Gegen den Herdentrieb
31.03.2026 PolitikThomas Zumbrunn, Gemeindepräsident Rünenberg, parteilos
Elf Gemeinden reichten im vergangenen August eine Gemeindeinitiative ein. Sie verlangt eine faire Finanzierung der Universität Basel und endlich eine angemessene finanzielle Beteiligung der anderen ...
Thomas Zumbrunn, Gemeindepräsident Rünenberg, parteilos
Elf Gemeinden reichten im vergangenen August eine Gemeindeinitiative ein. Sie verlangt eine faire Finanzierung der Universität Basel und endlich eine angemessene finanzielle Beteiligung der anderen Kantone, um das Baselbiet, aber auch Basel-Stadt, zu entlasten. Mit 55 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen erklärte der Landrat am Donnerstag die Uni-Finanzierungs-Initiative für teilungültig. Stein des Anstosses ist die Kündigungsklausel, die verlangt, dass der Kanton Baselland den Staatsvertrag mit Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Uni kündigt, damit ein neuer Vertrag ausgearbeitet werden kann. Durch die Streichung dieser Klausel hat der Landrat der Initiative den Zahn gezogen.
Der Regierungsrat beansprucht, basierend auf einem 16-seitigen Gutachten seines Rechtsdienstes, die ausschliessliche Kompetenz, Staatsverträge zu kündigen. Die Herleitung ist abenteuerlich: Aus der verfassungsmässigen «Beziehungspflege mit den Behörden anderer Kantone» und «Vertretungsfunktion nach innen und aussen» leitet der Rechtsdienst eine «aus- schliessliche Kündigungskompetenz» der Exekutive ab.
Für mich ist der Entscheid des Landrats schwer nachvollziehbar. Er sollte nach gängiger Rechtsprechung bei der Beur- teilung der Rechtsgültigkeit von Initiativen eigentlich auf sein eigenes Verständnis abstellen, statt blind der Einschätzung einiger parteiischer Juristen zu folgen. Mit dem vorliegenden Beschluss hat sich der Landrat absurderweise quasi selbst entmachtet, indem er anerkennt, dass er (vermeintlich) bei Kündigungen von Staatsverträgen nichts zu sagen hat.
In einer funktionierenden direkten Demokratie muss der Baselbieter Souverän, der den Universitätsvertrag genehmigt hat, auch verlangen können, dass eben dieser Vertrag gekündigt und neu verhandelt wird – gemäss dem juristischen Prinzip des «actus contrarius» (gegenteiliger Akt). Interessanterweise führt der Rechtsdienst dieses Prinzip in seiner «Beweisführung» selbst auf und verstrickt sich dabei in Widersprüche.
Der Gemeinderat Rünenberg hat deshalb beim Kantonsgericht eine Beschwerde gegen den Landratsbeschluss eingereicht. Die Beurteilung des Gerichts wird nicht nur für die vorliegende Initiative, sondern auch im Hinblick auf eine allfällige Revision der Kantonsverfassung von Bedeutung sein, um potenziell autokratische Strukturen zu eliminieren.
Finanzdirektor Lauber kann für das Jahr 2025 ein positives Ergebnis verkünden. Schon werden Stimmen laut, die eine Abkehr vom Sparkurs fordern. Doch eine Schwalbe macht bekanntlich noch keinen Frühling. Und solange sich Regierung und Parlament weiterhin standhaft weigern, endlich die grossen Budgetposten anzupacken, ist das nächste Sparpaket so sicher wie das Amen in der Kirche.
Es ist sicherlich unangenehm, Forderungen an andere Kantone zu stellen. Wenn sie jedoch – wie bei der Uni-Finanzierung – legitim und seit Jahrzehnten überfällig sind, dann liegt seitens Regierung und Landrat schlicht Arbeitsverweigerung vor. Stattdessen fahren diese einen Kuschelkurs gegenüber Aargau, Solothurn und Co. und einen umso härteren Sparkurs gegen die eigene Bevölkerung.
In der «Carte blanche» äussern sich Oberbaselbieter National- und Landratsmitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindebehörden zu einem selbst gewählten Thema.

