Todesstrafe oder nicht?
18.08.2026 SchweizAufgeheizte Debatte als Folge der Affäre um «Jahrhundertverräter» Jeanmaire
Vor 50 Jahren tobte in der Schweizer Medienlandschaft – auch in der «Volksstimme» – ein heftiger Streit um die Frage, ob man für Landesverräter wie den damals ...
Aufgeheizte Debatte als Folge der Affäre um «Jahrhundertverräter» Jeanmaire
Vor 50 Jahren tobte in der Schweizer Medienlandschaft – auch in der «Volksstimme» – ein heftiger Streit um die Frage, ob man für Landesverräter wie den damals verhafteten Ex-Brigadier Jean-Louis Jeanmaire wieder die Todesstrafe einführen sollte. Ein Rückblick.
Robert Bösiger
Am 1. November 1976 – also vor demnächst 50 Jahren – herrschte in Sissach und Umgebung eher kühles Spätherbstwetter. Doch drinnen in der Turnhalle der Primarschule ging es an diesem Montagabend ungewöhnlich hitzig zu.
Der Einladung der Freisinnig-Demokratischen Partei Baselland folgten gemäss Schätzungen mehr als 700 Interessierte an die öffentliche Aussprache in der Primarschul-Turnhalle. Sie alle wollten den Schlagabtausch zweier gestandener Männer miterleben, die sich zuvor in den Medien – auch in der «Volksstimme» – nichts geschenkt hatten. Da war einerseits der Läufelfinger FDP-Nationalrat und Bauunternehmer Karl Flubacher (1921 – 1992), andererseits der Tenniker Theologe Prof. Dr. Max Geiger (1922 – 1978). Hier der bodenständige Arbeiter, da der studierte Akademiker.
«Vom Fall Jeanmaire zur Todesstrafe?» So lautete der provokative Titel des Podiums, das geleitet wurde vom Bottminger FDP-Nationalrat und Parteipräsidenten Felix Auer (1925 – 2016). Anlass war einerseits die Affäre um den Brigadier und mutmasslichen «Jahrhundertverräter» Jean-Louis Jeanmaire, der den Sowjets geheime Unterlagen zugespielt haben soll (siehe Kasten). Andererseits ging es um die verbreitete Äusserung von Karl Flubacher, für den «hundsgewöhnlichen Lump und Verbrecher» sei nur eine Strafe wirklich angemessen – nämlich die Todesstrafe.
Auf die in der «Volksstimme» vom 5. Oktober 1976 publizierten «Gedanken zum Fall Jeanmaire», mit denen Flubacher die Todesstrafe fordert, hatte der Theologieprofessor Max Geiger in einem offenen Brief («Volksstimme» vom 8. Oktober 1976) dagegengehalten: «Woher nimmt eine menschliche Gesellschaft sich das Recht, eines ihrer Glieder mit dem Tode zu bestrafen?» Max Geiger, Akademiker durch und durch und politisch engagiert bei linksalternativen Anliegen, warf dem hemdsärmeligen Karl Flubacher vor, er zementiere mit seinen Forderungen «eine Art von Nationalismus, den zu überwinden wir aufgerufen» seien.
Leserbrief-Schwemme
Die Debatte war lanciert. Kaum eine Ausgabe der «Volksstimme» erschien ohne Leserzuschriften in dieser Sache. Die Gemüter erhitzten sich, das Thema Todesstrafe wurde speziell im oberen Baselbiet zum Tagesgespräch. Liest man diese Zuschriften heute durch, ist klar: Die Sympathien der Leserschaft galten damals zumeist Karl Flubacher – auch, weil der damalige Zeitgeist geprägt war vom Kalten Krieg.
Der sensiblere der beiden Streiter hingegen, Max Geiger, muss mehr unter der Kontroverse gelitten haben. Zu schaffen machten ihm anonyme Todesdrohungen und offene Feindseligkeiten gegenüber ihm und seiner Familie. Sein Sohn Georg Geiger mag sich an die damalige schwierige und die aufgeputschte Zeit erinnern: «Vater ist nach diesem Podiumsgespräch sehr erschöpft nach Hause gekommen.»
Bericht in Protokollform
Hansjakob Schaub, Alleinredaktor und Verleger der «Volksstimme», berichtete in der Ausgabe vom 4. November auf zwei Seiten über den Grossanlass. Und zwar in Form eines Protokolls. Er skizziert die Argumente der Kontrahenten und berichtet, wie die Reaktionen des Publikums ausfallen.
Schaub lässt auch die Sekundanten der beiden Streithähne zu Wort kommen: So den damals noch jungen Juristen und späteren Baselbieter Ständerat René Rhinow. Dieser stärkte die Position von Max Geiger und wies darauf hin, dass die (in der Schweiz 1942 abgeschaffte) Todesstrafe kaum eine Abschreckungswirkung hat. Rhinow: «Der Täter lässt sich von der Chance leiten, wie er entwischen kann. Ob er zur Todesstrafe oder zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt wird, ist für ihn nicht massgebend.»
Flubachers Sekundant, der Bottminger Anwalt Amédée Schlumberger, sprach sich für die Todesstrafe aus, «wenn Jeanmaire tatsächlich die Geheimnisse der Kriegsmobilmachung und der ganzen Versorgung preisgegeben» hat.
Angesprochen auf seinen ersten öffentlichen Auftritt auf einem politischen Podium, erinnert sich René Rhinow (83) vor allem noch an die extrem aufgeheizte Stimmung im Saal. Und daran, dass Jeanmaire regelrecht vorverurteilt worden sei. Tatsächlich berichtet auch Hansjakob Schaub davon, dass das Publikum vor allem die markigen Worte von Karl Flubacher mit Applaus bedacht hat.
