Gemeinsame Spitalplanung am Scheideweg
12.03.2026 PolitikUrs Roth, Landrat SP, Niederdorf
Mit der Einführung der vollen Patientenfreizügigkeit im Jahr 2014 und dem Staatsvertrag von 2019 galt die gemeinsame Gesundheitsregion der beiden Basel (GGR) lange als Modell für Kooperation über die Kantonsgrenzen ...
Urs Roth, Landrat SP, Niederdorf
Mit der Einführung der vollen Patientenfreizügigkeit im Jahr 2014 und dem Staatsvertrag von 2019 galt die gemeinsame Gesundheitsregion der beiden Basel (GGR) lange als Modell für Kooperation über die Kantonsgrenzen hinweg. Die Vorteile der vollen Freizügigkeit in der Spitalwahl sind unbestritten: mehr Wahlfreiheit, weniger Doppelspurigkeiten, stärkere Vernetzung der Spitäler. Die Patientinnen und Patienten können im GGR der beiden Basel das Spital frei wählen; und zwar unabhängig von den bestehenden unterschiedlichen Tarifen und unabhängig von einer medizinischen Indikationsstellung. Der Patient beziehungsweise die Patientin muss dafür nicht über eine entsprechende Zusatzversicherung verfügen.
Doch das Modell hat einen Preis. Weil die Tarife am Universitätsspital Basel (USB) höher sind als am Kantonsspital Baselland (KSBL), trägt das Baselbiet seit Jahren dafür auch gewisse Mehrkosten. Eine Wirkungsanalyse von 2025 beziffert diese auf 8,5 Millionen Franken pro Jahr. Soll nun die volle Patientenfreizügigkeit deswegen geopfert werden?
Ende November 2025 haben die beiden Regierungen beschlossen, die bisher identischen Spitallisten nur noch übergangsweise zu verlängern. Ab 2027 sollen Stadt- und Landkanton unterschiedliche Vergabekriterien anwenden; übrig bleibt lediglich eine gemeinsame Planung und «koordinierte Spitallisten». Was technokratisch klingt, hat eine weit grössere Bedeutung: Damit dürfte die Ära der vollen Patientenfreizügigkeit in unserer eng verflochtenen Region schon bald vor dem Ende stehen.
Angesichts der engen Verflechtung der Spitäler und der intensiven Inanspruchnahme über die Kantonsgrenze hinweg wäre es aus meiner Sicht aber fatal, dieses schweizweit einzigartige Instrument preiszugeben. Denn damit würde aus der angekündigten «Weiterentwicklung der bisherigen Praxis» ein schleichender Rückbau. Dabei profitieren insbesondere Menschen mit kleinem Budget ohne Zusatzversicherung von der heutigen vollen Freizügigkeit. Selbstverständlich profitiert auch das USB erheblich vom freien Patientenzugang aus dem Baselbiet, weshalb die Beibehaltung dieses Regelwerks auch von grosser Bedeutung für den Kanton Basel-Stadt sein müsste. Um die volle Freizügigkeit zu halten, wäre es deshalb zum Beispiel möglich, dass sich Basel-Stadt zu ei- ner Ausgleichszahlung an Baselland bereit zeigt.
Ob die gemeinsame Gesundheitsregion mit der vollen Freizügigkeit Bestand hat, entscheidet sich nicht im medizinischen, sondern im politischen Raum. Deshalb braucht es jetzt Klarheit und eine Verhandlungsbereitschaft auf beiden Seiten über einen transparenten, politisch tragfähigen Ausgleichsbetrag zwischen den Kantonen. Die Forderung nach nochmaligen Verhandlungen, wie ich sie jüngst auch mit einer Motion im Landrat erhoben habe, ist daher folgerichtig. Jetzt ist der Moment, Verantwortung zu übernehmen und eine Lösung auszuhandeln, die beiden Kantonen und vor allem den Patientinnen und Patienten dient.
In der «Carte blanche» äussern sich Oberbaselbieter National- und Landratsmitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindebehörden zu einem selbst gewählten Thema.

