Einjähriges Berufkraut soll harmlos sein
27.03.2026 SchweizGute Note von Forschern für verrufene invasive Pflanze
Schweizer Forschende stellen die Einstufung des Einjährigen Berufkrauts als invasive Art infrage. Die wegen ihrer angeblichen Schädlichkeit für die heimische Biodiversität bekämpfte Pflanze ist offenbar ...
Gute Note von Forschern für verrufene invasive Pflanze
Schweizer Forschende stellen die Einstufung des Einjährigen Berufkrauts als invasive Art infrage. Die wegen ihrer angeblichen Schädlichkeit für die heimische Biodiversität bekämpfte Pflanze ist offenbar harmlos.
sda. Seit Jahren wird die Bevölkerung zur Mitwirkung bei der Bekämpfung des Einjährigen Berufkrauts, einer als invasive und gebietsfremde Art eingestuften Pflanzenart, aufgerufen. Nun wird deren Schädlichkeit für heimische Arten von Forschern der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) infrage gestellt. Das teilte das Forum Biodiversität der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) am Mittwoch mit. Das Einjährige Berufkraut (Erigeron annuus) ist in der Schweiz als invasive gebietsfremde Art eingestuft.
Ein Forschungsteam der ZHAW konnte in einer Studie keinen Nachweis dafür finden, dass das Einjährige Berufkraut der Artenvielfalt schadet. Für seine Untersuchung hat das Team zehn Wiesen analysiert. Dort verglichen die Forschenden kleine Flächen mit unterschiedlich viel Berufkraut. Manche Flächen waren frei von der Pflanze, andere waren zu mehr als der Hälfte damit bedeckt. Die Auswertung der Daten von insgesamt 40 Messflächen ergab, dass die Artenzahl und die Ausgeglichenheit der heimischen Pflanzenarten nicht von der Dichte des Berufkrauts beeinflusst wurden.
Selbst bei einer Deckung von bis zu 55 Prozent durch den Neophyten sei kein negativer Effekt auf die Vielfalt der übrigen Pflanzen nachweisbar gewesen. Bei einem Diversitätsmass stellten die Forschenden sogar einen minimal positiven Effekt fest, wie sie in der Fachzeitschrift «Tuexenia» berichteten.
Teurer Kampf für nichts?
Die Ergebnisse der Studie stehen im
Widerspruch zur aktuellen Praxis in der Schweiz. Das Einjährige Berufkraut wird hierzulande als schädlicher invasiver Neophyt eingestuft und steht auf der Liste der verbotenen Organismen der eidgenössischen Freisetzungsverordnung.
Behörden und Naturschutzorganisationen bekämpfen die Pflanze laut dem Forum Biodiversität teilweise mit hohem Aufwand. Die Autoren der Studie weisen darauf hin, dass auch andere wissenschaftliche Untersuchungen aus Europa zu ähnlichen Ergebnissen gekommen seien und ebenfalls keinen oder sogar einen positiven Effekt des Berufkrauts auf die Artenvielfalt gefunden hätten.
