Terrassen müssen weg
17.04.2026 MaisprachGericht bestätigt Rückbaupflicht
je. Ein Grundstücksbesitzer aus Maisprach muss mehrere ohne Bewilligung errichtete Terrassierungen in der Landwirtschaftszone wieder entfernen. Das hat das Kantonsgericht am Mittwoch entschieden, wie die «bz Basel» ...
Gericht bestätigt Rückbaupflicht
je. Ein Grundstücksbesitzer aus Maisprach muss mehrere ohne Bewilligung errichtete Terrassierungen in der Landwirtschaftszone wieder entfernen. Das hat das Kantonsgericht am Mittwoch entschieden, wie die «bz Basel» gestern berichtete. Die Richter kamen einstimmig zum Schluss, dass die betroffene Parzelle in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden muss.
Der Mann hatte auf dem Hang Mauern aus verschiedenen Materialien wie Beton, Ziegeln und Steinen errichtet, um flache Anbauflächen für Beeren, Gemüse und Kürbisse zu schaffen. Laut eigenen Angaben war ihm nicht bewusst, dass solche Terrainveränderungen bewilligungspflichtig sind. Bereits 2019 wurde das kantonale Bauinspektorat von der Gemeinde Maisprach informiert, woraufhin die Behörden einen Rückbau anordneten. Dagegen wehrte sich der Eigentümer vor Gericht.
Sein Anwalt argumentierte gemäss «bz», die Terrassierungen seien zweckmässig, zonenkonform und würden das Landschaftsbild nicht beeinträchtigen. Zudem seien die verwendeten Materialien unbedenklich. Auch ein Kompromissvorschlag – etwa das Kaschieren der Gabionen mit Trockensteinmauern – stand im Raum, wurde jedoch von den Behörden abgelehnt, so die «bz».
Die Bau- und Umweltschutzdirektion hielt dagegen, die Eingriffe seien klar zonenwidrig. Die Parzelle liege in einer Landschaftsschutzzone, in der Veränderungen nur in Ausnahmefällen erlaubt seien. Eine solche Ausnahmebewilligung wurde nicht erteilt. Der Rückbau sei zudem verhältnismässig. Ein Kantonsrichter betonte laut «bz»- Bericht, dass der Vorentscheid des Regierungsrats rechtmässig sei und die Beschwerde daher abgewiesen werde. Sofern der Grundstücksbesitzer das Urteil akzeptiert und es rechtskräftig wird, müssen die Mauern zurückgebaut werden.
Kein Einzelfall
Der Fall reiht sich in eine breitere Entwicklung ein: Wie im Frühling 2024 durch einen Vorstoss von SVP-Landrat Florian Spiegel (Allschwil) bekannt wurde, geht der Kanton vermehrt gegen nicht zonenkonforme Anlagen in der Landwirtschaftszone vor (die «Volksstimme» berichtete).
So mussten in den vergangenen Jahren auch Gartenanlagen wie Sitzund Grillplätze, Pergolen oder Hecken rückgebaut werden. Dies sorgte im Parlament teilweise für Kritik. Nun stützt das höchste Baselbieter Gericht aber die Praxis der Kantonsverwaltung, wonach in der Landwirtschaftszone nicht einfach so gebaut werden darf.
