Fünffach-Mord wird wohl nie gelöst
22.05.2026 SissachDas Verbrechen vor 50 Jahren ist nach wie vor ein Rätsel
Der Fünffach-Mord von Seewen erschütterte an Pfingsten 1976 die Schweiz – aufgeklärt wurde das Verbrechen nie. Heute ist der Fall längst verjährt. Doch die Diskussion um unverjährbare ...
Das Verbrechen vor 50 Jahren ist nach wie vor ein Rätsel
Der Fünffach-Mord von Seewen erschütterte an Pfingsten 1976 die Schweiz – aufgeklärt wurde das Verbrechen nie. Heute ist der Fall längst verjährt. Doch die Diskussion um unverjährbare Morddelikte verleiht dem Kriminalfall neue Aktualität.
Markus Vogt
Mord verjährt in der Schweiz nach 30 Jahren. So steht es im Artikel 97 des Schweizerischen Strafgesetzbuches; wenn die Frist von 30 Jahren abgelaufen ist, kann ein Täter nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Darum ermittelt niemand mehr im Fünffach-Mordfall von Seewen, der sich am 5. Juni 1976 zugetragen hat. Die Untersuchungen wurden eingestellt, die Akten vom Kanton Solothurn dem dortigen Staatsarchiv übergeben. Die Chancen, das schreckliche Ereignis von Pfingsten 1976 doch noch aufzuklären, stehen gleich null.
Der Fall Seewen wird ungelöst bleiben, davon darf man heute ausgehen, und je mehr Zeit noch verstreicht, desto unwahrscheinlicher wird die Aufklärung. Das ist eigentlich klar, und daher gibt es auch keinen Grund, sich heute dem Thema erneut zuzuwenden. Dass sich das Verbrechen exakt vor 50 Jahren zugetragen hat? Auch kein Grund. Denn bei diesem «Jubiläum» gibt es ja wirklich nichts zu feiern.
Fünf Menschen fanden an einem einzigen Tag den Tod, ermordet durch Schüsse bei einem etwas abgeschiedenen Wochenendhäuschen ausserhalb des Dorfes Seewen im solothurnischen Schwarzbubenland. Spuren gab es so gut wie keine, niemand hatte etwas bemerkt. Die Schüsse waren nicht aufgefallen, weil in der Umgebung des Gebiets hie und da Schiessübungen stattfanden, so etwa im Schiessstand der Nachbargemeinde Büren.
Regelrechte Hinrichtung
Die heute noch unfassbare Tat ereignete sich am 5. Juni 1976, am Samstag vor Pfingsten. In und vor einem hölzernen Wochenendhaus etwas abseits von Seewen fand die alarmierte Kantonspolizei Solothurn fünf Leichen, allesamt aus offenbar kurzer Distanz, das heisst höchstens drei Metern, erschossen, mit Schüssen in die Stirn und die Brust der Opfer. Da lagen das Ehepaar Elsa Siegrist-Säckinger (62) und Eugen Siegrist (63), Anna Westhäuser (80), die Schwester des Ehemanns, sowie deren beide Söhne Emanuel (52) und Max Westhäuser (49). Eine Hinrichtung, wie es aussah.
Weil in der Basler Wohnung niemand das Telefon abgenommen hatte, machte sich die Tochter des Ehepaars Siegrist zum «Waldeggli» auf, wie das Ferienhäuschen im Gebiet Bannwald ob Seewen hiess, um nachzuschauen, zusammen mit ihrem Freund. Sie wagte sich nicht in die Nähe des Häuschens, weil sie verdächtige Dinge sah: Ein längliches Paket vor dem Häuschen, eine Blutlache und Patronenhülsen. Zudem fehlte das Auto ihres Vaters. Sie verständigte die Polizei in Dornach, und diese machte den grausigen Fund. Eine Leiche lag auf der Veranda, in einen Teppich eingewickelt, die anderen vier lagen im Häuschen.
Zwischen Münchenstein und Muttenz fand die Polizei noch am selben Tag das Fahrzeug, das der oder die Täter als Fluchtauto benutzt hatten, den grünen Opel Ascona des getöteten Ehepaars Siegrist. Sonst – nichts, ausser 13 Patronenhülsen, die am Tatort liegen geblieben waren. Immerhin ergaben diese den einzigen brauchbaren Hinweis: Sie mussten aus einer Winchester Replika Kaliber 38 oder Magnum 357 stammen. Die einzige Spur, wie sich herausstellen sollte.
