Mehr Präzision, weniger Bürokratie
09.10.2026 SchweizThomas de Courten fordert Erleichterung für die Jagd auf Schwarzkittel
Nationalrat Thomas de Courten will den Einsatz von Nachtzielgeräten bei der Jagd erleichtern. Damit sollen insbesondere Wildschweine effizienter bejagt werden können. Im Baselbiet ist die Technik seit ...
Thomas de Courten fordert Erleichterung für die Jagd auf Schwarzkittel
Nationalrat Thomas de Courten will den Einsatz von Nachtzielgeräten bei der Jagd erleichtern. Damit sollen insbesondere Wildschweine effizienter bejagt werden können. Im Baselbiet ist die Technik seit Jahren im Einsatz. Jagdverwalter Holger Stockhaus bezweifelt deshalb den Nutzen einer Gesetzesänderung.
Christian Horisberger
Wildschweine können in der Landwirtschaft beträchtliche Schäden anrichten. Auf der Suche nach Nahrung wühlen sie Wiesen um, beschädigen Kulturen und verwüsten Felder. Die Regulierung der Schwarzwildpopulation gehört deshalb zu den Aufgaben der Jägerinnen und Jäger.
Allerdings macht es ihnen das nachtaktive Schwarzwild nicht einfach. Wenn sie in der Dunkelheit auf die Felder ziehen, sind sie mit herkömmlichen Zielfernrohren nur schwer zu erkennen. Abhilfe schaffen Nachtziel- und Wärmebildzielgeräte, mit denen sich Wildschweine auch bei Dunkelheit beobachten, identifizieren und gezielt erlegen lassen.
Doch ausgerechnet diese technischen Hilfsmittel sind nach Bundesjagdrecht grundsätzlich verboten. In der Jagdverordnung werden Nachtsichtzielgeräte und Gerätekombinationen mit vergleichbarer Funktion ausdrücklich genannt. Die Kantone können allerdings Ausnahmebewilligungen erteilen, insbesondere zur Verhütung übermässiger Wildschäden.
400 Bewilligungen im Baselbiet
Von dieser Möglichkeit macht das Baselbiet seit bald neun Jahren Gebrauch. Wie der kantonale Jagdverwalter Holger Stockhaus auf Anfrage der «Volksstimme» erklärt, wurde die erste Ausnahmebewilligung im November 2017 erteilt. Insgesamt habe der Kanton bisher gut 400 Bewilligungen ausgestellt.
Die unbefristeten Bewilligungen werden persönlich erteilt und setzen eine Jagdberechtigung im Kanton sowie eine obligatorische Schulung im Umgang mit der Nachtsichttechnik voraus. Neben der jagdrechtlichen Bewilligung ist auch eine waffenrechtliche Ausnahmebewilligung erforderlich.
Die Geräte dürfen im Baselbiet zur Bejagung von Wildschweinen eingesetzt werden. Auf offenem Feld ist ihr Einsatz zudem für Dachse sowie für invasive gebietsfremde Arten wie Waschbären und Marderhunde erlaubt. Grundsätzlich bleibt die Verwendung auf das Offenland beschränkt. Ausnahmen für die Schwarzwildjagd im Wald sind im Rahmen des kantonalen Schwarzwildkonzepts möglich.
Gezieltere Abschüsse
Die Erfahrungen der Baselbieter Jagdverwaltung mit der Technik sind positiv. Nachtsichtgeräte verursachten bei richtiger Anwendung deutlich weniger Störungen als künstliche Lichtquellen, erklärt Stockhaus. Ohne technische Hilfsmittel blieben für die Nachtjagd im Wesentlichen nur jene wenigen Tage, an denen Mondlicht oder Schnee für ausreichende Sicht sorgen. Ein weiterer Vorteil liegt laut Stockhaus darin, dass sich ganze Wildschweinrotten besser beobachten lassen. Die Jäger können dadurch gezielter einzelne Tiere auswählen.
Ob der Einsatz der Geräte seit ihrer Zulassung zu höheren Abschusszahlen geführt hat, lässt sich allerdings nicht eindeutig feststellen. Andere Faktoren hätten einen stärkeren Einfluss auf die Jagdstrecke, erklärt Stockhaus: so die Grösse der Wildschweinpopulation und das Nahrungsangebot.
Baselland ist mit dieser Praxis nicht allein. Auch die Kantone Aargau, Solothurn, Schaffhausen oder Zürich sehen Ausnahmebewilligungen für den Einsatz von Nachtzielgeräten bei der Schwarzwildjagd vor, wobei die Kantone unterschiedliche Verfahren entwickelt haben, um die bundesrechtlich vorgesehenen Ausnahmen in der Praxis umzusetzen.
