Teilrevision der Gemeindeordnung bestätigt
vs. Die stille Wahl von Sissacher Gemeinderäten ist nur noch bei Ersatzwahlen möglich. Die Stimmberechtigten haben die entsprechende, von der Gemeindeversammlung am 15. Oktober 2025 beschlossene Teilrevision der ...
Teilrevision der Gemeindeordnung bestätigt
vs. Die stille Wahl von Sissacher Gemeinderäten ist nur noch bei Ersatzwahlen möglich. Die Stimmberechtigten haben die entsprechende, von der Gemeindeversammlung am 15. Oktober 2025 beschlossene Teilrevision der Gemeindeordnung an der Urne bestätigt. 1926 Personen haben zugestimmt, 349 sagten Nein.
Vor den Gemeindewahlen von 2024 wurde eine ungewollte neue Regelung in der Sissacher Gemeindeordnung zu stillen Wahlen aufgedeckt. Und an einem Abstimmungssonntag, an dem auch zwei Gemeinderatssitze neu besetzt wurden, ist der Fehler nun definitiv behoben worden.