Schritt für Schritt zu Tempo 30
13.10.2026 LangenbruckIn Bärenwil und beim Kloster Schönthal soll das Tempo als Erstes gedrosselt werden
Das Passdorf kommt der flächendeckenden Einführung von Tempo 30 einen Schritt näher. Für die Bereiche Bärenwil und Kloster Schönthal hat der Kanton die Temporeduktion ...
In Bärenwil und beim Kloster Schönthal soll das Tempo als Erstes gedrosselt werden
Das Passdorf kommt der flächendeckenden Einführung von Tempo 30 einen Schritt näher. Für die Bereiche Bärenwil und Kloster Schönthal hat der Kanton die Temporeduktion bereits verfügt. Offene Fragen gibt es noch bei der Hauptstrasse.
Elmar Gächter
Die Einführung von Tempo 30 soll die Wohnqualität im Dorf verbessern, den Verkehrslärm reduzieren und sichere Räume für alle Generationen schaffen. Diese Ziele sind Teil der Dorf- und Siedlungsentwicklung von Langenbruck.
An einer Konsultativabstimmung im Rahmen einer Gemeindeversammlung sprach sich die Bevölkerung im Jahr 2024 deutlich für eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 aus. Gleichzeitig bewilligte sie mit dem Budget 2025 einen Betrag von 25 000 Franken für die Planung und Umsetzung. Eine Arbeitsgruppe erarbeitete anschliessend ein entsprechendes Projekt, das nach Gesprächen mit der Baselbieter Polizei und dem Tiefbauamt am 6. Juli dieses Jahres bei der Sicherheitsdirektion eingereicht wurde.
Eine generelle Zustimmung des Kantons steht zwar aus, doch hat dieser inzwischen verfügt, dass im bebauten Gebiet der Kantonsstrassen in Bärenwil und beim Kloster Schönthal jeweils eine Tempo-30-Zone eingeführt wird. Der entsprechende Beschluss wurde im Amtsblatt vom 1. Oktober publiziert. Gegen die Verfügung kann Beschwerde erhoben werden.
In einer öffentlichen Mitteilung spricht der Gemeinderat von Langenbruck von «einigen brisanten Vorkommnissen» im Weiler Bärenwil. Diese hätten ihn dazu bewogen, dem Anliegen von Anwohnerinnen und Anwohnern zu entsprechen und eine vorgezogene Temporeduktion sowohl im Siedlungsgebiet von Bärenwil als auch beim Kloster Schönthal zu beantragen.
«Beim Schönthal liegt schon seit längerer Zeit ein Begehren aus der Bevölkerung vor. Dabei geht es vor allem darum, die Sicherheit für Familien mit Kindern zu erhöhen», erklärt Hans Weber, der den Gemeinderat nach dem Tod von Hector Herzig interimistisch präsidiert. Im Gegensatz zur Hauptstrasse, die durch das Dorf führt, handelt es bei den Kantonsstrassen nach Bärenwil und zum Kloster Schönthal um nicht verkehrsorientierte Strassen. Auf solchen Strassen können die kantonalen Behörden Temporeduktionen unter bestimmten Voraussetzungen ohne zusätzliches Gutachten bewilligen.
Die Massnahmen in Bärenwil und beim Kloster Schönthal bilden den Auftakt zu einem umfassenderen Vorhaben. Der Gemeinderat plant, sämtliche Gemeindestrassen im Siedlungsgebiet in eine Tempo-30-Zone einzubeziehen. Ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss ist Voraussetzung dafür, dass auch auf der Hauptstrasse durch das Dorf ein Tempolimit verfügt werden kann.
Die Hauptstrasse ist eine verkehrsorientierte Strasse innerorts, die laut Signalisationsverordnung «primär auf die Anforderungen des Motorfahrzeugverkehrs ausgerichtet und für sichere, leistungsfähige und wirtschaftliche Transporte» bestimmt ist. Zudem muss ein Gutachten nachweisen, dass die Einführung von Tempo 30 keinen unerwünschten Ausweichverkehr in die engeren Quartiere zur Folge hat. Der Bundesrat hat die eidgenössische Signalisationsverordnung auf den 1. Oktober dementsprechend verschärft.
Kinder sollen geschützt werden
«Die Sicherheitsdirektion stellte uns das vorausgesetzte Gutachten erst auf Ende 2026 oder Anfang 2027 in Aussicht. Sie begründet diese Frist mit zeitlichen Engpässen aufgrund verschiedener Begehren anderer Gemeinden», erklärt Hans Weber. Aufgrund der Gespräche mit dem Kanton sei man jedoch zuversichtlich, dass dem Anliegen von Langenbruck entsprochen werde. Ob die gesamte Hauptstrasse innerorts in die Tempo-30-Zone einbezogen werden kann, ist noch offen. Für den Gemeinderat steht insbesondere der Strassenabschnitt entlang der Schule und der Turnhalle im Vordergrund. Dort müssen regelmässig zahlreiche Kinder die Hauptstrasse überqueren.
Sobald das kantonale Gutachten vorliegt, will der Gemeinderat das Geschäft der Gemeindeversammlung vorlegen und einen entsprechenden Kredit für die Umsetzung der Massnahmen im kommunalen Bereich beantragen. Der Gemeinderat rechnet mit Kosten von weniger als 20 000 Franken. «Lassen sich die Signalisationsarbeiten auf unseren Gemeindestrassen mit jenen auf der Hauptstrasse verbinden, braucht es wesentlich weniger Aufwand. Zudem übernimmt der Kanton den Anteil der Kosten auf den kantonalen Strassenabschnitten», so Gemeinderat Hans Weber.


