Der Brandschutz als Spassbremse
01.02.2024 BuusPersonenanzahl in der Mehrzweckhalle reduziert
Bei einer Brandschutz-Kontrolle in Buus wurde festgestellt, dass der Fluchtweg aus der Mehrzweckhalle nicht genügend gewährleistet ist. Die Gebäudeversicherung hat nun reagiert und die maximal zugelassene Anzahl Personen in den ...
Personenanzahl in der Mehrzweckhalle reduziert
Bei einer Brandschutz-Kontrolle in Buus wurde festgestellt, dass der Fluchtweg aus der Mehrzweckhalle nicht genügend gewährleistet ist. Die Gebäudeversicherung hat nun reagiert und die maximal zugelassene Anzahl Personen in den beiden Hallen reduziert.
Luana Güntert
Gestern teilte die Gemeinde Buus auf ihrer Website mit, dass die maximale Personenanzahl bei Anlässen in der Mehrzweckhalle reduziert wird. So dürfen sich neu in der oberen Halle nur noch 300 und in der unteren 50 Personen aufhalten. Wie der Website zu entnehmen ist, kam es zu dieser Reduktion, weil die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV) bei einer Brandschutzkontrolle im August vergangenen Jahres festgestellt hat, dass in der MZH erhebliche Mängel bei den Fluchtwegen bestehen.
Laszlo Koller, Leiter des Geschäftsbereichs Prävention bei der BGV, sagt auf Anfrage: «Wir haben bei einer Kontrolle in der Buusner Mehrzweckhalle festgestellt, dass alle Notausgänge abgeschlossen sind. Fluchtwege müssen jedoch jederzeit rasch und sicher benützbar sein.»
Als die Baubewilligung für die Mehrzweckhalle 1984 eingereicht wurde, sei noch von einer maximalen Personenanzahl von 200 bis 250 bei Konzertbestuhlung die Rede gewesen, so Koller. Gemäss Gemeinde-Website betrug die maximale Personenanzahl danach ab 1996 bei Originalbestuhlung 480 Personen in der oberen Halle. «Da es im Kanton für Veranstaltungen grundsätzlich keine Bewilligungspflicht gibt, sind in Buus möglicherweise auch schon Feste mit mehr Personen über die Bühne gegangen», so Koller.
Die Kontrolle in Buus wurde – wie bei vielen anderen Gemeinden auch – aufgrund des im Jahr 2018 in Kraft getretenen Brand- und Naturgefahrenpräventionsgesetzes durchgeführt. «Zuvor waren die Gemeinden eigenständig für Brandschutz-Kontrollen zuständig. Nun machen wir das», so BGV-Vertreter Koller. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes habe die BGV zuerst den Brandschutz in Altersund Pflegeheimen kontrolliert. Nun seien die Mehrzweckhallen an der Reihe.
Brandschutz-Konzept ist gefragt
«Ich kann keine Zahlen nennen, jedoch wurden in einzelnen Mehrzweckhallen im Kanton Mängel im Brandschutz-Konzept festgestellt.» Aufgrund der Brandschutzvorschriften werden besondere Massnahmen erst dann erforderlich, wenn in einer Mehrzweckhalle Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen durchgeführt werden. «Das ist beim Brandschutz sozusagen die magische Grenze, um schärfere Massnahmen zu ergreifen. Wenn Gemeinden uns sagen, dass sie keine solchen Anlässe haben, müssen wir ihnen dies glauben.»
In ihrer Mitteilung auf der Website schreibt die Gemeinde weiter: «Die dafür notwendigen Anpassungen an den Schliesssystemen wurden von der Gemeinde bereits vorgenommen.» Doch warum wurde die maximale Personenzahl nun reduziert, obwohl das Brandschutz-System erfolgreich montiert wurde? «Schon für die neuerdings reduzierte Belegung hat uns die BGV die Auflage gemacht, die Schliesssysteme anzupassen. Ohne diese Anpassung wäre die maximal zulässige Personenzahl noch tiefer gewesen», sagen Claudio Maibach, Gemeindeverwalter, und Daniel Buser, zuständiger Gemeinderat.
Der Gemeinderat sei aktuell daran, die entsprechenden planerischen Massnahmen umzusetzen, sodass mittelfristig eine volle Belegung bis 500 Personen in der oberen Halle wieder möglich werde. Gemäss Maibach und Buser sei das aber ein aufwendiges Unterfangen. Ein Brandschutzplaner müsste ein Brandschutz-Konzept erarbeiten, das dann durch das Brandschutz-Inspektorat genehmigt werden müsse. «Wir haben diese Arbeitsvergabe an einen Brandschutzplaner vorgesehen und dafür auch bereits Gelder im Budget 2024 eingeplant», so Maibach und Buser. Sie sagen, dass der Gemeinderat sehr erstaunt über den Kontrollbericht und die neuen Auflagen gewesen sei. «Um Vereine nicht vor Probleme zu stellen, möchten wir dieses Konzept also möglichst schnell erstellen lassen.»
Steht die Party auf der Kippe?
Zu einem tagtäglichen Problem wird diese reduzierte maximale Personenanzahl im 1100-Seelen-Dorf nicht werden. Dennoch gibt es auch in Buus Anlässe, an denen mehr als 300 Personen teilnehmen und für welche die neue Regel ein Problem darstellt. Alle zwei Jahre organisiert der TV Buus einen Turnerabend. «Dann sind wir knapp 500 Personen in der Halle», sagt Vereinspräsidentin Nicole Wüthrich. Im November solle es wieder so weit sein. «In welchem Rahmen wir den Turnerabend durchführen können, wissen wir noch nicht.» Der Verein habe nun eine kleine Kommission gegründet, die sich um dieses Problem kümmert. «Bis März wissen wir mehr. Wichtig ist, dass wir für alle eine gute Lösung finden.»
Auch bei der Musikgesellschaft und der Guggenmusik Guggä-Rugger könnte diese 300-Personen-Regel zu Komplikationen führen. Auf Anfrage sagt Lukas Leuenberger, Präsident der «Guggä-Rugger»: «Wir feiern alle fünf Jahre ein grosses Jubiläumsfest in der Mehrzweckhalle. In ein anderes Dorf wollen wir aber nicht.» Ob und wie dieser für den März geplante Anlass durchgeführt werden kann, ist noch nicht klar.

