Folgenschweres Ausweichmanöver
02.10.2026 SissachVor 90 Jahren wurde ein Velofahrer auf der Hauptstrasse Opfer eines Verkehrsunfalls
Ein alter Polizeirapport ist zur «Volksstimme» gelangt. Mit Fotos und einer detaillierten Skizze dokumentiert er einen tödlichen Verkehrsunfall, der sich vor 90 Jahren auf der Sissacher ...
Vor 90 Jahren wurde ein Velofahrer auf der Hauptstrasse Opfer eines Verkehrsunfalls
Ein alter Polizeirapport ist zur «Volksstimme» gelangt. Mit Fotos und einer detaillierten Skizze dokumentiert er einen tödlichen Verkehrsunfall, der sich vor 90 Jahren auf der Sissacher Hauptstrasse ereignete.
Robert Bösiger
Über Umwege und eine Brockenstube ist ein 90 Jahre alter Unfallrapport der Kantonspolizei Basel-Landschaft in die Hände der «Volksstimme» gelangt. Fotografien, eine detaillierte Skizze und die Schilderungen im Dossier dokumentieren einen tödlichen Verkehrsunfall auf der Sissacher Hauptstrasse. Er ereignete sich am 3. Oktober 1936.
An diesem trockenen und heiteren Samstag kommt es in Sissach um 17.30 Uhr auf der Höhe des damaligen Verwaltungsgebäudes der Mineralquelle Eptingen zu einem tragischen Unfall mit einem Todesopfer.
Der stattliche schwarze Mercedes, Baujahr 1935, fährt von Basel herkommend durch die Hauptstrasse Richtung Olten. Auf der Höhe der Liegenschaft «sowie den Einfahrten der Brunnverwaltung Eptingen» (Originalton im Unfallrapport der Polizei vom 5. Oktober 1936) überholt der Autofahrer einen am rechten Strassenrand gehenden zweirädrigen Handkarren.
Da zur gleichen Zeit aus entgegengesetzter Richtung ein Velofahrer Richtung Basel fährt, wird dieser vom überholenden Mercedes erfasst. Im Polizeiprotokoll heisst es wörtlich: «Da der Autoführer bei der Überholung des Handkarrens ganz auf der linken Strassenseite in seiner Fahrtrichtung fuhr, wurde dem entgegenkommenden Radfahrer die Durchfahrt versperrt.» Der Radfahrer H. (Name der Redaktion bekannt) kollidierte auf der linken Seite mit dem Auto, «wobei er mit dem Kopf an einer Verdeckstrebe anschlug und dann rechts neben die Strasse geschleudert wurde, wo er bis zum Eintreffen des Krankenautos in einer Blutlache liegen blieb.»
Weiter heisst es im Rapport, dass H. «vermutlich schon vor der Einlieferung in das Spital den erlittenen Verletzungen verschied». Bereits in der Schilderung des Unfallhergangs kommt der rapportierende Polizist zum Schluss: «Ohne Zweifel dürfte in vorstehendem Falle die Hauptschuld dem unvorsichtigen und vorschriftswidrigen Fahren des Autoführers zuzuschreiben sein.»
Wer war am Unfall beteiligt?
Die Polizei erstellte auf Anordnung des «Herrn Statthalter Meier» eine detaillierte Skizze der Unfallstelle und fotografierte die Situation. Diesem Rapport an das Bezirksstatthalteramt Sissach sind auch sämtliche an diesem Unfall beteiligten Personen namentlich aufgeführt. Aus Datenschutzgründen sollen in diesem Beitrag allerdings alle direkt am Unfall beteiligten Personen anonymisiert erwähnt werden:
– Gesteuert wurde der Mercedes mit Basler Autokennzeichen BS 12732 vom Basler Betriebsleiter J. B. (damals 25 Jahre jung). B. wohnte im herrschaftlichen Haus Florastrasse 45, seit 2017 eingetragen im Kantonalen Denkmalverzeichnis der Stadt Basel.
– Auf dem Beifahrersitz sass der 51-jährige Basler Kaufmann E. F.
– Der unglückliche Radfahrer O. H. war ein Fabrikarbeiter von Menziken AG. Der Vater mehrerer Kinder erlitt wegen dieses Unfalls einen Schädelbruch und wurde nur 58 Jahre alt.
– Der Mann mit dem Handkarren, J. B. aus Thürnen, war ein Dachdecker.
Damals erst 25-jährig, war es die Sissacher Medizinstudentin Roswitha Schwab (1911 – 2003), die den Schwerverletzten auf der Unfallstelle betreute und ihn ins Spital Liestal einliefern liess. Als Zeugin des Unfalls ist im Polizeirapport eine «Haustochter» namens Irma Sehlinger erwähnt.
Und wie ging es weiter? Ein dem Unfalldossier beiliegender Zeitungsausschnitt (vermutlich aus der «Basellandschaftlichen Zeitung») belegt in einer gut 20 Zeilen umfassenden knappen Meldung, dass der Automobilist vom Kriminalgericht in Liestal der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen wurde. Das verhängte Strafmass – drei Wochen Gefängnis bedingt – muss aus heutiger Sicht als extrem mild bezeichnet werden. Ob die Staatsanwaltschaft, die dies auch so sah und deshalb gegen das Urteil appellierte und Erfolg hatte, kann leider nicht mehr eruiert werden.
Weil dem Unfalldossier Schwarzweiss-Fotos beiliegen sowie detaillierte Beschreibungen des Unfalls, soll die heutige Publikation unter anderem auch zeigen, dass Sissach schon früh Verkehr im Dorfkern zu bewältigen hatte. Und dass es schon früher zu tragischen Verkehrsunfällen hat kommen können.
Aus Respekt vor der Integrität der damals direkt Beteiligten bleiben die (im Polizeirapport mit vollen Namen erwähnten) Personen anonymisiert.

