Der ehemalige Stadtpolizist von Laufen ist am Mittwoch des gewerbsmässigen Diebstahls schuldig befunden worden. Er soll Bargeld aus einer Parkuhr gestohlen und im Casino verprasst haben. Das Baselbieter Strafgericht verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Damit ...
Der ehemalige Stadtpolizist von Laufen ist am Mittwoch des gewerbsmässigen Diebstahls schuldig befunden worden. Er soll Bargeld aus einer Parkuhr gestohlen und im Casino verprasst haben. Das Baselbieter Strafgericht verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Damit fällt das Gericht ein milderes Urteil als die Anklage forderte. Der Staatsanwalt beantragte eine Freiheitsstrafe von 27 Monaten – davon 21 Monate unbedingt. Das Urteil kann weitergezogen werden. vs.