De Courten mit zweitem Anlauf
Trotz dieser bestehenden Möglichkeiten will SVP-Nationalrat Thomas de Courten (Rünenberg) die rechtlichen Voraussetzungen ändern. Am 1. Oktober hat er im Nationalrat die Motion «Nachtzielhilfen für eine sichere Schwarzwildbejagung und zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest ermöglichen» eingereicht. Der Bundesrat soll demnach die Jagdverordnung so anpassen, dass die Kantone den Einsatz von Nachtzielgeräten, Wärmebildzielgeräten und vergleichbaren Gerätekombinationen für die Jagd auf Schwarzwild und jagdbare Raubtiere ohne das bisherige Sonderbewilligungsverfahren zulassen können. Die Voraussetzungen sollen die Kantone selbst festlegen.
Es ist bereits de Courtens zweiter Anlauf in dieser Sache. Mit einem früheren Vorstoss wollte er das Verbot von Nachtzielgeräten aus der Jagdverordnung streichen lassen. Dieser wurde im März dieses Jahres abgeschrieben, ohne dass das Parlament darüber entschieden hatte.
In der Begründung seiner neuen Motion verweist de Courten nicht nur auf die Wildschäden, sondern auch auf den Tierschutz und die Sicherheit bei der Jagd. Mit moderner Nachtzieltechnik könnten Wildtiere bei schlechten Lichtverhältnissen zuverlässiger angesprochen und präziser erlegt werden. Dadurch lasse sich auch das Risiko vermindern, versehentlich Bachen, die Jungtiere führen, zu erlegen.
Als zusätzlichen Grund nennt der Nationalrat die Afrikanische Schweinepest. Die für Haus- und Wildschweine gefährliche Tierseuche hat sich in verschiedenen europäischen Ländern ausgebreitet. Die Schweiz ist bislang frei von der Seuche, doch stuft der Bund das Einschleppungsrisiko laut de Courten als hoch ein. Eine vorbereitete Jägerschaft sei deshalb wichtig.
Weniger Aufwand?
De Courten geht es mit seiner Motion primär darum, die heute grundsätzlich verbotene Technik leichter zugänglich zu machen. «Ich möchte den Kantonen ermöglichen, den Einsatz dieser Geräte für die Bejagung von Schwarzwild und jagdbaren Raubtieren regulär zuzulassen und die Voraussetzungen dafür selbst festzulegen», erklärt er der «Volksstimme».
Das heutige Ausnahmeverfahren sei mit zusätzlichem Aufwand für Bewilligung, Dokumentation, Schulung und Kontrolle verbunden. Sein Vorstoss solle die Praxis vereinfachen und den Kantonen mehr Handlungsspielraum verschaffen. Weniger administrativer Aufwand sei eine erwünschte Folge.
Wie aufwendig das bestehende Verfahren ist, zeigt das Beispiel Baselland. Wer dort ein Nachtzielgerät für die Jagd einsetzen will, muss zunächst eine obligatorische Schulung absolvieren und über eine gültige kantonale Jagdberechtigung verfügen. Anschliessend sind eine jagdrechtliche sowie eine waffenrechtliche Ausnahmebewilligung notwendig. Das Verfahren läuft über die Jagdverwaltung, welche die Unterlagen an die Waffenfachstelle weiterleitet. Nach Angaben de Courtens verlangt die Polizei unter anderem eine Ausweiskopie, eine Waffenliste sowie ein Sicherheitskonzept mit fotografischer Dokumentation des Waffenschranks. Würde de Courtens Motion umgesetzt, könnten die Kantone den Einsatz der Geräte grundsätzlich ohne individuelle jagdrechtliche Sonderbewilligung ermöglichen.
Die Baselbieter Jagdverwaltung beurteilt den Nutzen einer Lockerung zurückhaltend. Holger Stockhaus sieht im geltenden Recht bereits genügend Möglichkeiten, um den Bedürfnissen der Schwarzwildjagd gerecht zu werden: «Die kantonalen Jagdverwaltungen haben bereits heute ausreichend Spielraum, um die kantonalen Bedürfnisse abzudecken.»
Eine bundesrechtliche Freigabe der Nachtzieltechnik würde seiner Einschätzung nach kaum Verbesserungen bringen. Denn selbst wenn die jagdrechtliche Sonderbewilligung wegfiele, bliebe die waffenrechtliche Bewilligung weiterhin notwendig, so Stockhaus: «Der administrative Aufwand würde kaum nennenswert reduziert.»


