Mittelinsel statt Haltebucht
16.06.2026 OrmalingenBushaltestelle Unterdorf wird umgebaut
Der geplante Umbau der Bushaltestelle Unterdorf in Ormalingen sorgt für Kritik. Während der Kanton auf gesetzliche Vorgaben und mehr Sicherheit verweist, befürchten betroffene Landwirte mehr Verkehrsstaus und sehen keinen Bedarf ...
Bushaltestelle Unterdorf wird umgebaut
Der geplante Umbau der Bushaltestelle Unterdorf in Ormalingen sorgt für Kritik. Während der Kanton auf gesetzliche Vorgaben und mehr Sicherheit verweist, befürchten betroffene Landwirte mehr Verkehrsstaus und sehen keinen Bedarf für die 574 000-Franken-Sanierung.
Tobias Gfeller
«Für mich als Laie ist das ominös», sagt Felix Rieder. Der Landwirt verkehrt mit seinen Fahrzeugen mehrfach pro Tag zwischen dem Hof in Rothenfluh und Gelterkinden. Die Fläche der Bushaltestelle Unterdorf in Ormalingen nutzt er dabei regelmässig, um die hinter ihm fahrenden Autos vorbeizulassen. Doch nun werden die beiden Einbuchtungen aufgehoben. Ab dem 22. Juni beginnen dafür die Bauarbeiten. Ende August soll die Haltestelle fertiggestellt sein.
Anstelle der Einbuchtungen entsteht in der Mitte der beiden Fahrbahnen eine Verkehrsinsel. Die Haltestelle wird in beide Fahrtrichtungen auf die jeweilige Fahrbahn verlegt. Die Haltekanten werden erhöht, damit ein hindernisfreies Ein- und Aussteigen möglich wird. Dies sei Vorgabe des Behindertengleichstellungsgesetzes, erinnert Andrea Tschopp, Mediensprecherin der kantonalen Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) auf Anfrage. Felix Rieder weiss um das Gesetz und erkennt dessen Wichtigkeit, bemerkt aber auch, dass es in Ormalingen bereits mehrere behindertengerechte Bushaltestellen gibt: «Ich kann nicht nachvollziehen, dass diese intakte Haltestelle umgebaut werden soll. Das Ein- und Aussteigen mithilfe des Busfahrers und der Rampe funktioniert doch wunderbar.»
Ähnlich sieht es Landwirt Andreas Itin, der von seiner Küche aus direkt auf die Bushaltestelle Unterdorf blicken kann: «Die Haltestelle funktioniert gut, auch für Menschen mit einer Behinderung. Ich sehe da wirklich keinen Handlungsbedarf.»
Dankbare Autofahrer
Auch Andreas Itin nutzt die Einbuchtungen der Haltestelle, um mit dem Traktor den schnelleren Autoverkehr überholen zu lassen. «Es gibt auf diesem Strassenabschnitt sonst wenige Alternativen, wo man schnell rausfahren kann», sagt er. Die Autofahrerinnen und -fahrer, die dann überholen können, seien dankbar für die Aufmerksamkeit.
Felix Rieder und Andreas Itin befürchten, dass sich der Verkehr durch die neuen Bushaltestellen auf der Fahrbahn in den Stosszeiten noch stärker stauen wird. «Auf mich wirkt es so, als ob man ohne Notwendigkeit Geld für eine Verschlechterung der Situation ausgibt», moniert Rieder. Dem widerspricht Andrea Tschopp: «Der Kanton ist zum Umbau der Haltestellen verpflichtet. Das Behindertengleichstellungsgesetz verlangt, dass der öffentliche Verkehr hindernisfrei nutzbar ist. Dafür braucht es bei Bushaltestellen eine passende Haltekante und eine Anfahrt, die einen sicheren Einstieg ermöglicht.»
Normalerweise würden diese Umbauten im Rahmen einer Strassensanierung vorgenommen. Da eine solche erst nach 2028 erfolgen soll und die Haltestelle «Ormalingen Unterdorf» bedeutsam ist, werde sie unabhängig von einer Strassensanierung behindertengerecht ertüchtigt.
Gemäss BUD-Sprecherin Andrea Tschopp sind auch die Pflastersteine der Einbuchtungen sanierungsbedürftig. Die geplante Mittelinsel verhindere, dass die Busse vom nachfolgenden Verkehr überholt werden und erhöhe in Kombination mit dem Fussgängerstreifen die Sicherheit für Fussgängerinnen und Fussgänger. Da das Ein- und Ausfahren in die Busbuchten entfällt und Überholmanöver nicht mehr möglich sind, verbessere sich zudem die Fahrplanstabilität. «Obwohl es nachvollziehbar ist, dass die Nutzung der Haltestellen zum Ausweichen sehr praktisch ist, ist dies nicht deren eigentliche Funktion», erinnert Andrea Tschopp. Der Landbedarf von Fahrbahnhaltestellen sei zudem viel kleiner als bei Busbuchten.
Die Kosten für den Umbau der Haltestelle «Ormalingen Unterdorf» belaufen sich auf 574 000 Franken und werden vom Kanton Baselland getragen.

