Neue Regeln für den Markt
16.10.2026 GelterkindenMässig besuchte Gemeindeversammlung fasst klare Beschlüsse
Die Reglemente für das Marktwesen, das Personal und die Entschädigungen von Behördenmitgliedern wurden überarbeitet. Die Stimmberechtigten folgten in allen drei Geschäften dem Gemeinderat.
...Mässig besuchte Gemeindeversammlung fasst klare Beschlüsse
Die Reglemente für das Marktwesen, das Personal und die Entschädigungen von Behördenmitgliedern wurden überarbeitet. Die Stimmberechtigten folgten in allen drei Geschäften dem Gemeinderat.
Sander van Riemsdijk
Mit der Überarbeitung der Reglemente für das Marktwesen, das Personal und die Entschädigungen will der Gelterkinder Gemeinderat rechtliche Klarheit schaffen. An der Gemeindeversammlung von vorgestern fanden alle drei Vorlagen eine deutliche Mehrheit. Gesprächsbedarf gab es bei der Totalrevision des Marktreglements aus dem Jahr 2006.
Wie die zuständige Gemeinderätin Manuela Schällibaum ausführte, haben sich sowohl die gesetzlichen Rahmenbedingungen als auch die Anforderungen an Sicherheit und Haftung der Marktfahrer verändert. Mit der Revision sollen die Organisation vereinfacht, die Zuständigkeiten klarer geregelt und die Durchführung der Märkte zeitgemäss und rechtssicher gestaltet werden. «Damit die Tradition unter guten Rahmenbedingungen weitergeführt werden kann», so Schällibaum.
Eine wesentliche Neuerung ist die Auflösung der fünfköpfigen Marktkommission. Deren Aufgaben sollen künftig von der Gemeindeverwaltung und dem Gemeinderat übernommen werden. Die operative Verantwortung liegt bei der Marktchefin, während der Gemeinderat für die strategische Steuerung zuständig bleibt. Damit sollen Entscheidungswege verkürzt und Abläufe vereinfacht werden. Neu sieht das Reglement zudem vor, dass der Gemeinderat einen Markt bei zu wenigen Anmeldungen absagen kann. Grundsätzlich wolle man jedoch an den jährlich zwei Markttagen festhalten, betonte Schällibaum.
Zu Diskussionen führte die Teilnahme politischer und religiöser Gruppierungen am Markt. Während die Gemeindekommission mit einem Antrag aktive Aktionen solcher Gruppierungen untersagen wollte, sprach sich der Gemeinderat für eine Teilnahme unter bestimmten Einschränkungen aus. Damit wollte er sich einen gewissen Handlungsspielraum im Umgang mit solchen Aktionen bewahren. Bei den 51 anwesenden Stimmberechtigten setzte sich schliesslich die Variante des Gemeinderats durch.
Individuelle Lohnentwicklung
Mit der Revision des Personalreglements wird das bisherige Regelwerk aus dem Jahr 2005 abgelöst. Eine zentrale Änderung betrifft das Lohnsystem: An die Stelle der bisherigen Lohnklassen mit Erfahrungsstufen treten kantonale Lohnbänder. «Damit entfallen die automatischen Lohnanstiege aufgrund der Erfahrungsstufen», wie Gemeinderat Urs Dünner erläuterte. Die Lohnentwicklung soll künftig individuell erfolgen und unter anderem von der Leistung der Gemeindeangestellten abhängen.
Anpassungen gibt es auch bei der Lohnfortzahlung im Fall einer Arbeitsunfähigkeit. Deren Höhe und Dauer werden künftig nach der Anzahl Dienstjahre abgestuft. Neu geregelt wird zudem der Umgang mit längeren Krankheits- und Unfallabsenzen. Bei Mutterschaft und Dienstleistung beträgt der Lohnanspruch neu jeweils 100 Prozent. Die Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung werden künftig je zur Hälfte von der Arbeitgeberin sowie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern getragen.
Auch das Entschädigungsreglement für Gemeindebehörden und Kommissionen wurde überarbeitet. Künftig sollen die Entschädigungen analog zum Gemeindepersonal gemäss dem Teuerungsentscheid des Kantons angepasst werden. Damit entfällt die bisherige Pflicht, die Entschädigungen alle vier Jahre neu zu beschliessen.
Neu werden zudem die bisher fehlenden Bestimmungen für nebenamtliche Funktionen aufgenommen. Für diese soll künftig das Obligationenrecht (OR) anstelle des Personalreglements gelten. Gestrichen wurden hingegen die Regelungen zur Feuerwehr. Dafür sei der rechtlich selbstständige Feuerwehrzweckverband «Feuerwehr Region Gelterkinden» zuständig, erklärte Dünner. Das neue Entschädigungsreglement soll am 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten.
Bruchteil der normalen Menge
Zum Abschluss der Versammlung informierte Gemeinderat Matthias Schürch über die aktuelle Situation der Wasserversorgung. Die anhaltende Trockenheit hat den Grundwasserpegel bedenklich sinken lassen. Auch die Quellen liefern deutlich weniger Wasser als üblich. «Die drei Quellschüttungen sind auf einen Bruchteil der normalen Menge zurückgegangen», berichtete Matthias Schürch.
Die Gemeinde prüft deshalb Möglichkeiten für Notwasserbezüge aus den Nachbargemeinden. Allerdings stossen auch diese mit ihrer Wasserversorgung teilweise an ihre Grenzen. Schürch führt deshalb weiterhin Abklärungen zu möglichen Notwasserbezügen und pflegt die Zusammenarbeit mit den regionalen Führungsstäben entlang der Achse Böckten–Sissach–Itingen–Lausen in Richtung Hardwasser. Trotz der angespannten Lage gab Schürch Entwarnung. Die Wasserversorgung in Gelterkinden sei sichergestellt. Man sei «weit weg von einer Beeinträchtigung».
