Lebenslänglich für Mord an Ehefrau
16.05.2026 BinningenGericht stellt systematisches Vorgehen fest
Das Baselbieter Strafgericht hat einen Mann wegen Mordes an seiner Frau und Störung des Totenfriedens zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Aussagen des Beschuldigten über die Abwehr eines Messerangriffs wies ...
Gericht stellt systematisches Vorgehen fest
Das Baselbieter Strafgericht hat einen Mann wegen Mordes an seiner Frau und Störung des Totenfriedens zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Aussagen des Beschuldigten über die Abwehr eines Messerangriffs wies es als «absurd» ab.
sda. «Es gibt kein Indiz für die Notwehrthese», sagte Gerichtspräsident Daniel Schmid bei der Urteilsbegründung vom Mittwoch. Im Gegenteil: Der Mann habe seine Frau «gezielt zu Tode stranguliert». Die Darstellungen des Beschuldigten, er habe sich im Februar 2024 in Binningen gegen einen Messerangriff der Frau gewehrt und sie dabei versehentlich getötet, liess er nicht gelten.
Gerichtsmedizinisch sei erstellt, dass das Opfer mit einem Gegenstand erdrosselt wurde. Schmid widersprach somit den Darstellungen des Beschuldigten, er habe die Frau einhändig gewürgt. Die vom 44-Jährigen geschilderten angeblichen Abwehrbewegungen hätten nicht zum Tod der Frau führen können. Wenn jemand ein Werkzeug einsetze, um das Opfer zu strangulieren, so müsse das gezielt geschehen, sagte der Gerichtspräsident weiter.
Gestützt auf gerichtsmedizinische Befunde wies Schmid die Aussagen des Beschuldigten zurück, die Frau habe ihn zuvor mit einem Filetiermesser angegriffen. Die Kratzer an seinem Hals könnten keine Folge eines Messerangriffs sein. Schmid wies auf weitere Ungereimtheiten in den Aussagen des Ehemanns hin. Zunächst habe er behauptet, seine Frau tot aufgefunden zu haben, später habe er in einer nachgeschobenen Version von einem Streit und einer Panikreaktion gesprochen.
Zudem habe er die Tötung mit einem «Überlebenskampf» erklärt. Im Widerspruch dazu stehe, dass er danach sämtliche Spuren akribisch verwischen wollte. Die Notwehrgeschichte sei nicht nur aus gerichtsmedizinischer Sicht ausgeschlossen, sondern auch inhaltlich absurd, so Schmid. Ebenso nicht haltbar sei die Aussage des grossen und athletischen Mannes, er habe ein Seil gebraucht, um die Leiche zu transportieren, um die Strangulationsspuren zu erklären.
Der Beschuldigte zerkleinerte die Leiche seiner Frau in der Waschküche seines Einfamilienhauses. Dieses systematische Vorgehen schliesse eine Panik aus. Das Nachtatverhalten sei zudem «menschenverachtend» gegenüber der Mutter seiner beiden Kinder; etwa dass er gezielt die Gebärmutter herausschnitt.
Täter sprach Frau auf Combox
Nach der Zerstückelung der Leiche holte der Vater seine Kinder von der Kita ab, ging mit ihnen essen und verhielt sich «normal» und «unauffällig». Er entsorgte dabei wahrscheinlich auf dem Weg das Tatwerkzeug, sagte den Termin der Putzfrau ab und sprach auf die «Combox» seiner Frau, um sich nach ihrem Verbleib zu erkundigen. Dieses überlegte Vorgehen widerspreche ebenfalls einer Panikreaktion, sagte der Gerichtspräsident.
Der Tat ging ein Ehestreit voraus. Die Frau, eine ehemalige Miss-Schweiz-Finalistin, soll Trennungsabsichten geäussert haben. Nach der als Provokation empfundenen Kränkung habe er die Frau angegriffen. Der Beschuldigte habe «aus gefühlskalter Wut» und «narzisstischem Kontrollbedürfnis» den Entschluss gefasst, die Tat zu vertuschen.
Obschon er verhindern wollte, dass der Schwiegervater bei einem Besuch abends im Haus auf die Leichenteile stiess, entdeckte er diese. Wäre er nicht argwöhnisch geworden und hätte seine Tochter nicht gesucht, wäre dem Täter womöglich keine Gerechtigkeit widerfahren, sagte Schmid.
Der 44-Jährige ist gemäss Gutachten des forensischen Psychiaters Frank Urbaniok schuldfähig. Er muss an die beiden kleinen Töchter eine Genugtuung von je 100 000 Franken bezahlen. An die Mutter der getöteten Frau muss er ebenfalls 100 000 Franken Genugtuung entrichten, an ihren Vater 120 000 und an die Schwester 60 000 Franken. Der 44-Jährige muss zudem eine Entschädigung von 20 000 Franken an die Opferhilfe bezahlen sowie die Anwaltskosten der Angehörigen übernehmen.
Mit dem Urteil einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft. Der Mann nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis.
Rund 150 Menschen gedachten vor dem Urteil mit Transparenten der ermordeten Frau und bekundeten Solidarität mit den Angehörigen des Opfers. Sie bildeten vor dem Strafjustizzentrum in Muttenz eine Menschenkette und protestierten gegen Femizide. Nach der Urteilsverkündung klatschten die Teilnehmenden vor Gericht.
Opferanwältin zufrieden
«Die Opfer dürfen nicht vergessen werden», sagte der Gerichtspräsident vor der Urteilsbegründung. Kein Gerichtsurteil könne das Vakuum ausfüllen, das der Verlust eines geliebten Menschen verursacht. «Wir vom Gericht werden Sie nicht vergessen», sagte er weiter zu den Angehörigen.
Der Fall schlug hohe Wellen, auch international. Ein ausländisches Boulevardmedium wollte ebenfalls dem Urteil beiwohnen. Da es die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen nicht respektierte, gewährte ihm das Strafgericht jedoch keinen Zutritt. Die Opferanwältin sagte nach der Urteilsverkündung gegenüber den Medienschaffenden, dass die ausgesprochenen Genugtuungen für Schweizer Verhältnisse hoch und auch die lebenslängliche Freiheitsstrafe selten seien. Sie sei zufrieden mit dem Urteil.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
