstandorte nach und nach aufgegeben – trotz grosser Nachfrage, wie Papini betont. Heute findet nur noch beim «WOP-Shop» in Zunzgen ein Feuerwerkverkauf statt.
Hinzu kamen die trockenen Sommer: In jüngerer Vergangenheit sprach der Kanton Baselland für die Bundesfeier dreimal ein Feuerwerksverbot aus. Laut Papini führten die Ausgaben für Verkaufszelte und Verkaufspersonal in diesen Fällen zu einem Verlust.
Um die rückläufigen Umsätze mit Feuerwerk wettzumachen, habe die Fortura AG ab dem Jahr 2019 den Süsswarenbereich ausgebaut – erfolgreich, so der Geschäftsführer. Steht dem Abbrennen von Feuerwerk nichts im Weg, sei dies heute ein wichtiger, aber nicht mehr ein existenzieller Umsatzträger für das Familienunternehmen.

