Der Kellerabstieg fällt dieses Jahr aus
06.11.2026 SissachRäume wurden nach «Crans-Montana» überprüft
Die Sissacher Fasnachtscliquen verzichten dieses Jahr auf ihren traditionellen Kellerabstieg. Hintergrund sind die Brandschutzanforderungen an die Cliquenkeller, die sich im Besitz der Gemeinde befinden. Die Behörde ...
Räume wurden nach «Crans-Montana» überprüft
Die Sissacher Fasnachtscliquen verzichten dieses Jahr auf ihren traditionellen Kellerabstieg. Hintergrund sind die Brandschutzanforderungen an die Cliquenkeller, die sich im Besitz der Gemeinde befinden. Die Behörde hat die Räumlichkeiten nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana überprüfen lassen.
Melanie Frei
Heute in einer Woche bleiben die Türen der Sissacher Cliquenkeller für den traditionellen Kellerabstieg geschlossen. Die beteiligten Sissacher Fasnachtscliquen haben gemeinsam beschlossen, den Anlass in diesem Jahr nicht durchzuführen. Beim Kellerabstieg öffnen die Cliquen normalerweise ihre Räumlichkeiten für die Bevölkerung und ermöglichen Interessierten einen Einblick in ihr Vereinsleben. Der Anlass bietet Gelegenheit, die verschiedenen Gruppen kennenzulernen, miteinander zu feiern und möglicherweise neue Mitglieder für die Fasnacht zu gewinnen.
Ein wesentlicher Grund für den Verzicht sind die Brandschutzanforderungen an die Räumlichkeiten. Wie Gemeindepräsident Peter Buser auf Anfrage der «Volksstimme» erklärt, handelt es sich bei den meisten Cliquenkellern nicht um eigentliche Festlokale. Vielmehr stellt die Gemeinde den Vereinen die Räume kostenlos als Arbeitskeller zur Verfügung. Dort bereiten sich die Cliquen auf die Fasnacht vor, gestalten ihre Aktivitäten und treffen sich zu vereinsinternen Anlässen. Für grössere Veranstaltungen mit Publikumsverkehr sind die Räumlichkeiten hingegen nur eingeschränkt geeignet.
Nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana beschloss der Sissacher Gemeinderat im Februar dieses Jahres, den Brandschutz in den gemeindeeigenen, vermieteten Lokalitäten überprüfen zu lassen. Mit einem Schreiben vom 16. Februar wurden die betroffenen Vereine über die geplanten Abklärungen informiert. Darin sicherte die Gemeinde zu, die Prüfungen nach Prioritäten und spätestens bis zum Kellerabstieg im November abzuschliessen.
Anpassungen und Auflagen
Inzwischen seien sämtliche von der Gemeinde vermieteten Lokalitäten überprüft worden, teilt die Gemeinde mit. Für die fachliche Beurteilung sei zusätzlich ein Brandschutzexperte beigezogen worden. Aus den Prüfungen hätten sich sowohl bauliche Massnahmen als auch Auflagen für die Mieterinnen und Mieter ergeben. Einzelne bauliche Anpassungen seien noch ausstehend und sollen bis Ende Jahr umgesetzt werden.
Massgebend für die Nutzung der Keller sind die geltenden Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF). Dazu gehören insbesondere Anforderungen an Flucht- und Rettungswege sowie an die maximal zulässige Personenbelegung. Bei den betreffenden Cliquenkellern ist diese aufgrund der baulichen Gegebenheiten auf 50 Personen begrenzt.
Für die Cliquen stellt diese Begrenzung eine organisatorische Herausforderung dar. Andreas Wunderlin, Präsident der Nuggi-Clique Sissach, erklärt, dass ein Kellerabstieg mit erheblichem Vorbereitungsaufwand verbunden sei. Dekorationen, Unterhaltung und die Bewirtung der Gäste müssten frühzeitig organisiert werden. Wenn gleichzeitig nur eine begrenzte Anzahl Personen im Keller zugelassen sei, werde die Durchführung eines grösseren Anlasses schwierig. Hinzu komme, dass die Vereine für ihre Planung Klarheit über die konkreten Nutzungsmöglichkeiten benötigten. Die Nuggi-Clique habe sich deshalb bereits frühzeitig für eine alternative Veranstaltung entschieden. Der Verein feiert im kommenden Jahr sein 100-jähriges Bestehen und möchte diesen Anlass entsprechend gestalten.
Die Gemeinde betont ihrerseits, dass sie die betroffenen Vereine bereits im Februar über die anstehenden Brandschutzabklärungen informiert habe. Nach Angaben von Gemeindepräsident Peter Buser habe es darauf nur vereinzelt Rückmeldungen gegeben. Bereits im September sei der Gemeinde bekannt gewesen, dass der Kellerabstieg in diesem Jahr nicht stattfinden werde.
Arbeitskeller sind keine Festlokale
Eine besondere Stellung nimmt der «Spoot-Zünder»-Keller beim Schulhaus Dorf ein. Dieser ist laut Buser der modernste der betreffenden Keller und bereits für die Bewirtung von Gästen eingerichtet. Er ist auch während der Fasnacht öffentlich zugänglich. Dennoch gilt auch dort eine maximale Belegung von 50 Personen. Diese Vorgabe sei während der vergangenen Fasnacht eingehalten worden.
Die übrigen Räumlichkeiten dienen dagegen hauptsächlich der Vereinsarbeit. Buser, er ist Mitglied der Nuggi-Clique, verweist darauf, dass die Keller auch für kleinere interne Zusammenkünfte genutzt werden. Für einen öffentlichen Anlass wie den Kellerabstieg seien die räumlichen Voraussetzungen jedoch begrenzt.
Die Entscheidung, den Kellerabstieg heuer nicht durchzuführen, sei von der zuständigen Vorbereitungsgruppe der beteiligten Cliquen gemeinsam getroffen worden. Ob der Anlass im kommenden Jahr wieder stattfinden wird, ist derzeit offen. Fest steht, dass die Vereine bei einer erneuten Durchführung die geltenden Brandschutzanforderungen einhalten müssen. Dazu gehören insbesondere die Begrenzung der Besucherzahl und die Sicherstellung der Fluchtwege.

