Inklusion wird nicht berücksichtigt
Zum Artikel «Kollegen sollen die Eingangstür öffnen» vom 12. Oktober, Seite 5
Es kann nicht sein, dass ein Mitarbeiter mit einer Behinderung bis um 10 Uhr am Morgen vor verschlossenen Türen ...
Inklusion wird nicht berücksichtigt
Zum Artikel «Kollegen sollen die Eingangstür öffnen» vom 12. Oktober, Seite 5
Es kann nicht sein, dass ein Mitarbeiter mit einer Behinderung bis um 10 Uhr am Morgen vor verschlossenen Türen steht, weil ihm die IV die Finanzierung eines automatischen Türöffners verweigert – und dies nun vom Kantonsgericht gestützt wird. Der Betroffene arbeitet in einem Baselbieter Pflegezentrum im Büro, Arbeitsbeginn zwischen 7.15 bis 7.45 Uhr, mit einem Pensum von 30 Prozent. Ich habe mit Behinderten gearbeitet und bin davon überzeugt, dass es sich hier um eine Diskriminierung der Rechte handelt.
André Heiniger, Lausen