Ein ehemaliger Polizist, der in Laufen über Jahre hinweg Geld aus einer Parkuhr stahl, soll der Stadt 356 215 Franken zurückzahlen. Die Gemeinde und der Mann haben eine Begleichung bis Ende Mai vereinbart, wie aus einer Mitteilung vom Freitag hervorgeht. Der Betrag setzt sich aus dem ...
Ein ehemaliger Polizist, der in Laufen über Jahre hinweg Geld aus einer Parkuhr stahl, soll der Stadt 356 215 Franken zurückzahlen. Die Gemeinde und der Mann haben eine Begleichung bis Ende Mai vereinbart, wie aus einer Mitteilung vom Freitag hervorgeht. Der Betrag setzt sich aus dem zwischen 2011 und 2021 entstandenen Schaden von 350 000 Franken und einer Parteientschädigung zusammen. Alle anderen Ansprüche seien verjährt. Das Baselbieter Strafgericht hatte den 67-Jährigen im März wegen gewerbsmässigen Diebstahls verurteilt und eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten gegen ihn ausgesprochen. Er habe mit dem Geld einen Lebensstil mit Casinobesuchen finanziert, eine Spielsucht habe aber nicht belegt werden können. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. sda.