Bäume und Sträucher
Vermehrt stellt der Gemeinderat fest, dass Äste von Bäumen und Sträuchern von privaten Grundstücken in das Trottoir- oder Gemeindestrassenprofil ragen. Das kommunale Strassenreglement schreibt in § 37 vor, dass die ...
Bäume und Sträucher
Vermehrt stellt der Gemeinderat fest, dass Äste von Bäumen und Sträuchern von privaten Grundstücken in das Trottoir- oder Gemeindestrassenprofil ragen. Das kommunale Strassenreglement schreibt in § 37 vor, dass die Gartenanlagen so zu gestalten sind, dass die Benutzung der Verkehrsflächen wie auch deren Beleuchtung nicht beeinträchtigt wird. Äste von Bäumen und Sträuchern dürfen die Fahrbahn nur ab einer Mindesthöhe von 4,5 Meter und das Trottoir oder einen Fussweg ab mindestens 2,5 Meter überragen. Der Gemeinderat fordert deshalb die Grundstückbesitzerinnen und -besitzer auf, die ins Strassen- beziehungsweise Trottoir- oder Fusswegareal hineinragenden Äste entsprechend den Bestimmungen bis Sonntag, 21. September, zurückzuschneiden.