Jäger dürfen mit Drohne nur retten
19.09.2025 SissachBei der Rehkitzen-Suche ist Hilfe aus der Luft erlaubt, für die Jagd nicht
Eine neue Bestimmung des Bundes schreibt vor, dass Drohnen nicht für Jagdzwecke genutzt werden dürfen. Landwirte sind darüber nicht glücklich. Die Jägerschaft hat Verständnis.
...Bei der Rehkitzen-Suche ist Hilfe aus der Luft erlaubt, für die Jagd nicht
Eine neue Bestimmung des Bundes schreibt vor, dass Drohnen nicht für Jagdzwecke genutzt werden dürfen. Landwirte sind darüber nicht glücklich. Die Jägerschaft hat Verständnis.
Elmar Gächter
Wird während eines Drohneneinsatzes Wild festgestellt, sind im Umfeld des Einsatzorts erst nach einer Karenzfrist jagdliche Massnahmen erlaubt. Diese neue Bestimmung, die der Bundesrat mit der Revision der eidgenössischen Jagdverordnung auf den 1. Februar 2025 erlassen hat, löste bei betroffenen Landwirtschaftsbetrieben insbesondere im Zusammenhang mit der Schwarzwild-Jagd Unverständnis aus.
Wie Marc Brodbeck, Präsident des Bauernverbands beider Basel, auf Anfrage festhält, haben Wildschweine heuer «so viele Schäden wie noch nie» auf den Kulturen hinterlassen. «Wir haben ein Schwarzwildproblem und die Landwirte sind emotional aufgeladen.» Er zweifelt an der Praxistauglichkeit der neuen Regelung und kritisiert insbesondere die Karenzfrist. Brodbeck plädiert dafür, den Jägern einen grösseren Handlungsspielraum einzuräumen. Aus seiner Sicht sind Drohnen für die Wildschweinjagd eine gute Sache.
Das Amt für Wald und Wild beider Basel hat aufgrund der Reaktionen aus der Landwirtschaft ein Informationsschreiben erarbeitet, das die Fakten darlegt. Laut dem kantonalen Jagd- und Fischereiverwalter Holger Stockhaus dient die neue Vorschrift dem Schutz der Wildtiere vor Störung und der Jagd zum Schutz vor Wilderei. Sie sei nicht zuletzt erlassen worden, weil mit Drohnen weite Flächen nach Wildtieren abgesucht werden können; im Alpenraum würden so bereits Gämsen, Steinböcke und Rotwild gesucht. Auch im Mittelland seien Drohnen offenbar eingesetzt worden, um das gesamte Revier nach Wildtieren für anschliessende jagdliche Aktivitäten abzusuchen.
Bezug zur Natur nicht verlieren
Das Amt für Wald und Wild beider Basel begrüsst die neue Regelung. «Sie verhindert auch, dass durch die fortschreitende Technisierung der Bezug zur Natur verloren geht und das Erwerben der jagdlichen Fähigkeiten weiterhin möglich bleibt», hält Stockhaus fest. Wildtiere könnten mit Flucht- oder Verharrverhalten als natürliche Reaktionen auf Störungen reagieren. Deshalb seien Drohnen in Schutzgebieten und Wildruhegebieten bereits vorher verboten gewesen.
Für die Rehkitzrettung und die Nachsuche gilt eine andere Einschätzung. «Dies ist keine Jagd, und der unterstützende Einsatz von Drohnen ist weiterhin möglich und auch sehr positiv», betont Stockhaus. Die Feststellung von Wildschäden gelte ebenfalls nicht als Jagd. Und auch wenn vor dem Einzäunen eines Feldes geprüft werden soll, ob noch Wildschweine im Feld sind, sei dies keine Jagd. Es soll verhindert werden, dass Wildschweine eingezäunt werden. Landwirtschaftliche Kulturen dürfen mit Drohnen überflogen werden, etwa vor oder nach dem Einzäunen eines Feldes oder zur Kontrolle von Wildschweinen durch die Landwirtschaft.
Hingegen darf Schwarzwild nicht mit der Drohne vertrieben werden.
Drückjagden im Feld sind möglich, auch der Einsatz von Hunden ist erlaubt, im Sommer nur mit Bewilligung. «Jägerinnen und Jäger können in der Regel auch ohne Drohnen feststellen, ob Wildschweine im Feld sind oder nicht», so der Baselbieter Jagdverwalter.
Erkenntnisse und Bilder aus Drohnenaufnahmen dürfen nicht unmittelbar für jagdliche Zwecke genutzt werden. Zwischen dem Einsatz der Drohne und der Jagd muss zwingend eine Zeitspanne von 48 Stunden liegen. Die Dauer dieser Karenzfrist ist vom Kanton Baselland festgelegt worden, um einen Zusammenhang zwischen Drohnenflug und Jagd auszuschliessen. Aufsicht und Einhaltung der Jagdgesetzgebung obliegen laut Stockhaus den jeweiligen Jagdaufsehern.
Jagd Baselland steht laut ihrem Präsidenten Martin Thommen voll hinter der neuen Bestimmung: Die vom Kanton festgelegte Karenzzeit habe allerdings auch unter der Jägerschaft zu Diskussionen geführt. «Aber wir können damit leben und halten uns daran. Wir begrüssen es, dass es klare Regelungen gibt. Es kann aus jagdethischer Optik nicht das Ziel sein, mit Drohnen das Wild aufzuspüren und zu erlegen», so Thommen.

