«Diese Aussage ist falsch»
08.04.2026 SissachAmt für Lebensmittelsicherheit widerspricht Äusserungen von Laurent de Coulon
Von den Kantonsbehörden «schikaniert» und «blockiert»? Diese Vorwürfe von Laurent de Coulon, Eigentümer der Sissacher Weinhandelsfirma Buess AG, weist das kantonale ...
Amt für Lebensmittelsicherheit widerspricht Äusserungen von Laurent de Coulon
Von den Kantonsbehörden «schikaniert» und «blockiert»? Diese Vorwürfe von Laurent de Coulon, Eigentümer der Sissacher Weinhandelsfirma Buess AG, weist das kantonale Amt für Lebensmittelsicherheit scharf zurück.
Janis Erne
Im Interview mit der «Volksstimme» kritisierte Laurent de Coulon am vergangenen Donnerstag das Verhalten der kantonalen Behörden im Zusammenhang mit der «Tschudy-Villa» sowie den Hygienekontrollen im Betriebsgebäude der Buess AG. De Coulon ist Eigentümer sowohl der «Tschudy-Villa» als auch der Weinhandelsfirma. Die Villa und das Betriebsgebäude sind aneinandergebaut und liegen beide an der Güterstrasse 17 in Sissach.
De Coulon äusserte die Ansicht, dass ein «klarer Zusammenhang» zwischen dem von ihm in Auftrag gegebenen Teilabriss der «Tschudy-Villa» an Ostern 2022 und der ersten Kontrolle des Amts für Lebensmittelsicherheit (ALV) im darauffolgenden August bestehe. De Coulon sieht sich von den Kantonsbehörden «schikaniert» und «blockiert». Aufgrund einer möglichen Unterschutzstellung der Villa könne er den Gebäudekomplex an der Güterstrasse derzeit nicht abreissen und keine Wohnüberbauung realisieren.
Zudem kritisierte der 73-Jährige in der «Volksstimme» vom Donnerstag das Vorgehen des ALV: So habe ein Chefinspekteur die Einschätzung einer Weinexpertin nicht gelten lassen, die der Buess AG eine einwandfreie Produktion und Lagerung des Weins bescheinigt habe. Ausserdem sei das Amt nicht gesprächsbereit gewesen – obwohl die Buess AG Massnahmen zur Verbesserung der Hygienebedingungen ergriffen habe. Etwa durch die Einrichtung eines Kellers mit neuen Weintanks, so de Coulon.
Neue Stimme im Hygienestreit
In eine ähnliche Richtung äussert sich auch der 82-jährige Peter Schlienger aus Sissach. Er war von 1970 bis 2008 als Lebensmittelinspektor beim Kanton Baselland tätig und berät im aktuellen Hygienestreit die Buess AG. Gegenüber der «Volksstimme» hält Schlienger fest: «Ich kann bestätigen, dass die Räumlichkeiten der Buess AG in Sissach am 1. Dezember 2023 in einem Zustand waren, der eine Weiterführung des Betriebs erlaubte.» Die zu diesem Zeitpunkt vom ALV beanstandeten Weintanks seien ausser Betrieb gewesen und entsprechend gekennzeichnet.
Zwar habe man bei gezielter Suche auch Schimmel finden können, räumt Schlienger ein. «Doch in einem rund 100 Jahre alten Gebäude an einer Strasse sind Schimmelbildungen an Wänden nicht ungewöhnlich – auch nicht in Lebensmittelbetrieben.» Dies habe keinen Einfluss auf die Qualität des Weins gehabt. Schlienger verweist auf eigene Erfahrungen: «Auf Weiterbildungen und Auslandsreisen habe ich Weingüter gesehen, auch renommierte im Burgund, die sich in einem ähnlichen Zustand befinden.» Dunkle oder verfärbte Wände seien häufig auf Feuchtigkeit oder leicht undichte Holzfässer zurückzuführen. Auch beschädigte Zementtanks seien unproblematisch, da der Wein später ohnehin filtriert werde.
Das Vorgehen des ALV kritisiert Schlienger deutlich – sowohl fachlich als auch persönlich. Besonders schwer wiege für ihn ein Vorfall im direkten Kontakt mit einem Chefinspektor: «Mir wurde am Telefon gedroht, dass etwas passieren werde, falls ich mich weiterhin im Fall Buess AG engagiere.»
Stellungnahme des ALV
Wir haben die Vorwürfe von Laurent de Coulon und Peter Schliegner dem kantonalen Amt für Lebensmittelsicherheit (ALV) zur Stellungnahme vorgelegt. Es widerspricht in seiner schriftlichen Antwort auf unsere Fragen vehement:
Gemäss Laurent de Coulon hängen die Hygienekontrollen in der Kelterei der Buess AG mit dem Teilabriss der «Tschudy-Villa» zusammen: Er werde seit dem Abbruch von den Behörden schikaniert. Was sagt das ALV dazu?
ALV: Die Tätigkeiten des ALV haben nichts mit dem Teilabriss der «Tschudy-Villa» zu tun. Die Thematik rund um die «Tschudy-Villa» liegt im Verantwortungsbereich der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD). Das ALV konzentriert sich auf die Lebensmittelsicherheit.
Kann das ALV den angeblichen Vorgang bestätigen, bei dem eine Weinexpertin im August 2022 keine Mängel festgestellt hat, anschliessend jedoch eine Verfügung mit mehreren Mängeln an die Buess AG geschickt wurde?
Diese Aussage ist falsch. Die Weintechnologin hat eine Kontrolle durchgeführt, womit das erwähnte Verfahren startete. Dies wurde mehrfach in den Beschwerdeverfahren abgehandelt.
Hat das ALV keine Bereitschaft zum Dialog mit der Buess AG gezeigt?
Das ALV hat die Buess AG zu Beginn des Verfahrens sogar zum Gespräch eingeladen. Bei diesem Gespräch hat sich die Buess AG aber verweigert und zu den gezeigten Bildern keine Aussagen gemacht.
Hat das ALV den neu eingerichteten Weinkeller mit den neuen Edelstahltanks tatsächlich nie selbst besichtigt?
Es gibt ein rechtsgültiges Benutzungsverbot für die Räumlichkeiten. Die Installation von Weintanks ohne vorgängige Rücksprache mit dem ALV (Konzept der neuen Abläufe, Sanierung der Räumlichkeiten) ist nicht zulässig. Dies wurde mehrfach in den Beschwerdeverfahren abgehandelt und vom Kantonsgericht bestätigt.
Hat das ALV von der Buess AG tatsächlich eine Gesamtsanierung des Gebäudes verlangt?
Die Lebensmittelgesetzgebung verlangt für die Herstellung von Wein entsprechende Räumlichkeiten und Gerätschaften. Dies hätte für die bestehenden Räumlichkeiten umfassende Sanierungsarbeiten bedeutet.
Wie steht das ALV zu der Einschätzung von Herrn Schlienger vom 1. Dezember 2023, wonach die Hygienebedingungen keinen negativen Einfluss auf die Qualität der Weine gehabt hätten?
Das Amt für Lebensmittelsicherheit hat die Aufgabe, das Lebensmittelrecht durchzusetzen. Wenn dieses nicht erfüllt wird, muss das Amt entsprechende Massnahmen verfügen.
Wie steht das ALV zu der angeblich gegen Herrn Schlienger ausgesprochenen Drohung?
Wir weisen diese Anschuldigung entschieden als unwahr und haltlos zurück.

