Wem gehört der Zufallsgewinn?
22.09.2026 LupsingenManuel Ballmer, Landrat GLP, Lupsingen
Stellen Sie sich vor: Ihre Parzelle darf neu drei- statt zweigeschossig bebaut werden. Über Nacht ist Ihr Land Hunderttausende Franken mehr wert – ohne dass Sie einen Finger gerührt hätten. Diesen Mehrwert ...
Manuel Ballmer, Landrat GLP, Lupsingen
Stellen Sie sich vor: Ihre Parzelle darf neu drei- statt zweigeschossig bebaut werden. Über Nacht ist Ihr Land Hunderttausende Franken mehr wert – ohne dass Sie einen Finger gerührt hätten. Diesen Mehrwert schafft nicht der Eigentümer, sondern die Allgemeinheit mit einem demokratischen Planungsentscheid. Nur fair, dass ein Teil dieses Zufallsgewinns an sie zurückfliesst. Genau das regelt die Mehrwertabgabe.
Bei Neueinzonungen schreibt das Bundesrecht mindestens 20 Prozent vor – daran rüttelt niemand. Umstritten sind Umund Aufzonungen: Das Baselbiet wollte sie den Gemeinden verbieten, bis das Bundesgericht 2021 klarstellte, dass dieses Verbot bundesrechtswidrig ist. Seither regeln die Gemeinden die Abgabe selbst – demokratisch beschlossen: Münchenstein 50 Prozent, Allschwil 40, Arlesheim und Sissach je 30.
Am 27. September stimmen wir über die Initiative «Fairer Kompromiss» des Hauseigentümerverbands und den Gegenvorschlag des Landrats ab. Beide deckeln die kommunalen Sätze auf maximal 30 Prozent. Die Initianten werben dabei mit Be- hauptungen, die einer Prüfung nicht standhalten.
«Es ist ein Kompromiss.» Ein Kompromiss entsteht, wenn beide Seiten aufeinander zugehen. Hier hat eine Interessen- gruppe ihre Wunschlösung ins Gesetz geschrieben; die Gemeinden, deren Reglemente kassiert würden, sassen nicht am Tisch. Aufzonungen blendet die Initiative gleich ganz aus, das nächste «Déjà-vu» vor Bundesgericht ist vorprogrammiert.
«Die Abgabe verteuert die Mieten.» Die Mehrwertabgabe schöpft einen einmaligen Zufallsgewinn auf dem Boden ab und ist erst fällig, wenn er realisiert wird. Die Miete richtet sich nach Angebot und Nachfrage, nicht nach der Wunschrendite des Bodenbesitzers. Und: Die Erträge finanzieren Schulraum, Strassen und Grünräume, also genau jene Infrastruktur, die Verdichtung und damit neuen Wohnraum erst möglich macht.
«Die Gemeinden können weiterhin selbst entscheiden.» Ja, aber nur noch innerhalb des kantonalen Korsetts von 30 Prozent. Münchenstein und Allschwil müssten ihre demokratisch beschlossenen Sätze senken. Entscheiden dürfen, solange das Resultat passt: Das ist keine Autonomie, das ist Bevormundung.
Die Grundsatzfrage lautet nicht, ob Zufallsgewinne geteilt werden, sondern wer über die Höhe entscheidet. Für mich ist klar: die Gemeinden. Ihr finanzieller Spielraum ist ohnehin klein, und die Zentralisierungsdebatte läuft. Soeben hat der Kanton die Gemeinden mit zu grossen Bauzonen angewiesen, die gesetzlichen Rückzonungen nicht zu verschleppen. Auch die kosten Geld: Rückzonungen lösen Entschädigungen aus, und auch dafür ist die Mehrwertabgabe da. Neue Pflichten übertragen und gleichzeitig die Einnahmen deckeln: Das passt nicht zusammen. Darum am 27. September: zweimal Nein.
In der «Carte blanche» äussern sich Oberbaselbieter National- und Landratsmitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindebehörden zu einem selbst gewählten Thema.

