Die BLKB gehört uns – aber ist das nötig?
22.05.2026 PolitikManuel Ballmer, Landrat GLP, Lupsingen
Am 7. Mai habe ich im Landrat eine Motion zur Revision des Public Corporate Governance Gesetzes (PCGG) verteidigt. Der Regierungsrat wollte sie zum Postulat herabstufen, der Landrat überwies sie mit 54 zu 21 Stimmen als ...
Manuel Ballmer, Landrat GLP, Lupsingen
Am 7. Mai habe ich im Landrat eine Motion zur Revision des Public Corporate Governance Gesetzes (PCGG) verteidigt. Der Regierungsrat wollte sie zum Postulat herabstufen, der Landrat überwies sie mit 54 zu 21 Stimmen als Motion. Sie schliesst eine Lücke, denn das PCGG regelt staatliche Beteiligungen, blendet Tochter- und Enkelgesellschaften aber weitgehend aus. Solche Strukturen gibt es bei BLPK, KSBL, BLT oder AAGL – allesamt unter dem Radar des aktuellen PCGG.
Eingereicht hatte ich diese Motion bereits im Juni vergangenen Jahres, einen Monat vor dem grossen Knall: Im Juli musste die BLKB einen Abschreiber von mehr als 100 Millionen Franken auf ihre Digitaltochter offenlegen. Auch die Initiative «BLKB – die Bank fürs Baselbiet» war zu jenem Zeitpunkt bereits unterwegs. Heute sind die Folgen sichtbar: Der Landrat hat eine PUK eingesetzt, die Finma ein Verfahren gegen die BLKB eröffnet, CEO und Bankratspräsident sind zurückgetreten und die BLKB verkündete die Liquidation ihrer Tochter Radicant samt deren Banklizenz.
Auch der Regierungsrat musste reagieren: Sein Gegenvorschlag zur Initiative greift Sonderprüfungen, Vergütungsregeln und eine risikobasierte Abgeltung der Staatsgarantie auf. Die Vorschläge gehen in die richtige Richtung, aber sie lassen die Grundfrage offen: Wer soll die Bank besitzen, und mit welchen Garantien?
Mein Vorschlag ist kein Befreiungsschlag, sondern ein kontrollierter Pfad zur Normalität in drei Schritten:
1. Staatsgarantie streichen. Diese verschafft der BLKB tiefere Refinanzierungskosten als ihren privaten Konkurrenten und macht den Steuerzahler zur Blankocheck-Versicherung. Wenn der Regierungsrat die Abgeltung neu «risikobasiert» bemisst, ist dieser Vorteil offenbar bezifferbar. Konsequent wäre, die Garantie ganz abzuschaffen, andere Kantonalbanken haben diesen Schritt längst hinter sich.
2. In eine Aktiengesellschaft wandeln. Die Entpolitisierung der BLKB vorantreiben und eine klare Rechtsform und Gremien schaffen, damit die Bank steuerbar, vergleichbar und prüfbar wird wie jede andere. Der Kanton bleibt vorerst Mehrheitseigentümer, aber als Aktionär, nicht als Dotationsgeber oder Sicherheitsnetz.
3. Schrittweise deinvestieren. Die Mehrheit wird in eine Minderheit umgewandelt und am Markt platziert. Die Erlöse (drei- stellige Millionen) fliessen in Schuldenabbau, Landrückkäufe mit Vergabe von Baurecht, damit verbunden eine Förderung von bezahlbarem Wohnraum und Förderung des Wirtschaftsstandorts. Geld, das produktiver wirkt, als wenn es als Beteiligung in der Kantonsbilanz gebunden bleibt.
Für die Kundschaft ändert sich wenig: Die Filialen bleiben offen, die Konkurrenz wird grösser, die Konditionen im besten Fall sogar besser. Eine private BLKB AG kann weiterhin «die Baselbieter Bank» sein, aber auf eigenes Risiko, mit klarer Governance und ohne stillen Beistand vom Steuerzahler.
Initiative, Gegenvorschlag, PUK und PCGG-Revision sind «Pflästerli» am Symptom. Die Ursache bleibt: Die BLKB erfüllt keine staatliche Aufgabe mehr und gehört nicht in die Verantwortung der Politik.
In der «Carte blanche» äussern sich Oberbaselbieter National- und Landratsmitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindebehörden zu einem selbst gewählten Thema.

