Zum Artikel «Wirtefamilie-Transfer» in der
«Volksstimme» vom 8. Oktober (Seite 2) und zum Leserbrief «Wo bleibt der Anspruch einer Zentrumsfunktion?» (15. Oktober, Seite 8)
Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Wegzug der Wirte des ...
Zum Artikel «Wirtefamilie-Transfer» in der
«Volksstimme» vom 8. Oktober (Seite 2) und zum Leserbrief «Wo bleibt der Anspruch einer Zentrumsfunktion?» (15. Oktober, Seite 8)
Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Wegzug der Wirte des Restaurants «Kreuz» («Vari Sapori») ist der Eindruck entstanden, die Gemeinde habe zusätzliche Aussensitzplätze verboten oder sich gegenüber den Wirten nicht wohlwollend verhalten. Dies entspricht nicht dem tatsächlichen Ablauf.
Für Gastwirtschaftsbewilligungen und deren Änderungen ist der Kanton zuständig. Für das Restaurant «Kreuz» waren 15 Aussensitzplätze bewilligt. Anfang Juli 2026 ersuchte der Kanton die Gemeinde aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung zu überprüfen, ob mehr Plätze angeboten würden. Die Kontrolle bestätigte dies. Die Gemeinde wies den Wirt darauf hin, dass für zusätzliche Sitzplätze ein Gesuch beim Kanton erforderlich ist. Der Kanton forderte ihn anschliessend ebenfalls schriftlich dazu auf.
Nach weiteren Meldungen beauftragte der Kanton die Gemeinde erneut mit einer Kontrolle und stellte andern- falls eine Kontrolle durch die Baselbieter Polizei in Aussicht. Mit dem erneuten direkten Kontakt zum Wirt wollte die Gemeinde gerade einen Polizeieinsatz vermeiden.
Auch den Absendern eines Schreibens mit elf Unterschriften wurde erläutert, dass die Gemeinde kein Verbot zusätzlicher Tische ausgesprochen hatte.
Als der Wirt später ein weiteres Gespräch wünschte, verwies die Verwaltung aufgrund der kantonalen Zuständigkeit nochmals auf das erforderliche Gesuch. Anschliessend fand zudem ein Telefongespräch mit dem Gemeinderat statt, in dem das Verfahren nochmals erläutert wurde.
Die Gemeinde hat somit weder zusätzliche Aussensitzplätze verboten noch ein entsprechendes Gesuch abgelehnt. Ein Gesuch um Erweiterung wurde nach Kenntnis der Gemeinde nicht eingereicht. Weshalb darauf verzichtet wurde, ist der Gemeinde nicht bekannt.
Im Namen des Gemeinderats Gelterkinden: Manuela Schällibaum und Christoph Belser (Präsident)