Ehemann bestreitet Mordabsicht – Gutachter widerspricht
Schuldfähig, narzisstisch, mit einem Nachtat-Verhalten von erschreckender Präzision – und trotzdem bestreitet der 43-jährige Beschuldigte im Femizid-Prozess jede Mordabsicht. Die Verhandlung geht heute ...
Ehemann bestreitet Mordabsicht – Gutachter widerspricht
Schuldfähig, narzisstisch, mit einem Nachtat-Verhalten von erschreckender Präzision – und trotzdem bestreitet der 43-jährige Beschuldigte im Femizid-Prozess jede Mordabsicht. Die Verhandlung geht heute weiter.
sda. Der Beschuldigte im Baselbieter Femizid-Prozess ist schuldfähig – zu diesem Schluss kam Forensiker Frank Urbaniok gestern in seinem Gutachten vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz. Das Nachtat-Verhalten des 43-Jährigen sei jedoch höchst ungewöhnlich. Die handwerkliche Präzision zeuge von extremem Kontrollbedürfnis; andere hätten in dieser Situation den Menschen gesehen, er nur das Problem, das es zu beseitigen galt. Narzisstische Züge stellte Urbaniok beim Beschuldigten fest, jedoch keine Persönlichkeitsstörung, welche die Schuldfähigkeit beeinflusse. Es bestehe eine erhebliche Rückfallgefahr; eine ambulante Therapie während des Strafvollzugs sei angezeigt, so Urbaniok.
Der Beschuldigte hält an seiner Version fest: Seine Frau habe ihn mit einem Messer angegriffen, er habe sie «im Abwehrchaos versehentlich» getötet. Die Rechtsmedizin findet dafür keine Anhaltspunkte. Vor Gericht zeichnete er das Bild eines fürsorglichen, stets deeskalierenden Ehemanns – und stellte seine Frau als zunehmend fordernd und aggressiv dar. Häusliche Gewalt bestritt er kategorisch: «Nie, nie im Leben habe ich Gewalt angewendet.» Eine frühere Partnerin beschreibt sein Verhalten jedoch ebenfalls als aggressiv.
Zu Beginn der Befragung entschuldigte er sich bei den Angehörigen der Verstorbenen und bot ihnen 100 000 Franken an – als Zeichen der Reue, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Die Frage der Gegenseite, warum dieses Angebot erst jetzt komme, blieb im Raum stehen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seine Frau im gemeinsamen Zuhause in Binningen mit «rücksichtsloser Geringschätzung» des Lebens erwürgt und ihre Leiche zerstückelt zu haben. Angeklagt ist er wegen Mordes und Störung des Totenfriedens.
Heute Dienstag folgen die Plädoyers; das Urteil am 13. Mai.