Wer Schulden nicht abbezahlt, wird heute belohnt
19.09.2025 PolitikNadine Jermann | Gemeindepräsidentin Buus und Landrätin, FDP
Stellen Sie sich vor, Sie zahlen Steuern auf ein Einkommen, das Sie nie erhalten haben. Genau das passiert in der Schweiz mit dem sogenannten Eigenmietwert: Wer in den eigenen vier Wänden ...
Nadine Jermann | Gemeindepräsidentin Buus und Landrätin, FDP
Stellen Sie sich vor, Sie zahlen Steuern auf ein Einkommen, das Sie nie erhalten haben. Genau das passiert in der Schweiz mit dem sogenannten Eigenmietwert: Wer in den eigenen vier Wänden lebt, wird so besteuert, als hätte er Miete von sich selbst erhalten. Was auf dem Papier berechnet wird, ist in der Realität eine spürbare Belastung – gerade auch für ältere Menschen. Viele haben über Jahrzehnte gespart, ihre Hypothek abbezahlt und Verantwortung übernommen. Im Ruhestand fehlt dann das Arbeitseinkommen – doch der Staat verlangt trotzdem Steuern auf ein Mieteinkommen, das nie geflossen ist.
Wenn man das System genauer betrachtet, zeigt sich ein weiterer Nachteil: Wer Schulden hat, kann die Zinsen von den Steuern abziehen und zahlt weniger Steuern. Wer sein Haus oder seine Wohnung abbezahlt hat, zahlt mehr. Das heisst nichts anderes, als dass belohnt wird, wer seine Hypothekarschuld stehen lässt. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten ist das die falsche Botschaft: «Lieber verschulden als sparen – das lohnt sich mehr!» In der Schweiz leben nur rund 36 Prozent der Haushalte im eigenen Zuhause – einer der tiefsten Werte weltweit. Das verwundert nicht, da Wohneigentum nicht nur teuer, sondern auch steuerlich be- nachteiligt ist. Genau hier setzt die geplante Reform an. Die Abschaffung des Eigenmietwerts entlastet nicht nur heutige Eigentümer, sondern macht Wohneigentum auch für junge Menschen und Familien attraktiver. Denn wer ein Eigenheim erwirbt, kann in den ersten zehn Jahren einen abnehmenden Schuldzinsenabzug geltend machen – genau in der Phase, in der die Belastung am höchsten ist. Gleichzeitig entfällt die zusätzliche Steuer durch den fiktiven Eigenmietwert. Das schafft Perspektiven – und macht den Traum vom Eigenheim wieder realistischer. Der Schuldzinsenabzug wirkt gezielt dort, wo er gebraucht wird.
Ein weiterer Aspekt verdient besondere Beachtung im Kanton Baselland: Wenn die Eigenmietwertbesteuerung nicht abgeschafft wird, wird sich die Steuersituation für Wohneigentümer verschlechtern. Bereits jetzt ist klar: Bei einer Ablehnung am 28. September folgt im Baselbiet die vom Bundesgericht seit 2017 geforderte systematische Neubewertung von Wohneigentum basierend auf bisher fehlenden Angaben zur Nettowohnfläche. Zuerst wird die Wohnflächenerhebung kommen, bereits ein Jahr später sollen die neuen höheren Eigenmietwerte gelten. Wer sich mit dem heutigen Eigenmietwert arrangiert hat, sollte dringend nochmals über die Bücher. Die Eigenmietwertbelastung der Wohneigentümer wird sich im Kanton Baselland bei einem Nein erhöhen.
Am 28. September haben wir die Chance, die lange ausgehandelte und deshalb ausgewogene Vorlage anzunehmen und das Eigenmietwertsystem nach jahrzehntelangem Ringen abzuschaffen. Die Abschaffung – kombiniert mit gezielter Unterstützung für Erstkäufer – schafft faire Bedingungen für Wohneigentümer und solche, die es werden wollen.
In der «Carte blanche» äussern sich Oberbaselbieter National- und Landratsmitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindebehörden zu einem selbst gewählten Thema.

