Ein Wirt, der in Läufelfingen ein Restaurant betreibt, wurde von der Staatsanwaltschaft im Februar rechtskräftig verurteilt. Dies, weil er mehrfach Hygienevorschriften und damit das Bundesgesetz über Lebensmittel nicht beachtet hatte. Die Busse und Gebühren, die er bezahlen ...
Ein Wirt, der in Läufelfingen ein Restaurant betreibt, wurde von der Staatsanwaltschaft im Februar rechtskräftig verurteilt. Dies, weil er mehrfach Hygienevorschriften und damit das Bundesgesetz über Lebensmittel nicht beachtet hatte. Die Busse und Gebühren, die er bezahlen muss, belaufen sich auf insgesamt 1498 Franken. Über den Fall berichtete gestern das Onlineportal «20 Minuten». Laut dem Bericht stellte das Amt für Lebensmittelsicherheit bei zwei Kontrollen im Dezember 2022 und April 2023 verschiedene hygienische Mängel fest. Es wurden unter anderem genussfertige, vorgekochte Lebensmittel vom Vortag ungekühlt vorgefunden. Zudem wurde die Sauberkeit bemängelt: Dichtungen und Fugen wiesen teilweise Schimmel auf und es gab keinen Putzplan. Bei einer Nachkontrolle – ebenfalls im April 2023 – sei alles in Ordnung gewesen. Die Eigentümerin des Betriebs sagte gegenüber «20 Minuten», dass die Kontrollen zu einem ungünstigen Zeitpunkt stattgefunden hätten, als Teile des Inventars ersetzt worden seien. vs.