Erfolglose Fahnder
Die Solothurner Polizei ermittelte intensiv in alle Richtungen, tappte aber im Dunkeln. Unter der Leitung von Fahnder Max Jaeggi prüfte sie über 9000 Hinweise aus der Bevölkerung, befragte rund 10 000 Personen, durchsuchte 27 Wohnungen und überprüfte 21 Tatverdächtige. Neunmal ordneten die Ermittler Untersuchungshaft an, darunter auch gegen den Sohn des getöteten Ehepaars. Dieser wurde zwar bald entlassen, blieb aber auf dem Radar der Polizei und musste sich auch später weitere Befragungen gefallen lassen und blieb unter Beobachtung. In einem 2001 erschienenen Buch, das er über diese Erlebnisse geschrieben hatte, beklagte er sich, er sei wohl der Hauptverdächtige geblieben. Die Ermittler beschuldigte er mehr oder weniger unverhohlen, unprofessionelle Arbeit abgeliefert zu haben. Damit blieb er nicht der einzige: Die Kantonspolizei Solothurn stand hin und wieder in der Kritik.
Auch die Überprüfung von 3007 Winchester-Besitzern in der nahen und fernen Region ergab keine Ergebnisse. Im Zuge der Ermittlungen klärte die Polizei zehn vom Mordfall unabhängige Delikte. Unterstützung erfuhren die Solothurner von Basel-Stadt und Baselland, veranlasst wurden auch internationale Fahndungen. Das Ferienhäuschen wurde akribisch untersucht, später in den Kanton Baselland transportiert und dort weiter auseinander genommen. Schliesslich wurde es zerlegt und entsorgt. Am Tatort in Seewen deutet heute nichts mehr auf das ungelöste Verbrechen hin.
Die Solothurner Kriminalpolizei tat alles Mögliche und richtete im Restaurant Sonne in Seewen einen Stützpunkt ein. Aber nichts tat sich, absolut nichts, obwohl zeitweise mehrere Dutzend Personen mit dem Fall beschäftigt waren. Auch das Tatmotiv blieb ungeklärt. Zunächst suchte man im Bekanntenkreis der Opfer. War es ein Eifersuchtsdrama? Ein Beziehungskonflikt? Eine Abrechnung unter Fröntlern? Denn gefunden wurden Bilder, die nationalsozialistische Reminiszenzen zeigten, und das im Schlafzimmer von Anna Westhäuser, deren Mann Musiker und ein Nazi gewesen war. Oder ging es um Industriespionage? Eugen Siegrist war in der (damaligen) Ciba tätig gewesen. Oder spielte es eine Rolle, dass Eugen Siegrist das Häuschen einst illegal errichtet hatte, das heisst ohne Baubewilligung?
Endlich die Tatwaffe
Erst am 2. September 1996 tat sich etwas, das Hoffnung auf Aufklärung des Falls weckte. In Olten kam die Tatwaffe zum Vorschein: Handwerker entdeckten bei der Renovation einer Wohnung eine Winchester mit abgesägtem Lauf. Sie war hinter einer Küchenkombination versteckt, in einem Plastiksack, zusammen mit abgelaufenem Pass und Ausweis von Carl Doser. Dieser aber ist seit 1977 spurlos verschwunden. Er war einer der Waffenbesitzer, die von der Polizei befragt worden waren. Er habe, so gab er der Polizei an, die Waffe auf einem Flohmarkt verkauft, weil sie defekt gewesen sei. Das hatte die Polizei offenbar geglaubt, die Befragung Dosers blieb ohne Folgen. Der Mann wurde nie gefunden. Es konnte nicht einmal ermittelt werden, wohin er ging und ob er überhaupt noch lebte.
Schliesslich kam 2006 der Tag der Verjährung – die Ermittlungen wurden eingestellt. Unter anderem fehlen dazu «die strafprozessualen Voraussetzungen», teilt ein Sprecher der Kantonspolizei Solothurn auf Anfrage mit. Und weiter: «Gemäss Schweizer Recht verjähren Tötungsdelikte in der Schweiz nach spätestens 30 Jahren und demzufolge ist dieses Verbrechen juristisch verjährt.» Die Akten zu diesem Mordfall wurden darum schon vor längerer Zeit dem Staatsarchiv Kanton Solothurn übergeben.
Zum Fünffach-Mord von Seewen ist damit alles gesagt. Die Angehörigen der Opfer und die Öffentlichkeit müssen sich damit abfinden, dass dieser Fall wohl nie aufgeklärt wird.
Das Thema «Verjährung bei Mord» jedoch beschäftigt die Schweiz noch immer. Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat haben sich im Frühjahr dafür ausgesprochen, Mord zu einer unverjährbaren Straftat zu machen. Damit soll die 30-jährige Frist für Morddelikte (Artikel 112 des Strafgesetzbuches) abgeschafft werden.



