Wir investieren, Immobilienbesitzende profitieren
08.09.2026 PolitikRonja Jansen, Landrätin SP, Frenkendorf
Wie verdienen Sie Ihr Einkommen? Für die meisten von uns lautet die Antwort gleich: durch Arbeit, durch Lohn oder Rente. Bei einer kleinen Minderheit sieht die Sache anders aus: Wer grosse Landflächen oder ...
Ronja Jansen, Landrätin SP, Frenkendorf
Wie verdienen Sie Ihr Einkommen? Für die meisten von uns lautet die Antwort gleich: durch Arbeit, durch Lohn oder Rente. Bei einer kleinen Minderheit sieht die Sache anders aus: Wer grosse Landflächen oder Immobilien besitzt, hat bequemere Wege, um sein Geld zu vermehren.
Beschliesst eine Gemeinde etwa, eine Parzelle durch Ein-, Um- oder Aufzonung aufzuwerten, steigt deren Wert um ein Vielfaches, ohne dass die Besitzerin oder der Besitzer dafür auch nur einen Finger krümmen musste. Der Wert von Landwirtschaftsland, das in Wohnzone verwandelt wird, steigt schnell auf das 30- bis 100-Fache des ursprünglichen Werts. Unzählige Milliarden wandern auf diese Weise jedes Jahr in die Taschen von Immobilienbesitzenden. Leistungsfrei.
Die Gemeinde und ihre Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dagegen tragen die Kosten: Bei Einzonungen braucht es neue Strassen, neue Leitungen, neue Infrastruktur. Genau hier setzt die Mehrwertabgabe an. Sie gibt den Gemeinden die Möglichkeit, wenigstens einen Teil dieser Gewinne an die Allgemeinheit zurückfliessen zu lassen.
Ausgerechnet dieses sinnvolle Instrument will der Hauseigentümerverband Baselland nun beschneiden. Mit seiner Initiative verlangt er eine Einschränkung der Mehrwertabgabe auf 20 Prozent bei Einzonungen und 30 Prozent bei Umzonungen. Bei Aufzonungen, etwa wenn künftig höher gebaut werden darf, sollen die Gemeinden gar keine Abgabe mehr erheben dürfen. Das ist kein Detail: Aufzonungen lösen oft die grössten Wertsteigerungen aus, weil sie häufig an Orten getätigt werden, wo Wohnraum besonders knapp ist.
Während wir von unserem Lohn jeden Franken versteuern müssen, sollen ausgerechnet solche Gewinne künftig gar nicht mehr belastet werden.
Trotz der verfehlten Stossrichtung der Initiative hat sich die SP im Parlament kompromissbereit gezeigt. Doch nach zahlreichen Verschlechterungen durch die SVP und FDP liegt nun ein verwässerter Gegenvorschlag vor, der Aufzonungen zwar berücksichtigt, sich aber sonst kaum von der schädlichen Initiative unterscheidet. Am 27. September entscheidet die Baselbieter Stimmbevölkerung nun über beide Vorlagen. Verkauft wird das Ganze als Kampf gegen eine angeblich unzumutbare Belastung von Vermögenden. Wir hören die alte Leier, wonach höhere Gewinne für Immobilienbesitzende höhere Mieten verhindern. Dabei ist klar: Mieten orientieren sich heute kaum an den realen Kosten und sind vielerorts deutlich höher, als das Gesetz erlaubt. Mieterinnen und Mieter profitieren keinen Rappen, wenn Immobilienbesitzende ein paar zusätzliche Millionen Gewinn einstreichen.
In Liquiditätsengpässe gerät wegen der Abgabe niemand. Die Mehrwertabgabe wird erst fällig, wenn ein Planungsgewinn realisiert wird, etwa beim Verkauf. Zudem muss uns bewusst sein: Selbst eine 40-prozentige Mehrwertabgabe bedeutet noch immer eine 60-prozentige leistungsfreie Gewinnquote, die beim Besitzer oder der Besitzerin bleibt.
Von einer unzumutbaren Belastung kann also keine Rede sein. Es geht dem Hauseigentümerverband nicht um Fairness, sondern darum, ein wirksames Instrument der Gemeinden zu schwächen, ihre Autonomie einzuschränken und einer kleinen, begünstigten Gruppe noch mehr Einnahmen zu sichern. Die Gemeinden und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bleiben auf Infrastrukturkosten sitzen, während sich Immobilienbesitzende eine goldene Nase verdienen. Das sollten wir nicht zulassen. Deshalb: Nein zur Initiative und Nein zum Gegenvorschlag.

