«Ein Katz-und-Maus-Spiel»
19.03.2026 SissachKantonsgericht bestätigt verfügte Schliessung von Weinkellerei
Trotz rechtskräftiger Benutzungsverbote durch die Behörden kelterte die Buess AG in Sissach weiterhin Wein. Die Firma wehrte sich juristisch gegen die Verbote, unterlag nun aber vor dem Kantonsgericht.
...Kantonsgericht bestätigt verfügte Schliessung von Weinkellerei
Trotz rechtskräftiger Benutzungsverbote durch die Behörden kelterte die Buess AG in Sissach weiterhin Wein. Die Firma wehrte sich juristisch gegen die Verbote, unterlag nun aber vor dem Kantonsgericht.
Janis Erne
Viel erwartet hatten die Vertreter der Sissacher Weinhandelsfirma Buess AG vom Kantonsgericht offenbar nicht. Weder Inhaber Laurent de Coulon noch sein Anwalt waren gestern in Liestal zugegen; lediglich eine juristische Volontärin der mit dem Fall beauftragten Basler Anwaltskanzlei besuchte die Urteilsberatung.
Das Kantonsgericht befasste sich mit Hygienemängeln im Betriebsgebäude der Buess AG an der Güterstrasse in Sissach. Das kantonale Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (ALV) wollte das Gebäude schliessen, vollzog dies bislang aber nicht, weil sich die Buess AG rechtlich dagegen wehrte. Daher wurde weiterhin Wein gekeltert (siehe «Volksstimme» vom Dienstag).
Kantonsrichterin und Referentin Ana Dettwiler schilderte die Vorgeschichte des Falls. Bereits vor dreieinhalb Jahren wies das Amt für Lebensmittelsicherheit die Buess AG erstmals an, ihre Hygienebedingungen zu verbessern. Später – nach einem längeren Austausch mit der Firma und einer Inspektion – ordnete das Amt an, die Weintanks zu entleeren und das Gebäude zu schliessen. Der Regierungsrat als richterliche Instanz stützte diese Anordnung.
Ebenso nun das Kantonsgericht: Es entschied gestern im Sinne des Amts für Lebensmittelsicherheit. Laut Gericht war die von den Behörden verfügte Schliessung des an die umstrittene «Tschudy Villa» angebauten Betriebsgebäudes rechtmässig. Zu diesem Schluss kamen die zwei Richterinnen und drei Richter einstimmig. «Die gesetzlichen Grundlagen dafür waren gegeben», sagte etwa Kantonsrichter Markus Clausen.
Ungenügende Sanierung
Die Buess AG kritisierte im Verfahren die Inspektion ihres Betriebsgebäudes durch den Kanton: Das Amt für Lebensmittelsicherheit habe verkannt, dass «umfangreiche Sanierungsmassnahmen» vorgenommen worden seien. Man habe Decken und Wände reinigen lassen sowie Tanks saniert und einige davon als gesperrt gekennzeichnet, so die Weinhandelsfirma. Das ALV bezeichnete diese Massnahmen laut Gerichtsakten als nicht ausreichend und sprach davon, dass weiterhin Schimmel zu sehen sei und andere Hygienemängel bestünden.
Auch Referentin Dettwiler fand die Argumentation der Buess AG wenig überzeugend: Schriftliche und fotografische Nachweise reichten nicht aus, um zu belegen, dass lebensmittelrechtliche Vorschriften tatsächlich eingehalten werden, so die Kantonsrichterin. Markus Clausen pflichtete ihr bei: Nachweise «in Eigenregie» genügten nicht. Er sprach über die Fotos aus der Weinkellerei, die dem Gericht vorlagen: «Betrachtet man diese, gewinnt man als Laie den Eindruck einer allgemeinen Unsauberkeit.»
Clausen erinnerte daran, dass die Buess AG sich über Monate nicht an Benutzungsverbote gehalten und weiterhin Wein gekeltert habe. Gerichtspräsident Pascal Leumann sprach von einem «Katz-und-Maus-Spiel» zwischen den Behörden und der Sissacher Weinhandelsfirma, die ein «renitentes Verhalten» an den Tag gelegt habe.
Richterin Helena Hess ging in ihrem Votum auf das Verhalten der Behörden ein: Der Kanton trete in diesem Fall sehr geduldig auf. Sie habe privat schon mehrere Weinkellereien besucht, aber «so etwas» wie in Sissach habe sie noch nie gesehen. Hess sagte, es sei nicht auszuschliessen, dass Konsumenten gesundheitlich geschädigt werden angesichts der hygienisch mangelhaften Weinkelterei bei der Buess AG.
