Gemeinderat räumt bei Reglementen auf
09.10.2026 Gelterkinden«Gmäini» befasst sich mit Markt und Personalfragen
je. Trotz Ferienzeit war der Herbstmarkt vorgestern ein Erfolg: Bei schönem Wetter flanierten Hunderte Menschen durch das Dorfzentrum. Die traditionsreichen Frühlings- und Herbstmärkte in ...
«Gmäini» befasst sich mit Markt und Personalfragen
je. Trotz Ferienzeit war der Herbstmarkt vorgestern ein Erfolg: Bei schönem Wetter flanierten Hunderte Menschen durch das Dorfzentrum. Die traditionsreichen Frühlings- und Herbstmärkte in Gelterkinden sind auch Thema an der Gemeindeversammlung vom kommenden Mittwoch (Start 19 Uhr, Gemeindesaal). Die Stimmberechtigten befinden dann über ein neues Marktreglement.
Darum geht es: Das geltende Reglement stammt aus dem Jahr 2006. Seither hätten sich insbesondere die Anforderungen an Sicherheit und Haftung verändert, schreibt der Gemeinderat in seiner Vorlage. Mit einer Totalrevision will er zudem die Organisation vereinfachen und die Zuständigkeiten klarer regeln. Die auffälligste Änderung: Die fünfköpfige Marktkommission soll aufgehoben werden. Ihre bisherigen Aufgaben sollen neu der Gemeindeverwaltung und dem Gemeinderat zugewiesen werden. Die Funktion der Marktchefin bleibt bestehen: Sie soll weiterhin die operative Verantwortung tragen und am Markttag die nötigen Entscheide treffen. Für die strategischen Fragen soll der Gemeinderat zuständig sein.
Des Weiteren sollen die Vorschriften für die Marktfahrenden neu geordnet werden. Das Marktreglement soll künftig nur noch die Grundsätze festhalten. Einzelheiten wie Anmeldungen, Aufbauzeiten, Parkierung und Abfallentsorgung will der Gemeinderat in einer separaten Marktverordnung regeln. Die Stand- und Infrastrukturgebühren sollen künftig in der Gebührenverordnung der Gemeinde festgelegt werden.
Neu ist ausdrücklich vorgesehen, dass der Gemeinderat einen Markt bei zu wenigen Anmeldungen absagen kann. Ziel bleibt es jedoch, jährlich zwei Märkte durchzuführen. Auch müssen Marktfahrende künftig über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen und wiederverwertbare Abfälle getrennt sammeln und selbst fachgerecht entsorgen. Politische Gruppierungen dürfen bereits heute am Markt teilnehmen, dort aber keine politischen Aktionen durchführen, Flugblätter verteilen oder Mitglieder anwerben. Diese Einschränkungen sollen künftig ausdrücklich auch für religiöse Gruppierungen gelten.
Lohnerhöhung bei guter Leistung
Ein weiteres Thema an der Gemeindeversammlung wird das Personalrecht für die Angestellten der Gemeinde sein: Der Gemeinderat will dieses in verschiedenen Punkten ändern. Beispielsweise sollen kantonale Lohnbänder die bisherigen Lohnklassen mit Erfahrungsstufen ersetzen. Automatische Erfahrungsstufenanstiege würden damit entfallen. Die Lohnentwicklung soll künftig individuell erfolgen, unter anderem aufgrund der Leistung der Mitarbeitenden. Eine weitere Änderung betrifft die Handhabung bei längeren Krankheits- oder Unfallabsenzen. Bisher wird der volle Lohn bei Krankheit während 90 Tagen ausgerichtet. Künftig soll die Dauer vom Dienstalter abhängig sein: Sie soll zwischen 30 Tagen im ersten und 180 Tagen ab dem elften Dienstjahr betragen.
Das dritte grosse Geschäft betrifft die Entschädigungen der Gemeindebehörden und Kommissionen. Die bisherigen Beträge sollen gleich bleiben. Ein Gemeinderatsmitglied erhält weiterhin jährlich 21 160 Franken, der Präsident zusätzlich 27 900 Franken. Neu sollen die Entschädigungen aber dem kantonalen Teuerungsausgleich folgen, statt wie bisher für jeweils vier Jahre respektive eine Amtsperiode fix festgelegt zu werden.
