«Wir werden von den Behörden schikaniert»
02.04.2026 SissachWeinhändler Laurent de Coulon äussert sich zur «Tschudy-Villa» und zu den Lebensmittelkontrollen in seinem Betrieb
Laurent de Coulon sieht einen klaren Zusammenhang zwischen dem Teilabriss der «Tschudy-Villa» vor vier Jahren und den Kontrollen seiner ...
Weinhändler Laurent de Coulon äussert sich zur «Tschudy-Villa» und zu den Lebensmittelkontrollen in seinem Betrieb
Laurent de Coulon sieht einen klaren Zusammenhang zwischen dem Teilabriss der «Tschudy-Villa» vor vier Jahren und den Kontrollen seiner Weinkelterei durch den Kanton. Im Interview sagt er, dass er bei der Villa auf eine Lösung am runden Tisch hofft.
Janis Erne
Herr de Coulon, das Amt für Lebensmittelsicherheit (ALV) hat verfügt, dass die Buess AG ihr Betriebsgebäude an der Güterstrasse 17 in Sissach schliessen muss. Das Kantonsgericht hat diese Anordnung jüngst bestätigt. Wie beurteilen Sie diesen Gerichtsentscheid?
Laurent de Coulon: Laut Medienberichten haben sich die Kantonsrichter in dieser Angelegenheit selbst als Laien bezeichnet. In einem solch heiklen Fall – einer Betriebsschliessung – hätten daher Fachpersonen beigezogen und ein Augenschein durchgeführt werden müssen. Für eine fundierte richterliche Beurteilung braucht es zwingend mehr als Akteneinsicht.
Werden Sie das Urteil akzeptieren?
Ganz klar: nein. Wir können das Urteil nicht akzeptieren. Sobald die schriftliche Begründung vorliegt, entscheiden wir über das weitere Vorgehen.
Wird im Betriebsgebäude überhaupt noch Wein gekeltert?
Die Weinproduktion fand immer an der Hauptstrasse 35, im gelben Buess-Gebäude, statt. Das an die «Tschudy-Villa» angebaute Betriebsgebäude an der Güterstrasse 17 dient als Lager. Die Tanks hatten ein Fassungsvermögen von 1,5 Millionen Litern Wein. Dieses schöpfen wir jedoch seit Längerem nicht mehr aus, da wir nicht ganz einwandfreie Tanks vorsorglich sperrten. Wir haben verschiedene Sanierungen durchgeführt.
Weshalb gab es dann Probleme mit dem ALV?
Es gibt einen klaren Zusammenhang zwischen dem Teilabbruch der «Tschudy-Villa» an Ostern 2022 und der ersten Kontrolle des Betriebsgebäudes durch das ALV im darauffolgenden August. Die Buess AG hatte jahrzehntelang nie Probleme mit dem ALV und stets ein gutes Verhältnis mit den Kantonschemikern. Seit dem Abbruch der Villa werden wir von den Behörden jedoch schikaniert – ich kann es nicht anders sagen.
Im Hygiene-Verfahren kam es zu unterschiedlichen Einschätzungen zwischen der Buess AG und dem ALV.
Wie blicken Sie darauf zurück?
Bei besagter Kontrolle im August 2022 schickte das ALV eine Weintechnologin zu uns. Sie fand keine Mängel und gratulierte unserem damaligen, langjährigen Kellermeister. Anschliessend erhielten wir jedoch eine mehrseitige Mängelliste und die Anordnung, Verbesserungen vorzunehmen. Als wir das Gespräch suchten, durfte sich die Weintechnologin nicht äussern. Ein Chefinspektor des ALV verpasste ihr einen Maulkorb und beharrte auf seiner eigenen Beurteilung. Dass die Meinung einer Expertin nicht berücksichtigt wird, ist grotesk.
Die Schliessung des Betriebsgebäudes war die Ultima Ratio. Weshalb erfüllte die Buess AG erste mildere Massnahmen nicht?
Wir kamen allen Verfügungen nach, die wir als verhältnismässig erachteten. Wir liessen die Räume professionell reinigen, die Wände mit Spezialfarbe streichen und richteten einen Keller mit neuen Edelstahltanks ein. Doch das ALV wollte diesen Keller nie sehen und war nie zufrieden mit unseren Massnahmen. Seitens des Amts bestand keine Bereitschaft zum Dialog. Besonders fragwürdig ist die Forderung nach einer Gesamtsanierung des Gebäudes, die mehrere Millionen Franken kosten würde.
Weshalb?
Die Buess AG hat bereits vor längerer Zeit kommuniziert, die Nutzung des an die «Tschudy-Villa» angebauten Gebäudes aufzugeben. Doch die Behörden lassen uns den in die Jahre gekommenen Gebäudekomplex nicht abreissen. Wir werden blockiert.
