Das «Rössli» steckt in der Zwickmühle
14.08.2026 WintersingenDie Denkmalpflege lehnt einen Abriss und Neubau ab
Ein Neuanfang für das «Gasthaus zum Rössli» in Wintersingen verzögert sich. Eine Genossenschaft, die das leer stehende Gebäude durch einen Neubau ersetzen möchte, hat bei der Denkmalpflege vorerst auf ...
Die Denkmalpflege lehnt einen Abriss und Neubau ab
Ein Neuanfang für das «Gasthaus zum Rössli» in Wintersingen verzögert sich. Eine Genossenschaft, die das leer stehende Gebäude durch einen Neubau ersetzen möchte, hat bei der Denkmalpflege vorerst auf Granit gebissen. Die Flinte wirft der Vorstand aber nicht ins Korn.
Christian Horisberger
Der Plan ist ambitioniert, die Erfolgsaussichten sind vorhanden, aber objektiv betrachtet eher gering: Die Genossenschaft Wohn- und Begegnungszentrum Rössli Wintersingen möchte das markante Gebäude im geschützten Ortskern und noch dazu im Umfeld der denkmalgeschützten Kirche und des ebenfalls historischen Pfarrhauses abreissen und durch einen Neubau ersetzen. Im neuen Gebäude sollen im bestehenden Volumen altersgerechte Wohnungen sowie wieder ein Restaurant als Treffpunkt für die Bevölkerung entstehen.
Der kritische Punkt: Anstelle von zwei Vollgeschossen, wie sie das heutige Gebäude aufweist, möchten die Initianten einen dreigeschossigen Neubau realisieren, damit eine grössere Zahl an Wohnungen geschaffen werden kann. Nur so wäre das Projekt für die Genossenschaft tragbar (siehe «Volksstimme» vom 8. Mai). Dies auch, weil auf den aufwendigen Erhalt der Fassade verzichtet werden könnte.
Denkmalpflege gegen Neubau
Im Mai hat der Vorstand der Genossenschaft einer Delegation der kantonalen Denkmalpflege mit Leiterin Sabine Sommerer an der Spitze seine Ideen für das nach einem Brand 1912 wieder aufgebaute Gasthaus vorgestellt. Es war ein Rückschlag für das Vorhaben, wie Heini Bachmann, Präsident der Genossenschaft, auf Anfrage der «Volksstimme» sagt: «In der Diskussion wurde rasch klar, dass die Denkmalpflege einem Neubau anstelle des als schützenswert eingestuften Gebäudes nicht zustimmen wird.» Die Fassade sowie die massiven Aussenmauern müssten stehen bleiben, um dem Objekt- und dem Ortsbildschutz Rechnung zu tragen, habe es geheissen.
«Wir haben darauf hingewiesen, dass es mit dieser Konstellation schwierig würde, Mieter für dadurch teurere Wohnungen zu finden. Darauf wurde gar nicht eingegangen», so Bachmann weiter. Auch für den Umstand, dass das Gebäude nach dem Brand von 1911 noch Altlasten im unzugänglichen Keller enthält, hätten die Vertreterinnen und Vertreter der Denkmalpflege kein Musikgehör gehabt.
Er sei enttäuscht, sagt Heini Bachmann: «Es ist uns offenbar nicht gelungen, aufzuzeigen, dass die Schutzwürdigkeit nicht in den alten Mauern liegt, sondern im Eindruck des gesamten Ensembles.» Er und seine Vorstandskollegen seien der Meinung gewesen, ihr Projekt werde dem Erhalt des Dorfbilds gerecht und würde eine qualitative Verbesserung für das Dorf bringen.
Die Denkmalpflege hingegen stuft die Bausubstanz als sanierungsfähig ein und verweist auf den kommunalen Zonenplan, wonach das Gebäude zu erhalten und ein Ersatzneubau nicht bewilligungsfähig sei. «Ist aus bautechnischen oder wohnhygienischen Gründen dennoch ein Neubau unvermeidlich, ist gemäss Zonenreglement Artikel 7.2 unter anderem die Geschosszahl massgebend», hält die kantonale Denkmalpflege auf Anfrage der «Volksstimme» fest.
