Mehr Wohnungen statt mehr Abgaben
08.09.2026 PolitikChristoph Buser, Präsident Hauseigentümerverband Baselland
99 000 Franken pro Grundstück. So hoch berechnet die Gemeinde Therwil die kürzlich eingeführte Mehrwertabgabe: 600 Quadratmeter Grundstücksfläche, ein angenommener ...
Christoph Buser, Präsident Hauseigentümerverband Baselland
99 000 Franken pro Grundstück. So hoch berechnet die Gemeinde Therwil die kürzlich eingeführte Mehrwertabgabe: 600 Quadratmeter Grundstücksfläche, ein angenommener Planungsmehrwert von 550 Franken pro Quadratmeter und eine Abgabe von 30 Prozent: Das ergibt eine Rechnung von 99 000 Franken.
Der Grund dafür: Durch eine Planungsmassnahme darf auf dem Grundstück künftig mehr gebaut werden. Dadurch steigt sein Wert rechnerisch. Doch ein höherer Wert auf dem Papier schafft noch keine einzige Wohnung. Und der Eigentümer hat deswegen auch nicht plötzlich 330 000 Franken auf dem Konto. Will er diesen Mehrwert realisieren, muss er zuerst planen, finanzieren und bauen.
Dass es dabei um richtig viel Geld geht, zeigt ebenfalls Therwil. Der Gemeinderat beziffert das Abgabepotenzial aus den vorgesehenen Planungsmassnahmen auf rund 40 Millionen Franken. Realistischerweise rechnet er mit Einnahmen von rund 1 Million Franken pro Jahr während zehn Jahren.
99 000 Franken bei einem einzelnen Grundstück. Millionen für eine Gemeinde. Solche Beträge sind für Gemeindekassen verständlicherweise attraktiv. Aber dieses Geld fällt nicht vom Himmel. Es muss von Grundeigentümern aufgebracht werden.Wenn deshalb im Abstimmungskampf vor allem über «Gemeindeautonomie», politische Kompromisse und die Entstehungsgeschichte gesprochen wird, sollte die entscheidende Frage nicht untergehen: Um wie viel Geld geht es für Eigentümer und Gemeinden?
Die Initiative «Fairer Kompromiss bei der Mehrwertabgabe» schafft die Mehrwertabgabe keineswegs ab. Bei Einzonungen bleibt die gesetzliche Abgabe von 20 Prozent bestehen. Bei Umzonungen können Gemeinden Planungsmehrwerte mit bis zu 30 Prozent abschöpfen. Projektbezogene Lösungen mit Investorenabgaben bleiben ebenfalls möglich. Die Grenze zieht die Initiative bei Aufzonungen. Genau dort schützt sie Grundeigentümer vor Rechnungen wie den genannten 99 000 Franken. Das ist nicht nur im Interesse der Eigentümer. Es ist auch wohnungspolitisch sinnvoll. Wohnraum ist knapp, gleichzeitig können wir nicht immer neues Bauland einzonen. Deshalb müssen wir dort mehr Wohnraum schaffen, wo bereits gebaut ist. Eine Aufzonung macht genau das möglich. Darf auf einem beste- henden Gebäude beispielsweise ein zusätzliches Stockwerk gebaut werden, entsteht zusätzlicher Wohnraum, ohne neues Bauland zu beanspruchen.
Es wäre widersprüchlich, mehr Wohnungen zu fordern und diejenigen mit einer zusätzlichen Abgabe zu belasten, die sie bauen sollen. Das Verursacherprinzip bleibt gewahrt. Entstehen durch eine Überbauung konkrete Kosten für Strassen, Wege oder andere Anlagen, können weiterhin Infrastrukturbeiträge vereinbart werden. Konkrete Kosten werden abgegolten, ohne verdichtetes Bauen generell mit einer zusätzlichen Abgabe zu belasten.
Gemeindeautonomie ist wichtig. Aber sie bedeutet nicht, dass jede Einnahmequelle unbegrenzt sein muss. Die Initiative lässt den Gemeinden bei Umzonungen mit bis zu 30 Prozent erheblichen Spielraum. Sie setzt dort eine Grenze, wo wir eigentlich alle dasselbe wollen: beim Schaffen von zusätzlichem Wohnraum auf bereits bebautem Boden.
Am Ende geht es nicht um einen abstrakten Streit zwischen Hauseigentümern und Gemeinden. Eine gut gefüllte Gemeindekasse schafft noch keine einzige zusätzliche Wohnung. Entscheidend ist, dass im Baselbiet investiert und gebaut wird.
Mehr Abgaben schaffen keine einzige Wohnung. Mehr Investitionen schon. Darum Ja zur Initiative «Fairer Kompromiss bei der Mehrwertabgabe».