Es wurden hygienische Mängel dokumentiert, unter anderem Schimmel an Wänden und Schmutz in Weintanks. Hatten Sie nie Bedenken, dass Wein der Buess AG schädlich sein könnte?
Überhaupt nicht. Die Weine sind einwandfrei. In Wein kann kein Schimmel überleben, da dies ab 7 Volumenprozent nicht möglich ist. Unsere Weine haben alle 10 Volumenprozent oder mehr. Wir beliefern namhafte Restaurants, die sehr zufrieden sind. Auch das ALV hat nie die Qualität unserer Weine beanstandet. Es hat die vollen Tanks nicht einmal von innen kontrolliert.
Im Zusammenhang mit der «Tschudy-Villa» läuft ebenfalls ein Verfahren. Im Sommer 2025 wies das Kantonsgericht den Regierungsrat an, ein neues Gutachten zur Schutzwürdigkeit zu erstellen. Ist dieses Urteil inzwischen rechtskräftig?
Ja, das kann ich bestätigen. Das Urteil fiel damals einstimmig zu unseren Gunsten aus.
Die Gutachter benötigen Zugang zum Inneren des Gebäudes. Werden Sie diesen gewähren?
Das ist vorgesehen und wird wohl in den nächsten Wochen erfolgen. Zusätzlich haben wir selbst ein Gutachten durch den Architekten und emeritierten Professor Peter Fierz aus Basel erstellen lassen.
Sind Sie weiterhin überzeugt, dass die Villa und das Betriebsgebäude abgerissen und durch eine Wohnüberbauung ersetzt werden sollen?
Ja. Geplant ist eine zeitgemässe und lebenswerte Siedlung mit 70 Wohnungen an bester Verkehrslage. Das Projekt wäre ideal für Sissach.
Kommt ein Projekt mit Integration der Villa partout nicht infrage?
Ein Architekt hat diese Idee geprüft und rasch verworfen. Man kann nicht direkt an die Villa anbauen, da sie keine Rückwand hat und direkt an das Betriebsgebäude anschliesst. Überspitzt gesagt: Die «Tschudy-Villa» ist wie eine Filmfassade aus Hollywood. Es ergibt keinen Sinn, sie zu erhalten. Zumal sie in einem sehr schlechten Zustand ist.
Der Teilabriss der Villa jährt sich heute zum vierten Mal. Würden Sie diesen Schritt wieder gehen?
Hier muss ich etwas ausholen. 2019 haben wir die Südterrasse mit den acht Säulen abgerissen, weil die Decke abbröckelte. Keine Behörde erhob Einwände. Gemeindepräsident Peter Buser bestätigte, dass dies zulässig sei, da die «Tschudy-Villa» weder unter Schutz noch in der Kernzone steht. Daher ging ich nicht davon aus, dass weitere Abrissetappen Probleme verursachen würden.
Nun gibt es bauhistorische Einwände für den Erhalt der «Tschudy-Villa».
Unser Gutachten zeigt klar, dass die Villa bauhistorisch nicht bedeutend ist. Peter Fierz weist darin auf Stilbrüche hin, die gegen eine Unterschutzstellung sprechen – etwa Rollläden im unteren Teil. Diese passen nicht zu früheren Baustilen.
Das letzte Wort bezüglich Schutzwürdigkeit ist aus Ihrer Sicht also noch nicht gesprochen.
Keinesfalls. Wir reichen nun unser Gutachten ein und der Kanton wird ein neues erstellen. Für die Buess AG ist klar: Wenn irgend möglich, wollen wir mit dem Kanton an einem runden Tisch eine Lösung finden.
Die «Volksstimme» hat das Amt für Lebensmittelsicherheit um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen gebeten. Eine allfällige Antwort wird in einer kommenden Ausgabe veröffentlicht.
Zur Person
je. Laurent de Coulon ist Eigentümer der 1855 gegründeten Weinhandelsfirma Buess AG. Der 73-Jährige übernahm das Unternehmen als Vertreter der fünften Generation im Jahr 1977. Zum Unternehmen gehören ein Standort in Sissach und ein Schlossgut im Kanton Neuenburg. Seit vergangenem Herbst ist Antonio Moriello für den Weinhandel verantwortlich. Ab Sommer wird die Buess AG auch in Basel präsent sein.
«Tschudy-Villa»
je. Der Fall «Tschudy-Villa», die am Gründonnerstag 2022 teilweise abgerissen wurde, geht in die nächste Phase: Nachdem das Kantonsgericht im Sommer vergangenen Jahres den Regierungsrat aufgefordert hat, ein neues Gutachten zur Schutzwürdigkeit erstellen zu lassen, ist der Kanton am Zug. Für das Gutachten ist Zugang zur Villa nötig. Laurent de Coulon will diesen gewähren – zuvor hatte er sich dagegen gewehrt.