Im zweiten Teil des Podiums durften aus dem Publikum Fragen gestellt werden. Weitgehend einig war man sich auf dem Podium, dass es in der Schweiz erlaubt sein soll, in Verdachtsfällen Leute mit sehr hohen Funktionen und Geheimnissen zu überwachen. Damit war es aber auch schon Schluss mit Gemeinsamkeiten. Und wie üblich bei öffentlichen Podien gab es auch Zuspruch für die eine oder andere Seite. So gratulierte etwa der Sissacher alt BGB-Nationalrat und Tierarzt Walter Degen (1904 – 1981) dem «lieben Freund Kari Flubacher zu seiner Stellungnahme».
Demokratie braucht Gespräch
Hansjakob Schaub publizierte zu seinem «Protokoll» sogar noch einen Kommentar – eine journalistische Form, die er grundsätzlich eher ablehnte. Wobei: Schaub beschränkte sich dabei darauf, nochmals das Zustandekommen dieser öffentlichen Aussprache zu beschreiben und dem Gesprächsleiter Felix Auer ein Kränzchen zu winden, der «es verstand, die knisternde Spannung zu entschärfen, indem er […] mit einer eloquenten, witzigen, geistreichen und kabarettistischen Vorstellung der am Podiumsgespräch Beteiligten begann. Bald versetzte der fidele Auer […] das Publikum in Lachen, jedenfalls in eine fröhliche Stimmung, und damit war vom blutigen Ernst des Themas etwas weggenommen.»
Zum Fazit des Abends schrieb Hansjakob Schaub: «Der Austausch von Meinungen und Argumenten hat dem einen oder anderen wohl zu Einsichten und zu Denkanstössen verholfen. […] Der Abend zeigte aber auch, wie wichtig das Gespräch in der Demokratie zwischen Andersdenkenden ist, wie notwendig und interessant und deshalb eine ständige Aufgabe. Weil man nicht jede Woche Volksversammlungen veranstalten kann, bleibt ein offenes Forum in der Zeitung, wie in unserer ‹Volksstimme›, eine Notwendigkeit.»
Jean-Louis Jeanmaire 1910: Jean-Louis Jeanmaire wird in Biel geboren.
1934: Jeanmaire schliesst das Architekturstudium an der ETH Zürich ab.
1940: Er wird Instruktor bei der Infanterie.
1943: Jeanmaire wird in den Generalstab aufgenommen; er heiratet Marie-Louise Burtscher (1915 – 2006).
1948: Jeanmaire wird Major und 1957 Oberst.
1959: Jeanmaire lernt Oberst Wassili Denissenko (1915 – 1996) kennen, Militär- und Luftwaffenattaché an der sowjetischen Botschaft in Bern. Die Ehepaare Jeanmaire und Denissenko befreunden sich; Marie-Louise Jeanmaire und Denissenko gehen ein Verhältnis ein.
1969: Als Brigadier wird Jeanmaire Chef des Bundesamts für Luftschutztruppen.
1974: Der Schweizer Staatsschutz wird durch die CIA in Kenntnis gesetzt, dass es in der Schweiz einen hochkarätigen Maulwurf gebe. Diesen müsse man enttarnen, da ansonsten die Schweiz nicht mehr als verlässlicher Partner der USA und der Nato betrachtet werden könne.
1975: Das Ehepaar Jeanmaire wird von der Bundespolizei Tag und Nacht observiert und abgehört.
1976 (9. August): Jeanmaire wird verhaftet und in Isolationshaft gesteckt. Er gibt zu, mit Denissenko befreundet zu sein und ihm gewisse klassifizierte Angaben über die Schweizer Armee gegeben zu haben.
Oktober 1976: Bundesrat Kurt Furgler heizt die Stimmung an, indem er im Nationalrat Jeanmaire als einen «Jahrhundertverräter» bezeichnet und ihn damit vorverurteilt. Die Medien übernehmen die vorherrschende Meinung und beginnen eine Hexenjagd.
1977: Unter Ausschluss der Öffentlichkeit findet vom 14. bis 17. Juni im Divisionsgericht 2 in Lausanne der Prozess statt. Trotz dünner Beweislage wird Jeanmaire wegen Landesverrats zu 18 Jahren Haft verurteilt, degradiert und aus der Armee ausgeschlossen. Nach vier und acht Jahren Haft bietet die Staatsanwaltschaft Jeanmaire jeweils eine vorzeitige Entlassung an, wenn er seine Schuld eingestehen würde. Er lehnt stets ab und verlangt erfolglos eine Revision des Urteils.
1988: Jean-Louis Jeanmaire wird nach 12 Jahren wegen guter Führung vorzeitig aus der Haft entlassen.
1992: Bis zu seinem Tod kämpft er vergeblich um seine Rehabilitation.
Robert Bösiger
Nachtrag: Im Verlauf der Jahre änderte sich die öffentliche Meinung zur Jeanmaire-Affäre, insbesondere als bekannt wurde, dass er nie wirklich geheime Informationen an die Sowjetunion verraten hatte. Heute geht man davon aus, dass Jean-Louis Jeanmaire mutmasslich der guten Beziehungen zu den Nato-Staaten wegen geopfert wurde. Historiker sprechen sogar von einem Justizskandal und davon, dass die Strafe von 18 Jahren in keinem Verhältnis zur Schwere des Vergehens stand.


