Der Abschnitt in der Jahresrechnung 2024 war kurz, aber bemerkenswert. Auf Seite 90 berichtete die Gemeinde Gelterkinden von Mängeln an Platten und Fugen im Hallenbad, die «mutmasslich auf mangelhafte Plattenlegerarbeiten zurückzuführen» seien. In der Folge kam es zu ...
Der Abschnitt in der Jahresrechnung 2024 war kurz, aber bemerkenswert. Auf Seite 90 berichtete die Gemeinde Gelterkinden von Mängeln an Platten und Fugen im Hallenbad, die «mutmasslich auf mangelhafte Plattenlegerarbeiten zurückzuführen» seien. In der Folge kam es zu einem Verfahren vor dem Zivilkreisgericht Ost in Sissach. Damals ging die Gemeinde in einer Grobschätzung von einer möglichen Schadenssumme von bis zu 1,5 Millionen Franken für einen allfälligen Bodenersatz inklusive Betriebsausfall aus. Im Rahmen des Gerichtsverfahrens wurden Gutachten erstellt, die den korrekten Bodenaufbau und die Dauerhaftigkeit des Plattenbelags bestätigten. Somit wurden keine umfangreichen Sanierungsarbeiten notwendig. Inzwischen ist die Angelegenheit bereinigt und die Gemeinde kann Entwarnung geben: Wie der Leiter der Abteilung Bau, Pascal Bürgin, auf Anfrage der «Volksstimme» mitteilt, haben sich die Gemeinde und der Plattenleger in einem Vergleich geeinigt. In den Fasnachtsferien habe der Unternehmer die vereinbarten Nachbesserungsarbeiten betreffend der optischen Mängel an den Plattenbelägen vorgenommen. Zudem wurde der Gemeinde eine Entschädigung ausgerichtet. je.