In der Stellungnahme heisst es weiter, dass die möglichst vollständig überlieferte Materie die Authentizität eines Denkmals ausmache. Der Tanzsaal sei das Herzstück des Gasthauses und präge massgeblich dessen Charakter. Eine neu interpretierte dreigeschossige Frontfassade würde das Schutzobjekt wesentlich verändern. Zudem seien dreigeschossige Bauten in Wintersingen nicht ortstypisch. Die einzige Ausnahme bilde das kantonal geschützte Pfarrhaus schräg gegenüber.
Ganz abgeblockt hat die Denkmalpflege nicht, wie Bachmann sagt: «Man bot uns als Kompromiss an, dass wir unter Einhaltung ihrer Auflagen den Scheunenteil, der fast die Hälfte des Baukörpers ausmacht, ersetzen könnten. Dann könne man weitersehen.» Mit einem solchen Angebot aber sei der Genossenschaft nicht gedient, sagt der Präsident. Wie jede andere Bauherrschaft brauche die Genossenschaft Planungssicherheit. Aufgrund einer vagen Aussage könne man kein Projekt seriös aufgleisen und dessen Finanzierung sichern.
Die kantonale Denkmalpflege hält dazu fest, dass eine Etappierung als konstruktiver Vorschlag gedacht gewesen sei. Auch ein zeitgleicher Umbau des gesamten Ensembles sei denkbar.
Genossenschaft sucht Mittelweg
Trotz der getrübten Aussichten gibt der Vorstand nicht auf: «Wir wollen alle Möglichkeiten ausschöpfen», sagt Bachmann. Die Genossenschaft könne es sich nicht leisten, sich mit der Denkmalpflege auf ein Rechtsverfahren einzulassen. Deshalb werde der Vorstand nun eine weitere Meinung einholen, um zu prüfen, ob sich zwischen beiden Varianten eine Möglichkeit ergibt, welche die Baukosten und die Rentabilität mit den finanziellen Möglichkeiten der Genossenschaft in Einklang bringen kann: «Niemand soll sagen können, dass nicht alles versucht wurde.»
Für den Fall, dass von der kantonalen Stelle auch eine weitere Variante abgelehnt wird, behalte sich der Vorstand vor, sie nochmals mit seinem ursprünglichen Plan zu konfrontieren. «Ein Jurist hat uns einen runden Tisch mit der Denkmalpflege und der Ombudsstelle des Kantons empfohlen», erklärt Bachmann.
Der neue Ansatz: Vorgaben für den Denkmalschutz müssten verhältnismässig bleiben. Dies sei hier nicht gegeben, wenn die Kosten für andere Auflagen des Kantons wie Erdbebensicherheit, Barrierefreiheit oder Wärmedämmung wegen denkmalschützerischer Anliegen finanziell untragbar würden. Die Denkmalpflege habe gemäss Baugesetz die Möglichkeit, die Schutzwürdigkeit flexibel auszulegen, sagt der frühere Wintersinger Gemeindepräsident.
Dazu stellt die Denkmalpflege fest, dass sie Eingriffe an einem Schutzobjekt immer auch im Sinne der Verhältnismässigkeit abschätze. Es hätten drei Besprechungen zwischen Vertretern der Behörde und der Genossenschaft vor Ort stattgefunden, mit der Absicht, der Genossenschaft für die Weiterentwicklung des Objekts konstruktive Ansätze zu liefern. Die Frage der Wirtschaftlichkeit habe die Denkmalpflege insofern in Betracht gezogen, als sie die Etappierung des Umbaus vorgeschlagen habe, wodurch sich das Startkapital reduzieren würde. «Mit dem Kapital aus Vermietung oder Verkauf der Wohnungen im Ökonomieteil könnten aus Sicht der Denkmalpflege Sanierung und Umbau der Gebäudeteile Restaurant und Metzgerei finanziert werden.»
