Gemeinden gegen Gemeinden: Nein
22.01.2026 PolitikJohannes Sutter, Gemeindepräsident Arboldswil, SVP
Am 29. Januar behandelt der Landrat die Finanzausgleichsinitiative. Der zweite Bericht der landrätlichen Finanzkommission dazu ist unlängst erschienen, und er kann uns Gemeinden nicht gefallen.
...Johannes Sutter, Gemeindepräsident Arboldswil, SVP
Am 29. Januar behandelt der Landrat die Finanzausgleichsinitiative. Der zweite Bericht der landrätlichen Finanzkommission dazu ist unlängst erschienen, und er kann uns Gemeinden nicht gefallen.
Worum es geht, ist schnell erklärt: Sieben Gebergemeinden verlangen mit einer Initiative eine deutliche Senkung der Abschöpfung. Der Regierungsrat hat einen Gegenvorschlag vorgelegt. Der Landrat hat das Geschäft im Herbst mit deutlicher Mehrheit an die Finanzkommission zurückgewiesen, verbunden mit einem klaren Auftrag: eine für Gemeinden und Kanton vertretbare Lösung zu erarbeiten, mit der sich eine Volksabstimmung nach Möglichkeit vermeiden lässt. Genau dazu liegt nun der zweite Kommissionsbericht vor. Und ausgerechnet jetzt entscheidet die Kommissionsmehrheit, keinen Gegenvorschlag gegenüberzustellen: Sie lehnt nicht nur die Initiative ab, sondern verwirft auch sowohl den Gegenvorschlag des Regierungsrats wie auch den von den Gemeinden erarbeiteten Kompromiss.
Der Landrat verlangt eine Lösung, welche die Volksabstimmung nach Möglich- keit verhindert; die Kommission erklärt nun aber, ein Gegenvorschlag lohne sich nicht, weil ohnehin kein Vierfünftelmehr erreichbar sei. Damit wird die Aufgabe nicht gelöst, sondern aufgegeben. Und genau das Szenario, das man verhindern will, wird mit Ansage in Kauf genommen: ein Abstimmungskampf Gemeinden gegen Gemeinden mit hohen Risiken für alle Beteiligten. Ein stattlicher Teil der Empfängergemeinden wird den Status quo verteidigen, weil er für sie besser ist. Die Gebergemeinden werden für Entlastung kämpfen. Der Kan- ton steht daneben und am Schluss ist der Scherbenhaufen da.
Dabei liegt die Brücke auf dem Tisch, und sie ist tragfähig: Unter Vermittlung des Gemeindeverbands VBLG haben Geberund Empfängergemeinden einen Kompromiss ausgehandelt, der einfach, planbar und politisch realistisch ist: 47 Prozent Abschöpfung ab 2027, ohne jahrelange Staffelung. Gleichzeitig werden Lastenabgeltung und Kompensationen einmalig um 13,5 Prozent nachgeführt und danach alle vier Jahre überprüft. Das Paket ist austariert: plus 8,54 Millionen Franken für die Gebergemeinden, plus 1,16 Millionen für die Empfängergemeinden, minus 9,70 Millionen für den Kanton. Ein Kanton, der damit seine Risiken im Zaum halten kann – vor allem politisch, weil ein Rückzug der Initiative möglich bleibt. Die Kommission spricht zwar von knapp 19 Millionen Franken im Jahr 2034, legt aber die Berechnungslogik nicht offen. Das ist keine solide Grundlage, um einen tragfähigen Kompromiss abzulehnen. Gestützt auf diese Sichtweise hat die Finanzkommission aber jegliche Kantonsbeteiligung ab- gelehnt. Ob man diesbezüglich etwas gar heftig auf den Finanzdirektor gehört und das eigentliche Ziel vergessen hat? Natürlich frage ich nur für einen Freund.
Der Vorschlag des VBLG seinerseits ist breit abgestützt: Die IG der Gebergemeinden steht dahinter und stellt den Rückzug der Initiative in Aussicht, wenn der Landrat den unveränderten Kompromiss mit einer klaren Mehrheit beschliesst. Auch die IG der Empfängergemeinden trägt ihn.
Darum mein Appell an die Mitglieder der Fraktionen im Landrat: Nehmen Sie am 29. Januar den VBLG-Kompromiss ernst und geben Sie ihm den Vorzug. Er ist nicht perfekt, aber er ist fair, finanzierbar, minimiert die Risiken und hält den Kanton zusammen. Vor allem verhindert er das, was wir uns im Baselbiet am wenigsten leisten können und wollen: Gemeinden gegen Gemeinden.
In der «Carte blanche» äussern sich Oberbaselbieter National- und Landratsmitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindebehörden zu einem selbst gewählten Thema.

