Zweite Runde im Heiratsstrafe-Streit
03.11.2026 SchweizDas Wichtigste in Kürze zur Fairness-Initiative
sda./vs. Am 29. November stimmt die Schweiz zum zweiten Mal in diesem Jahr über die Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe bei den Steuern ab. Volk und Stände entscheiden dann über die ...
Das Wichtigste in Kürze zur Fairness-Initiative
sda./vs. Am 29. November stimmt die Schweiz zum zweiten Mal in diesem Jahr über die Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe bei den Steuern ab. Volk und Stände entscheiden dann über die Fairness-Initiative der «Mitte».
Wie ist die Ausgangslage?
Verheiratete und gleichgeschlechtliche Paare in eingetragener Partnerschaft werden heute gemeinsam besteuert. Sind beide Partner erwerbstätig, zahlen sie wegen der Progression teilweise mehr Steuern als Konkubinatspaare in ähnlichen finanziellen Verhältnissen. Das Bundesgericht erklärte diese Benachteiligung vor mehr als 40 Jahren für verfassungswidrig. Zahlreiche Kantone haben die sogenannte Heiratsstrafe inzwischen beseitigt, auf Bundesebene besteht sie aber weiterhin.
Was hat sich dieses Jahr getan?
Im vergangenen März hat das Stimmvolk die Individualbesteuerung angenommen: Ab dem Jahr 2032 sollen Bund, Kantone und Gemeinden jede Person unabhängig vom Zivilstand einzeln besteuern. Gegner kritisierten, dies benachteilige Paare mit nur einem oder stark unterschiedlich hohen Einkommen. Auch eine Mehrheit der Kantone lehnte den Systemwechsel ab. Die «Mitte» hielt trotz des Volksentscheids an ihrer jetzigen Initiative fest.
Was will die Vorlage der «Mitte»?
Die Initiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen» will die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer beseitigen. Ehepaare sollen weiterhin gemeinsam eine Steuererklärung einreichen. Gesetzliche Bestimmungen sollen aber verhindern, dass sie gegenüber Unverheirateten steuerlich benachteiligt werden.
Was wären die Auswirkungen auf die Individualbesteuerung?
Auch bei einem Ja zur Fairness-Initiative bliebe das im März angenommene Gesetz zur Individualbesteuerung gültig, hält der Bundesrat fest. Die Kantone müssten die Individualbesteuerung für ihre Steuern also weiterhin einführen.
Was sagen die Befürworter der Fairness-Initiative?
Das Ja-Komitee mit «Mitte», SVP, EVP und Bauernverband sieht in der Fairness-Initiative eine einfache und gerechte Lösung. Paare sollten frei entscheiden können, wie sie Erwerbs- und Familienarbeit aufteilen. Wer sein Pensum für Kinderbetreuung oder Angehörigenpflege reduziere, dürfe steuerlich nicht benachteiligt werden. Die Initiative baue auf dem bestehenden Steuersystem auf und erspare Steuerpflichtigen und Behörden einen grundlegenden Systemwechsel. Auch die Steuerhoheit der Kantone bleibe gewahrt.
Was sagen die Gegner?
Das Nein-Komitee mit Vertretern von SP, Grünen, GLP, FDP, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften spricht von «Zwängerei». Mit der angenommenen Individualbesteuerung sei das Hauptziel bereits erreicht. Ein Ja zur Fairness-Initiative schaffe widersprüchliche Vorgaben. Nachteile für Einverdienerpaare könnten die Kantone mit Abzügen ausgleichen. Zudem drohten dem Bund je nach Umsetzung Steuerausfälle von 700 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken. Für die Einführung der Individualbesteuerung wird mit rund 630 Millionen Franken gerechnet.