Die Genossenschaft ist von diesem Vorschlag nicht überzeugt: «Glauben Sie, jemand mietet eine Wohnung, wenn er weiss, dass sich unmittelbar daneben über längere Zeit eine Baustelle befinden wird?», fragt Heini Bachmann. Die Frage ist rhetorischer Natur.
Eine weitere Möglichkeit sieht er in der in Wintersingen laufenden Revision des Zonenplans Siedlung, der die kommunalen Bauvorschriften definiert: «Darin könnte die Schutzwürdigkeit etwas relativiert und dem Zweck und der Wirtschaftlichkeit dieses speziellen Objekts im Dorfzentrum ein höheres Gewicht beigemessen werden.» Da die Revision vom Stimmvolk bewilligt werden müsse, könne hier der Bürgerwille eingebracht werden.
Zeit arbeitet gegen das Projekt
Allerdings: Je länger es dauert, bis eine tragbare Lösung gefunden ist, desto grösser ist das Risiko, dass das «Rössli» an eine andere Partei verkauft wird. Die Genossenschaft habe den Eigentümern einen fairen Preis angeboten, sagt Bachmann, «aber einen Vertrag können wir nicht abschliessen, bevor wir Planungssicherheit haben».
Die Eigentümer wiederum möchten die Liegenschaft möglichst bald verkaufen und würden sie bald öffentlich ausschreiben. Ob sich rasch ein anderer Käufer für das markante Gebäude an sensibler Stelle finden lässt, ist für Bachmann fraglich. Einerseits sei Wintersingen für einen renditeorientierten Investor wohl nicht die allererste Adresse, andererseits müsste sich auch dieser zuerst mit der Denkmalpflege finden.
Deshalb ist das «Gasthaus zum Rössli» erhaltenswert
vs. Das «Gasthaus zum Rössli» ist im Zonenplan von Wintersingen als «erhaltenswert» eingestuft. Dies ist die zweithöchste kommunale Schutzkategorie. Weshalb das Gebäude diesen Status geniesst, begründet die kantonale Denkmalpflege wie folgt:
«Das Gebäude befindet sich an einer städtebaulich exponierten Stelle am Zusammenfluss der beiden Bachläufe unterhalb der Kirche. Der schräg zur Kreuzung ausgerichtete Baukörper prägt den historischen Siedlungskern von Wintersingen wesentlich. Im Zusammenspiel mit dem gegenüberliegenden Pfarrhaus, den beiden Tanzlinden und dem Brunnen entsteht ein klar gefasster Platz von hoher räumlicher Qualität. Das Gasthaus übernimmt eine zentrale raumbildende Funktion und wirkt als identitätsstiftender Orientierungspunkt im Ortsgefüge.
Nach dem Brand von 1911 wurde das Gasthaus 1912 im damals zeittypischen Baustil wieder aufgebaut. Die Hauptfassade weist die charakteristischen gestalterischen Merkmale der Epoche auf. Die historische Gliederung des Ensembles in Gasthaus, Metzgerei und Ökonomie ist bis heute erhalten und in der baulichen Struktur klar abzulesen.
Als traditionelles Gasthaus mit angegliederter Metzgerei ist das Gebäude ein bedeutender kulturhistorischer Zeitzeuge der lokalen Versorgungs-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte. Es dokumentiert die frühere zentrale Rolle solcher Nutzungen im dörflichen Alltag und im öffentlichen Leben.
Aufgrund seiner Dimensionen, seiner exponierten Lage an der Kreuzung sowie im Zusammenspiel mit dem gegenüberliegenden Pfarrhaus kommt dem ‹Gasthaus zum Rössli› eine hohe städtebauliche Bedeutung zu. Das Gebäude besitzt durch seine architektonische Ausgestaltung einen hohen ortsbildprägenden Wert.»

